Als Kind von Hund ins Gesicht gebissen – die Folgen

Hundebiss bei einem Kind

Gerade Kinder sind häufig begeistert, wenn sie einen Hund aus der Nähe sehen oder diesen streicheln dürfen.

Und es gibt viele Hunde, die Kinder lieben. Leider jedoch längst nicht alle. Größere Kinder wissen meistens schon, dass bevor sie den Hund von einem Nachbarn oder eines Fremden streicheln, den Besitzer des Hundes um Erlaubnis bitten sollten. Doch gerade kleine Kinder, oder Kinder, denen der Umgang mit Hunden noch nicht vertraut ist, verstehen häufig nicht, dass selbst kleine Hunde aggressiv auf Berührung reagieren können. Aufgrund ihrer geringen Größe, beißen Hunde leider häufig in den Kopf- und Gesichtsbereich des Kindes, mit teilweise erheblichen Verletzungsfolgen.

Wir erklären Ihnen, worauf Sie achten müssen, wenn Ihr Kind von einem Hund ins Gesicht gebissen wurde.

Mitverschulden des Kindes am Hundebiss

Kinder können häufig nicht vorhersehen, wie sich das eigene Verhalten in der Zukunft auswirken wird. Wenn zum Beispiel ein drei Jahre alter Junge den flauschigen Schwanz eines Hundes sieht, fehlt ihm schlecht die Einsicht, dass er daran trotzdem nicht ziehen sollte, weil der Hund dann aggressiv werden könnte.

Dieser „Sorglosigkeit“ von Kindern hat der Gesetzgeber in § 828 BGB Rechnung getragen: Verursachen Kinder selber einen Schaden, dann sind sie (je nach Alter) nicht zum Schadensersatz verpflichtet. Häufig wird von gegnerischen Versicherungen bei der Schadensregulierung der Schadensersatz gekürzt, weil behauptet wird, dass der Schaden durch den Geschädigten mitverschuldet wurde. In juristischen Kreisen besteht aber Einigkeit, dass wenn Kinder gegenüber Dritten nur eingeschränkt zum Schadensersatz verpflichtet sind, ihnen auch kein Mitverschulden zu Last zu legen ist.

Dabei gilt nach § 828 Abs. 1 BGB:

Wer nicht acht Jahre alt ist, ist grundsätzlich nicht zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer zwischen acht und zehn Jahren alt ist, ist nur unter bestimmten Voraussetzungen im Straßenverkehr haftbar (§ 828 Abs. 2 BGB).

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt, dass nur dann ein Mitverschulden angerechnet wird, wenn sie ihrer Reife nach den Schaden vorhersehen konnten und die Einsichtsfähigkeit besitzen müssten, ihr eigenes Verhalten daran anzupassen.

Bei Tieren gilt übrigens umgekehrt eine weite Haftung: Selbst wenn dem Tierhalter kein Fehlverhalten vorgeworfen werden kann, muss er trotzdem für die Verletzungen, die das Tier auslöst, haften (§ 833 BGB). Er haftet, weil die Tiergefahr (also die Gefahr, dass ein Tier nun mal unberechenbar sein kann) in seinem Risikobereich verschuldensunabhängig.

 

Angst nach einem Hundebiss

Die durch einen Hund zugefügte Verletzung, kann für Kinder und Jugendliche ein traumatisches Ereignis sein, das den Umgang mit mit Tieren im Allgemeinen und mit Hunden im Besonderen nachhaltig und tiefgreifend verändert. 

Bei besonders schmerzhaften und behandlungsbedürftigen Verletzungen im Gesichts- und Kopfbereich kann es zu Beziehungsstörungen zu Hunden kommen, die u.U. einer Therapie bedürfen, damit sich diese nicht im Rahmen der weiteren, pubertären Persönlichkeitsentwicklung festigen.

Sollten Sie noch einem Hundebiss Anzeige erstatten, um Schmerzensgeld für Ihr Kind zu erhalten? Wir erklären es in diesem Artikel.

Hundebiss im Gesicht bei Kind

Wenn Ihr Kind von einem Hund in das Gesicht gebissen worden ist, kann dies neben der emotionalen Belastung und einem möglicherweise gestörten Verhältnis zu Hunden vor allen Dingen zu langfristigen Narben und Entstellungen im Gesicht führen.

 Ihr Kind leidet dann nicht nur unter den Schmerzen, sondern auch unter der psychischen Belastung, dass das eigene Aussehen durch die Verletzung bzw. Narbe nachhaltig verändert / entstellt ist. Selbst wenn Außenstehende die Narben nicht auffallen, kann das Selbstbewusstsein Ihres Kindes hierdurch schwer geschädigt werden.

 

Gesichtsverletzungen durch Hund in der Pubertät

Die Rechtsprechung hat innerhalb der Bemessung des Schmerzensgeldes nach einem Hundebiss ins Gesicht festgehalten, dass Gesichtsverletzungen gerade für junge Mädchen und Jungen eine besondere Belastung darstellen können. Hier ist nämlich an zwei Punkte zu denken:

Narbe wächst mit

Das LG Essen (17.03.2020,  12 O 307/03) hielt ausdrücklich fest, dass eine Narbe in einem Kindergesicht zwar einem Erwachsenen zunächst sehr klein erscheinen mag, aber:

Das Verhältnis von Narben und Defektgröße zur Gesichtsgröße wird auch bei fortschreitendem Wachstum der Klägerin konstant bleiben. Verletzungsnarben und Wangenschwellung werden voraussichtlich bis ins Erwachsenenalter fortbestehen.“ 

Mit anderen Worten: Wenn das Kind wächst, wird auch die Narbe weiterwachsen. So können auch später Missempfindungen bezüglich des eigenen Aussehens entstehen, und auch eine kleine Narbe das Selbstbewusstsein nachhaltig negativ beeinflussen.“

Aussehen in der Pubertät

Das OLG Celle hatte bereits 1996 (Az.: 20 U 17/96) einen Hundebiss in das Gesicht eines achtjährigen Mädchens deshalb als besonders schwerwiegend eingeschätzt, weil durch die Narben im Gesicht bleibende Unsicherheiten bei der eigenen Persönlichkeitsentwicklung zu befürchten sind:

 Das OLG Celle führte dazu aus:

„Indessen entspricht es der allgemeinen Lebenserfahrung, daß Kinder im Alter der Klägerin gewissermaßen auf Äußerlichkeiten noch keinen Wert legen und deshalb subjektiv durch eine Beeinträchtigung ihres Aussehens sich noch nicht so getroffen fühlen. Es ist aber mit Sicherheit zu erwarten, daß die Klägerin, sobald sie älter wird, wie im allgemeinen alle Mädchen Wert auf gutes Aussehen legen und durch die sichtbaren Narben im Gesicht schwer in ihrem Selbstgefühl beeinträchtigt sein wird, und zwar auch dann, wenn es ihr – hoffentlich – gelingt, diese Beeinträchtigung psychisch zu verarbeiten und – zu gegebener Zeit, nach Abschluß der Wachstumsphase – die optische Beeinträchtigung zu mildern.“

Zwar ist die Belastung durch die äußerlich sichtbaren Narben von der individuelle Persönlichkeitsentwicklung des Kindes abhängig. Nichtsdestotrotz gilt gerade für Heranwachsende, dass das Aussehen ein empfindliches Thema sein kann. Dies wurde auch von anderen Gerichten so entschieden (bsp.: OLG Koblenz, 22.07.2013).

Seit 1996 dürfte die Relevanz des eigenen Aussehens und der damit eingehende Druck an das eigene, makellose Aussehen eher zu- als abgenommen haben, sodass nach Hundebissen ins Gesicht oder der angrenzenden Kopf- und Ohrenpartie die narbengedingten Entstellungen stärkere Berücksichtigung finden werden.

Insbesondere in der Zeit von Social Media und der Selbstdarstellung im Internet wird das Aussehen für viele Jugendliche in der Pubertät zu einem wichtigen Dreh- und Angelpunkt der eigenen Persönlichkeitsfindung. Es versteht sich fast von selbst, dass hierdurch auch Gesichtsnarben für Mädchen UND Jungen zu Verunsicherungen und psychischen Belastungen führen können, die bei der Bemessung des Schmerzensgeldes angemessene Berücksichtigung finden müssen. 

Schmerzensgeld nach Hundebiss ins Gesicht

Die Ermittlung des individuellen Schmerzensgeldes braucht nicht nur viel Erfahrung sondern auch eine umfassende, juristische Expertise im Bereich des Personenschadenrechts.

Wird das Schmerzensgeld zu hoch angesetzt, wird schnell ersichtlich, dass Sie keine hinreichende Kenntnis der Materie haben und verhindern möglicherweise weitere Verhandlungen mit der gegnerischen Versicherung. 

Setzen Sie das Schmerzensgeld zu niedrig an, verpassen Sie die Möglichkeit, dass Ihrem Kind ein angemessenes Schmerzensgeld zuerkannt wir, das die physischen wie psychischen Schmerzen hinreichend berücksichtig.

Dem Schmerzensgeld kommt nämlich eine „Genugtuungs- und Ausgleichsfunktion“ zu. Dies bedeutet, dass es für die erlittenen Schmerzen, aber auch für die zukünftigen Leiden einen Ausgleich darstellen soll.

Anders als Heilbehandlungskosten oder zerstörte Sachen kann bei einem Schmerzensgeld nicht eine Rechnung herangezogen werden, wie hoch der immaterielle Schaden zu beziffern sei.

Als erste Orientierung werden die anerkannten Schmerzensgeldtabellen hinzugezogen, die jedoch nur einen ersten Anhaltspunkt für die Bemessung des angemessenen Schmerzensgeldes geben können. 

Zudem versucht die gegnerische Hundehaftpflichtversicherung nicht selten, mit eigenen Urteilen ein wesentlich niedrigeres Schmerzensgeld zu rechtfertigen. 

Wenn Ihr Kind von einem Hund ins Gesicht gebissen worden ist, helfen wir Ihnen gerne schnell und 100% kostenfrei bei der Durchsetzung der Schmerzensgeldansprüche! Kontaktieren Sie uns gerne!

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