Arbeitsschutz

Wenn der Kontrolleur im Betrieb steht.

Ermittlungen wegen Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze bedeuten hohe Bußgelder, Untersagungen und eng getaktete Folgekontrollen. Mit einer fundierten Verteidigung gegen Arbeitsschutzverstöße können Rechtsfolgen häufig erheblich reduziert werden. 

Bekannt aus WDR, Pro7, NTV, WZ ua

Inhaltsverzeichnis

Verfahren wegen Arbeitsschutzverstößen

Wenn Sie als Unternehmer Betroffener in einem Verfahren wegen Verstößen gegen Arbeitsschutzgesetze sind, sollten Sie sich von Beginn an anwaltlich verteidigen lassen. 

Dabei ist wichtig zu wissen: Arbeitsschutzrecht ist Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenrecht und kein Arbeitsrecht

Das arbeitsschutzrechtliche Verfahren wird von den Gewerbeaufsichtsämtern bzw. den Bezirksregierungen als sanktionierende und gefahrenabwehrende Maßnahme eingeleitet. Ziel dieser Verfahren ist es, Gefahren für Arbeitnehmer und die Öffentlichkeit einzudämmen und zu ahnden. Die Verfahren ziehen deshalb zumeist ganz erhebliche Bußgelder und behördliche Anordnungen nach sich. Eine frühzeitige Verteidigung ist deshalb dringend geboten. 

Welche Arbeitsschutzverstöße gib es?

Zu typischen Verfahren im Arbeitsschutz zählen beispielsweise:

Verstöße bei Arbeitsstättenmängel 

Zu typischen Verstößen zählen beispielsweise: 

  • blockierte und zugestellte Flucht- und Rettungswege
  • keine Gefährdungsbeurteilung
  • keine Unterweisungsnachweise
  • keine hinreichend gesicherten Verkehrsflächen, insbesondere ohne hinreichende Geländer
  • Absicherungen an Absturzkanten
  • keine oder nicht gewartete Feuerlöscher
  • überhitzte und/oder schlecht belüftete Räumlichkeiten, insbesondere im Küchenbereich
  • keine Lärmschutzmaßnahmen für Beschäftigte 

Dabei sind häufig Büroräumlichkeiten von Unternehmen und Verkehrsflächen, z.B. in Ladenlokalen und Selbstbedienungsgeschäften von derartigen Arbeitsschutzverstößen betroffen. 

Die Ahndung der Verstöße geht zumeist mit amtlichen Anordnungen zur Behebung einher. 

Arbeitszeitverstöße / Verstoß gegen das ArbZG

Besonders häufig sind 

  • Speditions- und Transportunternehmen 
  • Krankenhäuser und notfallmedizinische Dienstleister
  • Unternehmen mit 24-Stunden Tätigkeit / Produktion

von Verfahren wegen Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz betroffen. Die Rechtsvorschriften sind dabei u.a. durch das

  • Fahrpersonalgesetz,
  • die Fahrpersonalverordnung,
  • das Arbeitszeitgesetz

sowie europäische Regulierungen wie die  

  • Verordnung (EG) Nr. 561/2006
  • Verordnung (EU) Nr. 165/2014) sowie
  • das Europäische Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) 

geregelt und deshalb im Einzelnen rechtlich komplex ausgestaltet. 

Verstoß gegen die Baustellenverordnung / Sicherheit auf Baustellen 

Eine besondere Gefahr für Arbeitnehmer und damit ein besonderes Augenmerk ist auf die Sicherheit von Baustellen gerichtet. Hier sind teils schwerwiegende und deshalb auch empfindlich sanktionierte Verstöße festzustellen, wozu u.a. 

  • Fehlende Absturzsicherungen 
  • Schutz vor Emissionen / Gefahrenstoffen
  • Fehlende oder unzureichende Persönliche Schutzausstattung (PSA)

zählen. Häufig werden gleich mehrere Verstöße festgestellt, die bis zu einem vollständigen „Baustellenstop“ führen können – mit erheblichen wirtschaftlichen Schäden für die betroffenen Bauunternehmer. 

Verstoß gegen den Strahlenschutz / das Sprengstoffwesen 

Besonders regulierte Gefahrenstoffe führen zu gesteigerten Sorgfaltspflichten des Unternehmens. Verstöße gegen das Strahlenschutzgesetz oder das SprengG / die SprengV werden deshalb nachdrücklich und in zumeist gesonderten Sachgebieten der Aufsichtsbehörden bearbeitet. 

Zu den häufigsten Verstößen zählen dabei 

  • Verstöße beim Verkauf von Silvestfeuerwerk
  • Nicht hinreichend gewartete, medizinische Röntgenanlagen 

Betroffene Unternehmen und Unternehmen sollten sich zügig um eine qualifizierte, anwaltliche Verteidigung bemühen, da diese Verstöße zumeist unmittelbar mit behördlichen Untersagungen einhergehen, die abhängig vom Geschäftsbetrieb existenzbedrohend sein können. 

Verstöße gegen das Produktsicherheitsgesetz 

Von Verfahren aufgrund eines Verstoßes gegen das Produktsicherheitsgesetz sind häufig Unternehmen betroffen, die 

  • Elektronikartikel
  • Babyartikel 

importieren, vertreiben und dabei nicht die erforderlichen Sicherheits- und Konformitätsnachweise erbringen. Die Herausforderungen in diesen Fällen ist insbesondere ein systematischer, nachweisbarer Rückruf der in den Verkehr gebrachten Waren, wenn die behördlichen Vorwürfe berechtigt sein sollten. Hier ist eine schnelle, anwaltliche Verteidigung dringend geboten, da insbesondere die Folgemaßnahmen zeitig abgestimmt werden müssen, um einerseits behördliche Anordnungen zu vermeiden und andererseits strafmildernde Umstände darlegen zu können.

Ein Arbeitsschutzverfahren wird von Betroffenen häufig unterschätzt, bis hohe Bußgelder und umfassende Anordnungen zur Behebung der Missstände. eintreffen.

Eine frühzeitige anwaltliche Verteidigung kann bei Arbeitsschutzverstößen ist deshalb dringend zu empfehlen.

Arbeitsschutzverstoß

Anwalt einschalten. Schweigen.

Arbeitsschutzrechtliche Verfahren sind aufgrund der Gefahr behördlicher Untersagungs- und Beseitigungsanordnungen weitaus komplexer und zeitkritischer als reguläre Ordnungswidrigkeitenverfahren. 

Unsere Rechtsanwälte vertreten bundesweit Unternehmer, Ärzte, Bauunternehmer und Industriekonzerne bei arbeitsschutzrechtlichen Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren. Dabei setzen wir für unsere Mandanten auf pragmatische Lösungsansätze für eine ergebnisorientierte Mandatsführung, die Bußgelder signifikant reduziert und behördliche Anordnungen vermeidet. 

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