Abfindung für Schmerzensgeld unterzeichnen?

Immatrieller Vorbehalt

Eine durch einen Unfall entstandene Verletzung soll durch ein Schmerzensgeld entschädigt werden. Versicherungen versuchen häufig die Angelegenheit schnell zu beenden, indem sie erst ein niedriges Schmerzensgeld zahlen und die Auszahlung eines höheren Schmerzensgeldes von einer Vergleichs- und Abfindungserklärung abhängig zu machen. 

ABER ACHTUNG: Solche Vergleiche enthalten häufig keinen immateriellen Vorbehalt. Wir erklären Ihnen, was der immaterielle Vorbehalt ist und wann Sie einen Vergleich oder eine Abfindung keinesfalls unterzeichnen sollten.

Das Schmerzensgeld für immaterielle Schäden

Ein immaterieller Schaden ist ein Schaden, der keine Vermögenseinbuße darstellt und demnach nicht an einer Sache oder einem Material entstanden ist.  

Rechtlich definiert das Bürgerliche Gesetzbuch einen immatriellen Schaden in § 253 folgendermaßen: 

(1) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden.
(2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.

 Eine Verletzung des Körpers, der Freiheit, der Gesundheit etc. wird auch als ideeller Schaden bezeichnet. Immatrielle Schäden können nur durch ein Schmerzensgeld entschädigt werden und nicht wie bei  z. B. Gegenständen einfach ersetzt oder repariert werden. Nicht nur sichtbare körperliche Verletzungen werden durch ein Schmerzensgeld entschädigt, auch psychische Folgen und Entstellungen durch Narben etc. sollen mit einem Schmerzensgeld abgegolten werden .

 

Wie berechnet sich das Schmerzensgeld?

Wichtige Faktoren für die Höhe des zu zahlenden Schmerzensgeldes sind die Art der Verletzung, die Intensität und Dauer der Verletzung sowie dessen Folgen
 
Damit ein Schmerzensgeld nicht willkürlich berechnet wird, werden Schmerzensgeldtabellen als Grundlage und erste Orientierung für die Berechnung genommen. In Schmerzensgeldtabellen werden Gerichtsurteile aus der Vergangenheit gesammelt, die als Orientierung für die Berechnung des Schmerzensgeldes dienen.
 

Einen Auszug der Schmerzensgeldtabelle haben wir Ihnen hier als erste Orientierung zusammengestellt.

 

In der Regel sind es die Versicherungen, die dem Verletzten das Schmerzensgeld auszahlen. Dabei versuchen die Versicherungen möglichst wenig zu zahlen und kürzen die Beträge teilweise um ein Vielfaches. Betroffene wissen häufig nicht, wie viel Ihnen tatsächlich zusteht und geben sich mit einer geringen Summe zufrieden. Deshalb können Sie uns gerne das Abrechnungsschreiben und Ihren Arztbericht übersenden, um eine kostenfreie Ersteinschätzung zu erhalten.

Wir haben bereits Fälle übernommen, in dem die gegnerische Versicherung vor unserer Beauftragung gerade einmal ein Zehntel  des angemessenen Schmerzensgeldes gezahlt hat. Deshalb sollten Sie nicht darauf vertrauen, dass die Haftpflichtversicherung von sich aus ein faires Schmerzensgeld zahlt.

Immaterieller Vorbehalt / Abfindungserklärung

Bei der Entschädigung für die erlittenen Verletzungen ist abhängig von der Schwere der Verletzungen auch an Spät- und Langzeitfolgen der Verletzungen zu denken. Das können Taubheit, Bewegungseinschränkungen oder kosmetische Behandlungen für Narben sein. 
 
Diese Spät- und Langzeitfolgen stellen sowohl für Sie als Geschädigter als auch für die Versicherung ein unkalkulierbares Risiko dar. Deshalb versucht die gegnerische Haftpflichtversicherung bei schwereren Verletzungen dieses Risiko mit einem Vergleich / einer Abfindungserklärung zu reduzieren. Eine solche Abfindungserklärung enthält häufig Formulierungen wie: 
 
„Ich/Wir erkläre(n) hiermit, gegen Zahlung eines Betrages von XXX € wegen aller Ersatzansprüche aus diesem Schadenfall gegen den Versicherten XXX und jeden weiteren Mitversicherten für jetzt und alle Zukunft abgefunden zu sein.“. 
 
 
Wenn Sie eine Abfindungserklärung über die dort festgehaltene Zahlung unterzeichnen, haben Sie in Zukunft keine weiteren Schmerzensgeldansprüche. Folgeschäden und Spätfolgen der Verletzung werden dann nicht mehr von der Versicherung entschädigt. Etwas anderes gilt dann, wenn die Abfindungserklärung nicht hinreichend konkret ist oder nur eine Teil-Abfindung vereinbart worden ist. 
 
Wenn sich die Verletzungen bzw. Verletzungsfolgen noch verschlimmern könnten, sollte ein immaterieller Vorbehalt in den Vergleich aufgenommen werden. Damit wird sichergestellt, dass die Abfindungserklärung nur den „status quo“ abdeckt und damit mögliche von Folgeschäden außen vor bleiben. Bei kleineren und mittelschweren Verletzungen wird sich die Versicherung jedoch nicht darauf einlassen.
 
 
Teil-Abfindung als Alternative?
Eine Teil-Abfindung dient der partiellen Abgeltung von Verletzungen bzw. Verletzungsfolgen. Die Abfindungszahlung als Schmerzensgeld wird dabei nur auf einzelne Verletzungen beschränkt. 
 
Das Schmerzensgeld, welches Ihnen gezahlt wird, ist nur ein möglicher Teil und ermöglicht weitere Schmerzensgeldzahlungen und Ansprüche im Bezug auf die anderen Verletzungen, die nicht von der Teil-Abfindung erfasst sind. Solche Teil-Abfindungen werden zumeist bei schweren, einzelnen Verletzungen geschlossen. Bei geringeren Verletzungen besteht seitens der Versicherung kein Interesse an einer solchen unvollständigen Abgeltung. 
 

Wichtig bei einer Teil-Abfindung ist es, dass die Ansprüche wirksam gegen die Verjährung geschützt werden und mögliche Spätfolgen definiert werden. Sind die Spätfolgen wie z. B. Arthose nicht konkret definiert, wird die Versicherung die Folgeschäden womöglich nicht im Zusammenhang der ursprünglichen Verletzung sehen und den Schmerzensgeldanspruch ablehnen. 

Daher sollten in einer Teil-Abfindung konkret die Schmerzensgeldvorbehalte und mögliche Spätfolgen definiert und festgehalten werden, um auch zu einem späteren Zeitpunkt erneut Anspruch auf eine Entschädigung zu haben.

 
Die Vorteile einer Abfindungserklärung – ohne immateriellen Vorbehalt 
Neben den dargestellten Risiken einer Abfindungserklärung bzw. des immateriellen Vorbehalts kann es jedoch auch Vorteile als Geschädigter geben:
 
Eine Vergleich / eine Abfindung führt zu einer schnelle Beendigung des Verfahrens.
 
Ist beispielsweise streitig, ob eine Narbe zu einer langfristigen Entstellung führt oder in den kommenden Monaten / Jahren verblasst, so können derartige, über viele Monate und Jahre dauernden Auseinandersetzungen mit einer Abfindungserklärung beendet werden.
 
Dabei wird ein Schmerzensgeld ohne Narben zugrunde gelegt und eine Erhöhung vorgenommen, die eine mögliche Narbenbildung anteilig berücksichtigt. Im Gegenzug macht der Geschädigte kann der Geschädigte kein darüber hinausgehende Schmerzensgeld mehr verlangen, wenn doch noch eine Narbenbildung eintreten sollte. Beide Seiten gehen aufeinander zu und schließen damit einen Vergleich
 
Eine feste Regel oder Kalkulation ist – wie insgesamt beim Schmerzensgeld – nicht möglich sondern erfordert Erfahrung und Verhandlungsgeschick. Die Vergleichs- und Einigungsbereitschaft ist auch stark vom jeweiligen Versicherungskonzern abhängig. 
 
Zusätzlich muss noch einmal betont werden, dass eine solche Abfindungserklärung sorgsam geprüft werden sollte, um Langzeitfolgen nicht frühzeitig auszuschließen. Zumeist empfiehlt sich die Rücksprache mit dem behandelnden Arzt. 
 
 
Weitere Folgen einer Abfindung für Schmerzensgeld ohne Vorbehalt
Zusätzlich zu der Abfindung oder des Vergleichs müssen weitere Rechtsfolgen beachtet werden:
 
Soweit Sie privat krankenversichert sind, können Ansprüche mit einem Vergleich ohne Vorbehalt nicht mehr auf den Versicherer übergehen. Durch den Vergleich laufen Sie Gefahr, Leistungsansprüche gegenüber dem Versicherer wegen Obliegenheitsverletzung (anteilig) zu verlieren, § 86 Abs. 2 VVG. Dies setzt allerdings voraus, dass der Versicherer infolge des Vergleichsschlusses keinen Ersatz von dem Schädiger bzw. der Behandlerseite erlangen kann, der Anspruch gegen den Schädiger also einbringlich gewesen wäre. Deshalb ist es erforderlich, einen Vorbehalt in den Vergleich aufzunehmen.
 
Weiter müssen die Rechtsfolgen der §§ 6, 7 Abs. 1 Nr. 2 EntgFG Berücksichtigung finden, wonach der Schadenersatzanspruch des geschädigten Arbeitnehmers gegen den Schädiger insoweit auf den Arbeitgeber übergeht, als dieser dem Arbeitnehmer Entgelt fortgezahlt und darauf entfallende vom Arbeitgeber zu tragende Sozialversicherungsbeiträge abgeführt hat. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit zu verweigern, wenn der Arbeitnehmer den Übergang eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Dritten auf den Arbeitgeber verhindert. Auch insoweit ist deshalb darauf zu achten, dass ein entsprechender Vorbehalt aufzunehmen.
 
Soweit mit der Abfindung auch ein Erwerbsausfall abgegolten werden soll, muss der auf den Arbeitsausfall entfallende Abgeltungsbetrag bei der Einkommenssteuererklärung als steuerbare Einkünfte gem. § 2 EStG angegeben und versteuert werden. Damit etwaige Steuern ebenfalls gegen Nachweis erstattet werden, ist ein Vorbehalt aufzunehmen. Zusätzlich sollte im Vergleich der Anteil auf den Erwerbsausfall aufgeführt werden, damit es nicht zu nachteiligen Steuerschätzungen kommt. 
 

Sie haben also die Qual der Wahl: Entweder eine höheres Schmerzensgeld sofort erhalten oder mögliche Ansprüche in der Zukunft offen halten. Wenn Sie individuelle Beratung und Hilfe zu Ihrem Fall wünschen, können Sie uns gerne kontaktieren – wir sind für Sie da. 

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