Anzeige nach Hundebiss für Schmerzensgeld?

Das eine Person von einem Hund gebissen wird ist mit ca 30.000 Hundebissen pro Jahr in Deutschland keine Seltenheit. Trotz richtiger Erziehung eines Hundes kann es zu unvorhersehbaren Situationen kommen, in denen der Hund zubeißt. Die Gründe dafür sind vielfältig: Aggressives Verhalten, Jagdverhalten oder Angst. Die Verletzung können Sie beim Arzt untersuchen und behandeln lassen – doch doch wie sollten Sie sich rechtlich verhalten? Wir erklären Ihnen, was für Möglichkeiten Sie haben, nach einem Hundebiss gegen den Hundehalter vorzugehen und wie die rechtliche Haftung des Tierhalters ist.

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Fahrlässige Körperverletzung und Haftung – rechtliche Grundlage

Nachdem Sie von einem Hund gebissen worden sind, steht gegen den Hundehalter oftmals der Vorwurf fahrlässiger Körperverletzung nach § 229 StGB im Raum:

Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Der Vorwurf zieht meist ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung nach sich, das in einem Strafbefehl oder Gerichtsprozess enden kann. Der Hundebesitzer ist für seinen Hund verantwortlich und dafür, dass keinen anderen Personen durch seinen Hund Schaden zugetragen wird. Kommt es dann doch mal zu dem Fall, dass der Hund eine andere Person beißt, hat der Halter für das Tier nach § 833 BGB zu haften:

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen […].

So können Sie nach einem Hundebiss vorgehen

Nach einem Hundebiss haben Sie verschiedene Möglichkeiten wie Sie das Verfahren angehen. Zu unterscheiden ist zwischen einem StrafverfahrenVerwaltungsverfahren und einem Zivilverfahren. Wir erklären Ihnen die Unterschiede:

Strafverfahren

Sie haben die Möglichkeit, bei der Polizei eine Anzeige gegen den Hundehalter zu erstatten. Daraufhin wird ein Strafverfahren gegen den Hundehalter wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Um zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen, ist ein Strafverfahren keine Voraussetzung und läuft unabhängig von einem Zivilverfahren. Viele Strafverfahren werden allerdings eingestellt.

Um Anzeige zu erstatten werdend folgende Angaben benötigt:

  • Ihren Namen und Ihre vollständige Adresse
  • Name und Adresse des Hundehalters (fall nicht bekannt, Anhaltspunkte für weitere Ermittlungen)
  • Ort und Zeitpunkt des Vorfalls
  • Schilderung des Vorfalls und dessen Ablauf
  • Name und Anschrift von Zeugen (wenn vorhanden)
  • Beschreibung des Schadens und Folgen (ggf. Fotos von der Verletzung, Arztberichte etc.)

 

Verwaltungsverfahren

Bei einem Verwaltungsverfahren melden Sie den Hundebiss bei Ihrem Ordnungsamt. Das Ordnungsamt prüft dann Ihren gemeldeten Hundebiss und entscheidet, ob der Hund als gefährlich eingestuft werden muss. Maßnahmen, die angeordnet werden können, sind zum Beispiel Leinen- oder Maulkorbpflicht. Ein Wesenstest kann angeordnet werden, um eingehender zu prüfen, ob der Hund eine Gefahr darstellt. Ist der Halter nicht in der Lage, die Auflagen zu erfüllen, muss er den Hund gegebenenfalls abgegeben.

 
Wann gilt ein Hund als gefährlich?

Die Einstufung eines Hundes als gefährlich erfolgt durch die Anordnung einer Behörde. Es gibt verschiedene Gründe, weshalb ein Hund als gefährlich eingestuft wird. Jeder Hund kann prinzipiell als gefährlich eingestuft werden. Gründe für die Einstufung können zum Beispiel ein Hundebiss oder auf Grund seiner Rassenzugehörigkeit sein. Ein Hundebiss ist also nicht immer Voraussetzung für die Einstufung als gefährlich, denn auch besonders aggressive und kampfbereite Hunde, die noch nie gebissen haben, können ebenso als gefährlich angesehen und eingestuft werden.

Mögliche Gründe, warum ein Hund auf Grund seines Verhaltens als gefährlich gilt:
  • Unkontrollierte Verhaltensweisen (z. B. Jagen)
  • Aggressiven verhalten gegenüber Tieren und Menschen
  • Hund hat eine Person oder ein anderes Tier gebissen
  • Hund hat eine Person auf gefährliche Art angesprungen
  • Hund ist als besonders aggressiv bekannt
Weitere Gründe, die unabhängig vom Verhalten des Hundes sind:
  • Zugehörigkeit einer Hunderasse, die nach Landeshundegesetz und Hundeverordnungen als gefährlich angesehen werden
  • Bestimmte Hunderassen und Kreuzungen wie z. B. Listenhunde und Kampfhunde
Die zuständige Behörde prüft, ob der Hund als gefährlich einzustufen ist oder nicht und legt präventive Maßnahmen fest. Dazu können gehören:
  • Maulkorb
  • Leinenpflicht
  • Abgabe des Hundes, wenn der Halter nicht in der Lage ist, die angeordneten Auflagen zu befolgen

Zivilverfahren

Sie haben Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nachdem Sie von einem Hund gebissen wurden. Um diese geltend zu machen, müssen Sie keine Anzeige stellen, sondern können diese bei dem Hundehalter bzw. bei dessen Versicherung geltend machen.

 

Welche Ansprüche habe ich nach einem Hundebiss?

Ist der Halter für den Biss des Hundes verantwortlich, so muss dieser die volle Verantwortung für die Folgen tragen. Nach dem Biss haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld (§ 253 BGB) und Schadensersatz aufgrund der entstandenen Folgen. Die Höhe des Schmerzensgeldes ist abhängig von der entstandenen Verletzung und dessen Folgen. Deshalb wird es immer individuell entschieden, welche Summe als Entschädigung angemessen ist.

Folgende Punkte sind wichtig für Ihre Ansprüche:
  • Schwere und Dauer der Verletzung
  • Krankenhausaufenthalt
  • Folgeschäden
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Fahrten zum Arzt
  • Haushaltsführungsschaden
  • Fahrlässigkeit/ Vorsatz des Hundehalters
  • Beschädigte Kleidung
  • Kosten Behandlung

Eine Einschätzung, wie hoch Ihr Schmerzensgeld ausfallen könnte, können Sie unserer Schmerzensgeldtabelle entnehmen. Die Schmerzensgeldtabelle besteht aus verschiedenen Urteilen zu Hundebissen und dessen Schmerzensgeld, die bereits zugesprochen wurden.

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