Für Rechtsschutzversicherer
Anwaltsregress für Versicherer
Wir prüfen seit Jahren zehntausende Akten jährlich im Hinblick auf Regressansprüche gegen Rechtsanwälte und sind damit eine der führenden Anwaltsregress-Kanzleien in Deutschland.

Von Tim Platner, Jurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH · Rechtsstand: August 2026
Fachlich geprüft von Rechtsanwalt Jan Schlingmann am 11. August 2026
Systematische Bestandsprüfung im Volumen
Mit dem Schadenfall geht der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen seinen früheren Rechtsanwalt gemäß § 86 VVG auf den Rechtsschutzversicherer über, der die Kosten des Vorprozesses getragen hat. Das Problem in der Praxis: dieser Übergang läuft im Bestand fast immer unbemerkt — niemand prüft routinemäßig jede abgeschlossene Akte auf einen möglichen Fehler des gegnerischen oder auch des eigenen Vertragsanwalts.
Wir setzen auf jahrelang selbst programmierte Algorithmen, mit denen über 32 Regressklassen erkannt und bewertet werden können — damit im Bestand kein Anspruch übersehen wird.
Anwaltsregress ist unser Tätigkeitsschwerpunkt: Wir führen bundesweit hunderte Regressklagen gegen Rechtsanwälte und kennen die Fallstricke, an denen Ansprüche in der Praxis am häufigsten scheitern — von der lückenhaften Kausalitätsdarlegung bis zur verspäteten Anspruchstellung.
Bestandsdurchsicht
Einmalige Sichtung eines abgeschlossenen Jahrgangs oder einer Sparte. Sie erhalten eine Trefferliste mit Bewertung, bevor Sie über mehr entscheiden.
Laufender Eingang
Wir prüfen fortlaufend, was Sie uns übergeben — als zweite Instanz hinter Ihrer eigenen Schadenbearbeitung.
Ausgelagerte Regressabteilung
Vollständige Übernahme von Prüfung, Korrespondenz und Durchsetzung. Sie sehen den Stand im Cockpit, wir führen die Verfahren.
Worauf unsere Prüfung anschlägt
Wir entdecken mit unserer eigenen Software systematisch Regressfälle — von der fehlenden Gerichtskostenrückzahlung bis zum Beratungsfehler, damit kein Anspruch übersehen wird. Sortiert nach Belegbarkeit: danach richtet sich, wie schnell die Berufshaftpflicht reguliert, nicht danach, wie schwer der Fehler wiegt.
Fristversäumnis
Wir prüfen Verfahren, bei denen Klagen oder Rechtsmittel aufgrund von Verjährung oder abgelaufener Fristen abgewiesen worden sind, und bewerten dabei Kausalität und Schaden. Fristversäumnisse sind weiterhin der häufigste Anwaltsfehler überhaupt.
Belegbar über: Fristenkalender, Postausgang, Gerichtsakte
Schlechtleistung im Verfahren
Ob fehlender Beweisantritt, unterlassene Gestaltungsrechte, fehlende Aktiv- oder Passivlegitimation oder unzulässige Anträge — die anwaltlichen Pflichten in der Verfahrensführung sind umfassend und fehlerträchtig.
Belegbar über: Schriftsätze, Protokolle, Urteilsgründe
Aussichtslose Rechtsverfolgung
Verfahrenskosten aus einer von Beginn an aussichtslosen Prozessführung, von der ein pflichtgemäß aufgeklärter Mandant Abstand genommen hätte.
Belegbar über: Beratungsdokumentation, Deckungsanfrage, Urteilsgründe
Beratungsfehler
§ 280 Abs. 1 BGBKeine Belehrung über den sichersten Weg, Bedenken nicht konkret formuliert, Rechtsprechungsänderung übersehen. Der BGH lässt den Hinweis, die Erfolgsaussichten seien „offen", nicht genügen — und diese Pflicht endet nicht mit der Klageerhebung, auch nicht bei rechtsschutzversicherten Mandanten (BGH, 16.09.2021 — IX ZR 165/19; BGH, 30.04.2026 — IX ZR 154/24).
Belegbar über: Beratungsdokumentation, Schriftverkehr
Fremdgeld nicht weitergeleitet
Ob Erstattungen von der Gegenseite, Gerichtskostenerstattung oder Vorschüsse: Das Einbehalten von Fremdgeld ist nicht nur unzulässig, sondern auch strafbar. Staatsanwaltschaften handeln hierbei jedoch zumeist zögerlich — Geschädigte müssen deshalb selbst handeln.
Überhöhte Gebühren
Ob überhöhte Geschäftsgebühr, Einigungsgebühr oder ein überhöhter Gegenstandswert: Wir prüfen Anwaltsrechnungen nach und fordern Gebührenüberhebungen zurück.
Ablauf
- 01
Übergabe
Per Schnittstelle zu Ihrem Bestandssystem, als Sammel-Upload oder auf dem Postweg. Auch geschlossene Akten zurückliegender Jahrgänge.
- 02
Prüfung
Sichtung des Bestands, Markierung der Treffer, Bewertung von Pflichtverletzung, Kausalität und durchsetzbarer Höhe. Jede Markierung führt zurück auf die Fundstelle.
- 03
Durchsetzung
Anspruchsschreiben an die Kanzlei bzw. die betroffenen Rechtsanwälte, Verhandlung, bei Bedarf Klage. Bundesweit, über alle Instanzen.
- Eigene Server
- Verarbeitung ausschließlich in Deutschland. Aktendaten verlassen unsere Infrastruktur nicht.
- Transparente Kosten
- Vorherige, klare Vereinbarung über Kosten. Damit der Regress nicht teurer wird als der Schaden.
- Cockpit
- Stand jedes Vorgangs in Echtzeit, auf Wunsch als Export in Ihr System.
Referenzen
Prozesserfolge
Eine Auswahl von uns erstrittener Regressverfahren. Gegnerische Anwälte und Versicherungsnehmer sind anonymisiert; wo eine geschwärzte Abschrift vorliegt, ist das Urteil verlinkt.
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| Ergebnis | Gegner | Betrag | Urteil |
|---|---|---|---|
| Urteil (Teilerfolg) | RA P. | 909,39 € zzgl. Zinsen | — |
| Anerkenntnisurteil | RA v. S. | 942,05 € zzgl. Zinsen | Urteil ↗ |
| Versäumnisurteil | RA H. | 178,42 € zzgl. Zinsen | — |
| Anerkenntnisurteil | RA B. und Kollegen | 1.090,83 € zzgl. Zinsen | Urteil ↗ |
| Urteil | RA P.R. | 687,94 € zzgl. Zinsen | — |
| Anerkenntnisurteil | RA A. & Kollegen | 2.170,99 € zzgl. Zinsen | — |
| Anerkenntnisurteil | RA S. | 3.130,38 € zzgl. Zinsen | — |
| Vergleich | RA M. | 2.000,00 € | — |
| Vergleich | RA T. | 1.513,33 € zzgl. Zinsen | — |
| Vergleich (außergerichtlich) | RA T. | 1.377,56 € | — |
| Vergleich | RA M. | 1.701,85 € zzgl. Zinsen | — |
| Versäumnisurteil | G. (VN) | 2.323,74 € zzgl. Zinsen | — |
| Versäumnisurteil | S. (VN) | 4.728,78 € zzgl. Zinsen | — |
| Anerkenntnisurteil | RA N. | 1.565,81 € zzgl. Zinsen | — |
| Vergleich | RA ADKL mbB | 476,95 € | — |
| Zahlung nach Klage | RA T. und H. | 1.075,43 € | — |
| Zahlung nach Klage | RA B. | 1.511,57 € | — |
| Zahlung nach Klage | RA K. | 835,38 € | — |
| Vergleich | RA K., D. | 2.837,89 € | — |
| Urteil | RA W. | 760,60 € | — |
| Urteil | RA U. | 1.261,40 € zzgl. Zinsen | Urteil ↗ |
| Verurteilung wegen unterlassener Rückabwicklung eines anwaltlichen Kostenvorschusses im Rahmen eines Mandats wegen Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal: Die Kanzlei hatte von der Rechtsschutzversicherung einen Vorschuss zur Erhebung einer Schadensersatzklage gegen die Audi AG erhalten, diese jedoch auf Wunsch des Versicherungsnehmers zurückgestellt und in der Folge nie erhoben oder abgerechnet, sodass die Akte in Vergessenheit geriet. Das Gericht verurteilte die Kanzlei zur Rückzahlung des nicht verbrauchten Vorschusses und verwarf die von ihr erhobene Verjährungseinrede. | |||
| Anerkenntnisurteil | RA S. | 691,50 € | — |
| Urteil | RA Dr. K. | 774,93 € zzgl. Zinsen | Urteil ↗ |
| Verurteilung wegen Verfolgung einer von vornherein aussichtslosen Klage im Rahmen eines Mandats wegen eines Fahrzeugmangels: Die Kanzlei hatte für den Versicherungsnehmer einen Instandsetzungsschaden am eigenen Fahrzeug allein auf das Produkthaftungsgesetz gestützt, obwohl dieses Schäden am fehlerhaften Produkt selbst ausdrücklich ausschließt, während ein Gewährleistungsanspruch bereits verjährt und ein deliktischer Anspruch nicht substantiiert dargelegt war. Das Gericht bestätigte den Rechtsschutzversicherer und verurteilte die Kanzlei zur Erstattung der verauslagten Kosten. | |||
| Urteil | RA W. & Kollegen | 4.384,39 € zzgl. Zinsen | Urteil ↗ |
| Verurteilung wegen unzureichender Prüfung der Erfolgsaussichten im Rahmen eines Mandats wegen behaupteter Aufklärungspflichtverletzung einer betrieblichen Versorgungskasse: Der Mandant hatte gegenüber der Versorgungskasse geltend gemacht, bei Abschluss einer Direktversicherung nicht über die Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung auf die ausgezahlte Kapitalleistung aufgeklärt worden zu sein; das Landgericht Nürnberg-Fürth wies die Klage jedoch ab. Das Gericht bestätigte den Rechtsschutzversicherer überwiegend und verurteilte die Kanzlei zur Erstattung eines Großteils der verauslagten Verfahrenskosten. | |||
| Vergleich | RA L., B., G. | 700,00 € | — |
| Vergleich | RA K. (Arbeitsrecht) | 350,00 € | — |
| Vergleich (Vollzahlung) | RA A., E. & Partner mbB | 1.080,42 € | — |
| Vergleich | RA L. & Dr. A. | 1.100,00 € | — |
| Vergleich (Berufung) | RA A.-M. | 1.547,00 € | — |
| Vergleich (Vollzahlung) | RA K. | 4.500,00 € | — |
| Vergleich | RA RR | 1.900,00 € | — |
| Vergleich | RA K.-T. | 1.075,95 € | — |
| Vergleich | RA B. und Partner | 1.200,00 € | — |
| Vergleich | RA K. & Coll. | 988,17 € | — |
| Urteil | RA G. | 1.704,62 € | — |
| Urteil | RA P.R. | 3.150,68 € zzgl. Zinsen | Urteil ↗ |
| Verurteilung wegen Erhebung einer aussichtslosen Dieselklage: Die Kanzlei hatte für den Versicherungsnehmer Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG wegen des sogenannten Abgasskandals geltend gemacht, obwohl das betroffene Fahrzeug erst nach der bereits im September 2015 erfolgten öffentlichen Bekanntgabe des Skandals erworben worden war und nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung keine Erfolgsaussicht mehr bestand. Das Landgericht Siegen wies die Klage als offensichtlich unschlüssig ab; das Gericht verurteilte die Kanzlei zur Erstattung der hierdurch verauslagten Kosten. | |||
| Urteil | RA P.R. | 4.612,36 € zzgl. Zinsen | Urteil ↗ |
| Verurteilung wegen Erhebung einer verjährten Dieselklage und unnötiger Rechtsmitteleinlegung: Die Kanzlei hatte für den Versicherungsnehmer Schadensersatzansprüche wegen des Diesel-Abgasskandals geltend gemacht, obwohl die Ansprüche nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung bereits verjährt waren, und die deswegen vom Landgericht Landshut abgewiesene Klage zusätzlich mit einer später wieder zurückgenommenen Berufung weiterverfolgt. Das Gericht verurteilte die Kanzlei zur Erstattung der hierdurch verauslagten Gerichts- und Verfahrenskosten. | |||
| Vergleich | RA T.K. | 2.363,17 € | — |
| Urteil | RA G. | 3.813,28 € zzgl. Zinsen | Urteil ↗ |
| Verurteilung wegen Erhebung einer verjährten Dieselklage: Die Kanzlei hatte für den Versicherungsnehmer Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG aus § 826 BGB geltend gemacht, obwohl die Ansprüche angesichts der bereits 2015 erfolgten Presseberichterstattung und behördlichen Rückrufmaßnahmen zum Zeitpunkt der Klageerhebung im Jahr 2021 bereits verjährt waren. Das Landgericht Neuruppin wies die Klage ab; das Gericht verurteilte die Kanzlei zur Erstattung der verauslagten Verfahrenskosten. | |||
| Urteil | RA P.R. | 1.376,59 € | — |
| Urteil | RA P.R. | 515,15 € | — |
| Urteil | RA P.R. | 579,60 € | — |
| Urteil | RA P.R. | 3.901,89 € zzgl. Zinsen | Urteil ↗ |
| Verurteilung wegen Pflichtverletzung bei der Bearbeitung einer Dieselklage: Die Kanzlei hatte für den Versicherungsnehmer Schadensersatz wegen einer angeblich unzulässigen Abschalteinrichtung geltend gemacht, obwohl die Erfolgsaussicht der Klage schon zum Zeitpunkt der Erhebung nicht hinreichend dargelegt war. Das Gericht bestätigte den Rechtsschutzversicherer in vollem Umfang und verurteilte die Kanzlei zur Erstattung der verauslagten Verfahrenskosten. | |||
| Urteil (Teilerfolg) | Rentenberater Dr. T.S. | 1.130,50 € zzgl. Zinsen | Urteil ↗ |
| Verurteilung wegen fehlerhafter Prozessführung im Rahmen eines sozialgerichtlichen Verfahrens: Der beklagte Rentenberater hatte einen Verzinsungsbescheid der Deutschen Rentenversicherung fehlerhaft mit einem Parallelverfahren verknüpft, wodurch die Klage abgewiesen wurde, und die erkennbar aussichtslose Berufung dennoch fortgeführt. Das Gericht sprach der Klägerin einen Teil der verauslagten Kosten zu; ein weiterer Teil war nicht ersatzfähig, weil er auch bei pflichtgemäßem Vorgehen angefallen wäre. | |||
Warum wir mehr finden
Wir haben über Jahre und hunderttausende Regressakten das Regress-Wissen systematisch in eine eigene Prüfsoftware überführt, mit der sich Regressfälle erkennen und bewerten lassen. Mehr zu unserer KI-gestützten Regressprüfung finden Sie bei LegalData Technology.
Eine manuelle Sichtung schafft einige Dutzend Akten am Tag und ermüdet. Unsere Auswertung liest den gesamten Bestand — jede Position, jedes Datum, jeden Schriftsatz — und markiert, was auffällt.
Der Unterschied liegt nicht in der Geschwindigkeit allein. Muster über tausende Akten hinweg sieht nur, wer sie alle gleichzeitig vor sich hat: wiederkehrende Fristfehler derselben Kanzlei, Vergleiche in auffälliger Bandbreite, dieselbe unschlüssige Anspruchsart in Serie.
- Tage
- statt Wochen bis zur Trefferliste
- 100 %
- des Bestands gesichtet, nicht eine Stichprobe
- Fundstelle
- zu jeder Markierung, im Termin belastbar
Häufige Fragen
Nein. Erforderlich sind Pflichtverletzung, Schaden und Kausalität. Über die Kausalität entscheidet der Regressrichter selbst — maßgeblich ist nicht, wie das Gericht des Vorprozesses hypothetisch entschieden hätte, sondern welche Entscheidung richtigerweise hätte ergehen müssen. Der Begründungsaufwand ist deshalb erheblich; genau das prüfen wir vor der Anspruchstellung.
Ja. Für den Einstieg empfehlen wir einen abgegrenzten Teilbestand — etwa einen Jahrgang oder eine Sparte. Sie sehen daran die Trefferquote, bevor Sie über eine dauerhafte Zusammenarbeit entscheiden.
Ja, solange keine Verjährung eingetreten ist. Ablehnungen der Berufshaftpflicht beruhen häufig auf einer unvollständigen Anspruchsbegründung — insbesondere zur Kausalität —, nicht auf dem Fehlen des Anspruchs.
Über eine Schnittstelle zu Ihrem Bestandssystem, per Sammel-Upload oder auf dem Postweg. Die Verarbeitung läuft auf unseren eigenen Servern in Deutschland.
Ja. Wenn Sie vor einer Deckungsentscheidung stehen, erstellen wir ein Rechtsgutachten zu Pflichtverletzung, Kausalität und durchsetzbarer Höhe.
Die Verarbeitung läuft ausschließlich auf unseren eigenen Servern in Deutschland. Für die Übergabe größerer Bestände schließen wir vorab eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ab.
Zum Weiterlesen
Aus dem Ratgeber zu Anwaltsregress.
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- Anwaltshaftung: Wann Sie Ihren früheren Anwalt in Regress nehmen könnenAugust 2026
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