Vertrag
Mangelhafte Ware oder ausbleibende Lieferung erhalten
Ihre eigene Reklamation blieb unbeantwortet, oder der Händler weist sie zurück.
Diese Frist läuft
2 Wochen Nachfrist setzen
Die Gewährleistung beträgt zwei Jahre ab Ablieferung, bei Gebrauchtware oft ein Jahr. Ohne Fristsetzung entstehen die weiteren Rechte gar nicht erst.
Gerechnet ab Ablieferung der Ware.
Was jetzt zu tun ist
- 1Den Mangel fotografieren und das Ablieferungsdatum feststellen.
- 2Schriftlich Nacherfüllung verlangen, mit konkretem Datum als Frist — meist zwei Wochen.
Jetzt nicht: Nicht sofort zurücktreten oder mindern — wer die Reihenfolge überspringt, verliert diese Rechte.
So sieht das Schreiben aus
[Händler] GmbH
Kundenservice
[Ihr Name]
[Ihre Anschrift]
[Ort], [Datum]
Bestell-Nr. [Nummer]
Ihre Reklamation vom [Datum]
vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben Ihren Fall geprüft.
Der von Ihnen geschilderte Mangel ist nach unserer Einschätzung auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen und daher nicht von der Gewährleistung erfasst.
Die Garantiezeit für das Gerät ist zudem am [Datum] abgelaufen.
Eine Rücknahme oder ein Austausch ist aus diesen Gründen nicht möglich.
Woran Sie es sofort erkennen: Häufig wird „Garantie" und „Gewährleistung" vermischt. Die gesetzliche Gewährleistung läuft unabhängig von jeder Garantie.
Wie möchten Sie weitermachen?
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Zur AntwortDas Rechtsgebiet dazu: Vertragsrecht
