Praxisgruppe

Technology & Software

Wir sind Sparringspartner für Vordenker. Visionäre. Pioniere.

Der Schwerpunkt unserer juristischen Tätigkeit für Unternehmen liegt in der Beratung und Vertretung von Technologie- und Softwareunternehmen. 

Wir stehen dabei an der Seite von innovativen Startups bis etablierten und börsennotierten Marktführern. 

Unsere Praxisgruppe Technology & Software kombiniert in einem interdisziplinären Team anwaltliche Exzellenz mit einem eigenen Informatikerteam. 

Die für uns selbstverständliche Kombination aus juristischer und technischer Erfahrung ermöglicht unseren Mandanten eine tiefergehende Durchdringung komplexer Sachverhalte und dadurch eine ganzheitliche Betrachtung von Herausforderungen, Risiken und Chancen bei komplexen IT- und Infrastrukturprojekten. 

  • Vertragsmanagement: Prüfung und Erstellung von Vertragswerken (Lizenzverträge, Softwareverträge, IT-Infrastruktur- und Telekommunikationsverträge)
  • DSGVO-Compliance: Prüfung von Softwarelösungen im Hinblick auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften (z.B. Cloud-Lösungen, KI-Anwendungen, Big Data, Industrie 4.0.)
  • Dispute Resolution: Konfliktlösung bei Streitigkeiten in IT-Projekten (z.B. Einhaltung von PT-Vorgaben, Schlechtleistung uvm.)
  • Intellectual Property (IP): Beratung zum Schutz geistigen Eigentums, Urheber- und Markenrecht
  • Beratung bei der Verhandlung von langjährigen Software-Lizenzverträgen (1+ Mrd. € ARR Mandant)
  • Beratung eines Versicherungskonzerns (4+ Mrd. € ARR) bei der Übernahme einer Softwaregesellschaft
  • Dispute Resolution für einen Softwarehersteller mit einem Kunden bei fortwährender Geschäftsbeziehung

Neben der projektbezogenen Beratung und Vertretung unterstützen wir Technologie- und Softwareunternehmen auch in allen rechtlichen Fragestellungen im laufenden Geschäftsbetrieb. 

Ihre Ansprechpartner

Tim Platner

Jurist
Geschäftsführer

Maria Basgal

Rechtsanwältin
Geschäftsführerin

Jan Schlingmann

Rechtsanwalt
Dez. Leiter Vertragsrecht

Sabrina Muth

Rechtsanwältin

Gökalp Artas

Rechtsanwalt

Martin Hermann

Rechtsanwalt

Insights