Zum Inhalt springen
VINQO Rechtsanwälte

Für Rechtsschutzversicherer

Anwaltsregress für Versicherer

Wir prüfen seit Jahren zehntausende Akten jährlich im Hinblick auf Regressansprüche gegen Rechtsanwälte und sind damit eine der führenden Anwaltsregress-Kanzleien in Deutschland.

Von Tim Platner, Jurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH · Rechtsstand: August 2026

Fachlich geprüft von Rechtsanwalt Jan Schlingmann am

Anwaltsregress für Privatpersonen

Systematische Bestandsprüfung im Volumen

Mit dem Schadenfall geht der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen seinen früheren Rechtsanwalt gemäß § 86 VVG auf den Rechtsschutzversicherer über, der die Kosten des Vorprozesses getragen hat. Das Problem in der Praxis: dieser Übergang läuft im Bestand fast immer unbemerkt — niemand prüft routinemäßig jede abgeschlossene Akte auf einen möglichen Fehler des gegnerischen oder auch des eigenen Vertragsanwalts.

Wir setzen auf jahrelang selbst programmierte Algorithmen, mit denen über 32 Regressklassen erkannt und bewertet werden können — damit im Bestand kein Anspruch übersehen wird.

Anwaltsregress ist unser Tätigkeitsschwerpunkt: Wir führen bundesweit hunderte Regressklagen gegen Rechtsanwälte und kennen die Fallstricke, an denen Ansprüche in der Praxis am häufigsten scheitern — von der lückenhaften Kausalitätsdarlegung bis zur verspäteten Anspruchstellung.

  1. Bestandsdurchsicht

    Einmalige Sichtung eines abgeschlossenen Jahrgangs oder einer Sparte. Sie erhalten eine Trefferliste mit Bewertung, bevor Sie über mehr entscheiden.

  2. Laufender Eingang

    Wir prüfen fortlaufend, was Sie uns übergeben — als zweite Instanz hinter Ihrer eigenen Schadenbearbeitung.

  3. Ausgelagerte Regressabteilung

    Vollständige Übernahme von Prüfung, Korrespondenz und Durchsetzung. Sie sehen den Stand im Cockpit, wir führen die Verfahren.

Worauf unsere Prüfung anschlägt

Wir entdecken mit unserer eigenen Software systematisch Regressfälle — von der fehlenden Gerichtskostenrückzahlung bis zum Beratungsfehler, damit kein Anspruch übersehen wird. Sortiert nach Belegbarkeit: danach richtet sich, wie schnell die Berufshaftpflicht reguliert, nicht danach, wie schwer der Fehler wiegt.

  • Fristversäumnis

    Wir prüfen Verfahren, bei denen Klagen oder Rechtsmittel aufgrund von Verjährung oder abgelaufener Fristen abgewiesen worden sind, und bewerten dabei Kausalität und Schaden. Fristversäumnisse sind weiterhin der häufigste Anwaltsfehler überhaupt.

    Belegbar über: Fristenkalender, Postausgang, Gerichtsakte

  • Schlechtleistung im Verfahren

    Ob fehlender Beweisantritt, unterlassene Gestaltungsrechte, fehlende Aktiv- oder Passivlegitimation oder unzulässige Anträge — die anwaltlichen Pflichten in der Verfahrensführung sind umfassend und fehlerträchtig.

    Belegbar über: Schriftsätze, Protokolle, Urteilsgründe

  • Aussichtslose Rechtsverfolgung

    Verfahrenskosten aus einer von Beginn an aussichtslosen Prozessführung, von der ein pflichtgemäß aufgeklärter Mandant Abstand genommen hätte.

    Belegbar über: Beratungsdokumentation, Deckungsanfrage, Urteilsgründe

  • Beratungsfehler

    § 280 Abs. 1 BGB

    Keine Belehrung über den sichersten Weg, Bedenken nicht konkret formuliert, Rechtsprechungsänderung übersehen. Der BGH lässt den Hinweis, die Erfolgsaussichten seien „offen", nicht genügen — und diese Pflicht endet nicht mit der Klageerhebung, auch nicht bei rechtsschutzversicherten Mandanten (BGH, 16.09.2021 — IX ZR 165/19; BGH, 30.04.2026 — IX ZR 154/24).

    Belegbar über: Beratungsdokumentation, Schriftverkehr

  • Fremdgeld nicht weitergeleitet

    Ob Erstattungen von der Gegenseite, Gerichtskostenerstattung oder Vorschüsse: Das Einbehalten von Fremdgeld ist nicht nur unzulässig, sondern auch strafbar. Staatsanwaltschaften handeln hierbei jedoch zumeist zögerlich — Geschädigte müssen deshalb selbst handeln.

  • Überhöhte Gebühren

    Ob überhöhte Geschäftsgebühr, Einigungsgebühr oder ein überhöhter Gegenstandswert: Wir prüfen Anwaltsrechnungen nach und fordern Gebührenüberhebungen zurück.

Ablauf

  1. 01

    Übergabe

    Per Schnittstelle zu Ihrem Bestandssystem, als Sammel-Upload oder auf dem Postweg. Auch geschlossene Akten zurückliegender Jahrgänge.

  2. 02

    Prüfung

    Sichtung des Bestands, Markierung der Treffer, Bewertung von Pflichtverletzung, Kausalität und durchsetzbarer Höhe. Jede Markierung führt zurück auf die Fundstelle.

  3. 03

    Durchsetzung

    Anspruchsschreiben an die Kanzlei bzw. die betroffenen Rechtsanwälte, Verhandlung, bei Bedarf Klage. Bundesweit, über alle Instanzen.

Eigene Server
Verarbeitung ausschließlich in Deutschland. Aktendaten verlassen unsere Infrastruktur nicht.
Transparente Kosten
Vorherige, klare Vereinbarung über Kosten. Damit der Regress nicht teurer wird als der Schaden.
Cockpit
Stand jedes Vorgangs in Echtzeit, auf Wunsch als Export in Ihr System.

Referenzen

Prozesserfolge

Eine Auswahl von uns erstrittener Regressverfahren. Gegnerische Anwälte und Versicherungsnehmer sind anonymisiert; wo eine geschwärzte Abschrift vorliegt, ist das Urteil verlinkt.

ErgebnisGegnerBetragUrteil
Urteil (Teilerfolg)RA P.909,39 € zzgl. Zinsen
AnerkenntnisurteilRA v. S.942,05 € zzgl. ZinsenUrteil
VersäumnisurteilRA H.178,42 € zzgl. Zinsen
AnerkenntnisurteilRA B. und Kollegen1.090,83 € zzgl. ZinsenUrteil
UrteilRA P.R.687,94 € zzgl. Zinsen
AnerkenntnisurteilRA A. & Kollegen2.170,99 € zzgl. Zinsen
AnerkenntnisurteilRA S.3.130,38 € zzgl. Zinsen
VergleichRA M.2.000,00 €
VergleichRA T.1.513,33 € zzgl. Zinsen
Vergleich (außergerichtlich)RA T.1.377,56 €
VergleichRA M.1.701,85 € zzgl. Zinsen
VersäumnisurteilG. (VN)2.323,74 € zzgl. Zinsen
VersäumnisurteilS. (VN)4.728,78 € zzgl. Zinsen
AnerkenntnisurteilRA N.1.565,81 € zzgl. Zinsen
VergleichRA ADKL mbB476,95 €
Zahlung nach KlageRA T. und H.1.075,43 €
Zahlung nach KlageRA B.1.511,57 €
Zahlung nach KlageRA K.835,38 €
VergleichRA K., D.2.837,89 €
UrteilRA W.760,60 €
UrteilRA U.1.261,40 € zzgl. ZinsenUrteil
AnerkenntnisurteilRA S.691,50 €
UrteilRA Dr. K.774,93 € zzgl. ZinsenUrteil
UrteilRA W. & Kollegen4.384,39 € zzgl. ZinsenUrteil
VergleichRA L., B., G.700,00 €
VergleichRA K. (Arbeitsrecht)350,00 €
Vergleich (Vollzahlung)RA A., E. & Partner mbB1.080,42 €
VergleichRA L. & Dr. A.1.100,00 €
Vergleich (Berufung)RA A.-M.1.547,00 €
Vergleich (Vollzahlung)RA K.4.500,00 €
VergleichRA RR1.900,00 €
VergleichRA K.-T.1.075,95 €
VergleichRA B. und Partner1.200,00 €
VergleichRA K. & Coll.988,17 €
UrteilRA G.1.704,62 €
UrteilRA P.R.3.150,68 € zzgl. ZinsenUrteil
UrteilRA P.R.4.612,36 € zzgl. ZinsenUrteil
VergleichRA T.K.2.363,17 €
UrteilRA G.3.813,28 € zzgl. ZinsenUrteil
UrteilRA P.R.1.376,59 €
UrteilRA P.R.515,15 €
UrteilRA P.R.579,60 €

Warum wir mehr finden

Wir haben über Jahre und hunderttausende Regressakten das Regress-Wissen systematisch in eine eigene Prüfsoftware überführt, mit der sich Regressfälle erkennen und bewerten lassen. Mehr zu unserer KI-gestützten Regressprüfung finden Sie bei LegalData Technology.

Eine manuelle Sichtung schafft einige Dutzend Akten am Tag und ermüdet. Unsere Auswertung liest den gesamten Bestand — jede Position, jedes Datum, jeden Schriftsatz — und markiert, was auffällt.

Der Unterschied liegt nicht in der Geschwindigkeit allein. Muster über tausende Akten hinweg sieht nur, wer sie alle gleichzeitig vor sich hat: wiederkehrende Fristfehler derselben Kanzlei, Vergleiche in auffälliger Bandbreite, dieselbe unschlüssige Anspruchsart in Serie.

Tage
statt Wochen bis zur Trefferliste
100 %
des Bestands gesichtet, nicht eine Stichprobe
Fundstelle
zu jeder Markierung, im Termin belastbar

Häufige Fragen

Nein. Erforderlich sind Pflichtverletzung, Schaden und Kausalität. Über die Kausalität entscheidet der Regressrichter selbst — maßgeblich ist nicht, wie das Gericht des Vorprozesses hypothetisch entschieden hätte, sondern welche Entscheidung richtigerweise hätte ergehen müssen. Der Begründungsaufwand ist deshalb erheblich; genau das prüfen wir vor der Anspruchstellung.

Ja. Für den Einstieg empfehlen wir einen abgegrenzten Teilbestand — etwa einen Jahrgang oder eine Sparte. Sie sehen daran die Trefferquote, bevor Sie über eine dauerhafte Zusammenarbeit entscheiden.

Ja, solange keine Verjährung eingetreten ist. Ablehnungen der Berufshaftpflicht beruhen häufig auf einer unvollständigen Anspruchsbegründung — insbesondere zur Kausalität —, nicht auf dem Fehlen des Anspruchs.

Über eine Schnittstelle zu Ihrem Bestandssystem, per Sammel-Upload oder auf dem Postweg. Die Verarbeitung läuft auf unseren eigenen Servern in Deutschland.

Ja. Wenn Sie vor einer Deckungsentscheidung stehen, erstellen wir ein Rechtsgutachten zu Pflichtverletzung, Kausalität und durchsetzbarer Höhe.

Die Verarbeitung läuft ausschließlich auf unseren eigenen Servern in Deutschland. Für die Übergabe größerer Bestände schließen wir vorab eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ab.

Ihren Sachverhalt prüfen lassen

Schildern Sie den Sachverhalt. Wir sagen Ihnen, was sich daraus machen lässt — und was nicht.

Tim Platner

Ihr Ansprechpartner

Tim Platner

Jurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH

  • Personenschäden
  • Datenschutzrecht
  • Schadensrecht
  • Grundsatz & Strategie
  • Regress
  • Public Relations

Diese Seite dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.