Als Fahrradfahrer von Hund gebissen – Besteht ein Mitverschulden?
Wenn ein Fahrradfahrer von einem Hund gebissen wurde, steht ihm ein regulärer Schadensersatzanspruch aber auch ein Schmerzensgeld zu. Während der reguläre Schadensersatzanspruch einem die Schäden an Fahrrad, Helm, Kleidung oder sonstigen materiellen Gegenständen ersetzt, soll das Schmerzensgeld einen Ausgleich sowie Genugtuung für den Geschädigten erreichen.