Fundstellen zur "Bekannt aus" Angabe

Aufgrund der Entscheidung des OLG Hamburg, Urteil vom 21.09.2023, Az. 15 U 108/22, sind bei der Angabe von Verweisen auf Medienberichte die jeweiligen Fundstellen zu kennzeichnen:

Bei allen Beiträgen handelt es sich um ein redaktionelle Berichterstattung, auf die VINQO keinen Einfluss genommen hat oder nehmen konnte.