Amazon liefert Bestellung nicht? Das ist zu tun!

Onlinebestellung nicht geliefert Amazon

Nach einer Onlinebestellung ist das Paket nicht angekommen oder angeblich abgestellt aber nicht auffindbar? Wir erklären in diesem Video, was zu tun ist – und weshalb wir am Ende Amazon verklagen mussten. 

Wer trägt das Risiko verloren gegangener Pakete?

Das Versendungsrisiko beim Online-Kauf ist gesetzlich im § 447 BGB geregelt. Demnach geht das Risiko für den Verlust oder die Beschädigung der Ware beim Versand auf den Käufer über, wenn die Ware an einen Spediteur, Frachtführer oder eine sonstige zur Ausführung der Versendung bestimmte Person übergeben wurde. Allerdings gilt diese Regelung nur, wenn der Käufer ein Unternehmer ist. Bei Verbrauchern bleibt das Versendungsrisiko beim Verkäufer.

Das bedeutet, dass Amazon als Verkäufer für den Verlust oder die Beschädigung der Ware während des Versands haftet, es sei denn, der Käufer hat das Versendungsrisiko selbst übernommen. Ein Beispiel für eine ausdrückliche Vereinbarung hierzu wäre die Wahl einer bestimmten Versandart durch den Käufer, bei der das Risiko für den Verlust oder die Beschädigung der Ware auf ihn übergeht.

In der Praxis ist es jedoch oft schwierig für den Verkäufer nachzuweisen, dass der Käufer das Versendungsrisiko selbst getragen hat. Das Versendungsrisiko gilt daher in der Regel als beim Verkäufer verblieben.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in verschiedenen Urteilen die Bedeutung des Versendungsrisikos beim Online-Kauf betont. In einem Urteil vom 28. Februar 2018 (Az. VIII ZR 155/17) stellte der BGH klar, dass das Versendungsrisiko beim Online-Kauf auch dann beim Verkäufer bleibt, wenn die Ware an einen Dritten (z.B. eine Poststelle) übergeben wurde, der die Ware im Namen des Käufers entgegennimmt. Der Verkäufer bleibt auch in diesem Fall verantwortlich für den Verlust oder die Beschädigung der Ware während des Versands.

In einem weiteren Urteil vom 22. März 2017 (Az. VIII ZR 90/16) betonte der BGH, dass der Verkäufer verpflichtet ist, dem Käufer eine Sendungsnummer zur Verfügung zu stellen, um ihm die Möglichkeit zu geben, den Versandstatus der Ware zu verfolgen. Fehlt eine solche Sendungsnummer und ist die Ware nicht angekommen, muss der Verkäufer beweisen, dass die Ware tatsächlich versendet wurde.

Das ist zu tun, wenn Ihre Bestellung nicht geliefert wird.

Wenn das Paket nicht angekommen ist und der Verkäufer dem Käufer keine Ersatzlieferung oder Erstattung des Kaufpreises anbietet, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt vom Vertrag ist dann möglich, wenn der Verkäufer eine angemessene Frist zur Lieferung gesetzt bekommen hat und diese Frist erfolglos verstrichen ist. Der Käufer muss dem Verkäufer dann schriftlich den Rücktritt vom Vertrag erklären und die Ware zurücksenden.

Durch den Rücktritt vom Vertrag wird der Kaufvertrag rückabgewickelt, das heißt, der Käufer muss die Ware an den Verkäufer zurücksenden und erhält im Gegenzug den Kaufpreis erstattet. Bei einer nicht gelieferten Bestellung kann selbstverständlich keine Rückgabe erfolgen, sodass der Kaufpreis unmittelbar begehrt werden kann. 

Wenn der Verkäufer auch nach einem Rücktritt vom Vertrag den Kaufpreis nicht erstattet, sollten Sie als Käufer juristische Schritte einleiten, denn das Versendungsrisiko ist rechtlich klar geregelt. 

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