Krankschreibung pro Woche für Schmerzensgeld?

Arbeitsunfähigkeit

Nach einem Verkehrsunfall, Fahrradunfall oder Hundebiss können Sie Ruhe zur Genesung gebrauchen. Hier stellt Ihnen Ihr Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), auch Krankschreibung genannt, aus. 

Die Krankschreibung hat dabei einen wichtigen Einfluss auf die Höhe des Schmerzensgeldes. Je schwerer sich eine Verletzung darstellt, desto länger werden Sie zumeist krankgeschrieben und umso höher fällt Ihr Schmerzensgeld aus. 

Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit ist damit ein wichtiger Indikator für die Verletzungsschwere. Einen unmittelbar kausaler Zusammenhang besteht jedoch nicht.

Wie wird das Schmerzensgeld berechnet?

Beim Schmerzensgeld handelt es sich um einen sogenannten immateriellen Schaden. Dies bedeutet, dass zwar kein Schaden vorliegt, der in Geld zu messen ist (wie zum Beispiel ein beschädigtes Auto), nichtsdestotrotz aber ein fühlbarer Schaden vorliegt.

Der Gesetzgeber hat gerade für Körperschäden festgelegt, dass auch diese durch eine Zahlung ausgeglichen werden sollen (§ 253 Abs. 2 BGB). Dabei soll das Schmerzensgeld eine Genugtuungs- und Ausgleichsfunktion besitzen.

Zwar wird eine Geldzahlung die Schmerzen nicht rückgängig machen können, noch wird sie zu einem Rückgang der Schmerzen führen. Durch eine Zahlung wird jedoch der immaterielle Schaden anerkannt. 

Ein bisschen komplizierter gestaltet sich dann aber die Frage, in welche Höhe der Schmerzensgeldanspruch besteht. Wie viel Geld ist nötig, um ein gebrochenes Bein auszugleichen, und wie viel soll für einen Biss von einem Hund ins Gesicht gezahlt werden?

Grundsätzlich kann diese Frage nicht eindeutig beantwortet werde. Denn am Ende sind Schmerzen subjektiv. Anhaltspunkte für die Höhe eines Schmerzensgeldes liefert aber die Schmerzensgeldtabelle. Diese ist aber nicht, wie der Name vermuten lässt, eine staatliche Tabelle, in der jeder Verletzung ein Schmerzensgeldbetrag zugeordnet wird. Es handelt sich um Sammlungen von Urteilen, die Schmerzensgeldansprüche zum Inhalt haben. Innerhalb dieser Urteile wird meistens richterlich entschieden, was eine angemessene Zahlung für die dem Sachverhalt zugrunde liegende Verletzung darstellen würde. Dafür gibt es aber direkt mehrere Tabellen, die einen Anspruch auf Schmerzensgeld einer Verletzung zuordnen. 

Dazu gehört beispielsweise die Beck’sche Schmerzensgeldtabelle. Somit lässt die Schmerzensgeldtabelle zumindest Rückschlüsse zu, für welche Form von Verletzung eine entsprechende Schmerzensgeldhöhe eingefordert werden kann. Leider sind viele Schmerzensgeldtabellen für Sie als Verbraucher nicht frei abrufbar. 

Wir wirkt sich die Krankschreibung auf mein Schmerzensgeld aus?

Wie oben bereits beschrieben, kann die Dauer der Krankschreibung nicht als mathematischer Faktor gesehen werden, der mit einem Verletzungswert multipliziert wird. Die Dauer der Krankschreibung kann aber der gegnerischen Versicherung als Argument für eine höheres Schmerzensgeld entgegengehalten werden.

Gerade wenn man lange krankgeschrieben wurde, beispielsweise für 8 Wochen oder sogar drei Monate, kann von einer erheblichen Verletzung mit langer Genesungsdauer ausgegangen werden. Teilweise gibt es aber auch Verletzungen, die auf den ersten Blick recht harmlos erscheinen, und trotzdem zu einer längeren Krankschreibung führen. Gerade bei einer HWS Distorsion oder einem Schädel-Hirn-Trauma werden in der Regel nur geringe Schmerzensgelder zuerkannt, obwohl die Betroffenen mehrere Wochen unter Rückenschmerzen, Übelkeit oder Kopfschmerzen klagen. 

Krankschreibung bei einem Schleudertrauma 

Die häufigste Verletzung bei einem Auffahrunfall bzw. Verkehrsunfall ist das Schleudertrauma, auch HWS-Distorsion genannt. Die Folgen eines Schleudertraumas wie Kopfschmerzen, Nackenschmerzen und Übelkeit, treten zumeist verzögert ein und halten viele Wochen an. 

Die Rechtsprechung deshalb unverbindliche Richtwerte bei HWS-Distorsionen zwischen Dauer der Arbeitsunfähigkeit und Schmerzensgeld im Laufe der Zeit aufgestellt:

2 Wochen Krankschreibung: 250,00 – 400,00 €

1 Monat Krankschreibung: 500,00 – 1.000,00 €

2 Monate Krankschreibung: 1.000,00 – 1.500,00 €

3 Monate Krankschreibung 1.500,00 – 2.000,00 €

Im Falle einer HWS-Distorsion I. Grades mit weiteren relativ geringfügigen Verletzungen ist regelmäßig ein Schmerzensgeld im Bereich von (1000€) pro Monat der Erwerbsunfähigkeit angemessen, solange letztere mindestens 50% betragen hat (KG Berlin, 9.10.2008 -12 U 173/08).

Fazit

Ein Zusammenhang zwischen Krankschreibung und Höhe des Schmerzensgeldes besteht also, jedoch liefert die Dauer der Krankschreibung nur Anhaltspunkte und keine verlässliche Aussage hinsichtlich der Höhe des Schmerzensgeldes. 

Die Ermittlung des Schmerzensgeldes ist gerade für juristische Laien kompliziert. Daher lohnt es sich in fast allen Fällen, Profis mit der Ermittlung und Durchsetzung von Schmerzensgeldern zu beauftragen. 

 

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