Für Unfallgeschädigte
Verkehrsunfall
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall zahlt die gegnerische Versicherung selten alles, was Ihnen zusteht. Wir setzen jede Position durch — von der Reparatur bis zum Schmerzensgeld.

Von Laura Hover, Rechtsanwältin · Rechtsstand: August 2026
Was Versicherungen gern übersehen
Grundlage Ihres Anspruchs ist § 7 StVG: Wer bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs verletzt oder geschädigt wird, hat einen Ersatzanspruch gegen den Halter — unabhängig von einem Verschulden. Zwei Muster wiederholen sich trotzdem. Das erste: die Versicherung zahlt verzögert — aus Personalengpässen oder strategisch. Die Verzögerung selbst hat sie nur in seltenen Fällen zu tragen, das Risiko liegt bei Ihnen.
Das zweite: die Versicherung zahlt, aber nicht alles. Reparatur und Nutzungsausfall rechnet jede Versicherung ab. Haushaltsführungsschaden, Fahrtkosten, Wertminderung und Schmerzensgeld werden regelmäßig zu niedrig angesetzt oder gar nicht erst erwähnt — und wer sie nicht anmeldet, bekommt sie nicht.
Wen wir vertreten
- Autofahrerinnen und Autofahrer
- Motorradfahrer
- Radfahrer
- Fußgänger
- Beifahrer
Für jede Situation eine geprüfte Antwort
Über 40 Situationen nach einem Verkehrsunfall haben wir einzeln durchdacht und beantwortet — mit Normen und Rechtsprechung. Für drei der häufigsten Fragen reicht das Lesen gar nicht erst: Tragen Sie Ihre eigenen Zahlen ein, und Sie sehen die Antwort sofort.
- Jetzt prüfen→
Was steht mir nach meinem Unfall überhaupt zu?
Schmerzensgeld, Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden: Der kostenlose Selbstcheck zeigt in wenigen Minuten, welche Ansprüche bei Ihnen infrage kommen.
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Was bleibt mir, wenn eine Mitschuld im Raum steht?
Schadenspositionen und die genannte Haftungsquote eingeben — der Quotenrechner zeigt, was die Gegenseite zahlt und was Ihre Kasko übernimmt.
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Lohnt sich die Reparatur noch, oder gilt mein Auto als Totalschaden?
Werte aus dem Gutachten eingeben — der Rechner ordnet Ihren Fall einer von vier Abrechnungswegen zu und zeigt, was jeder einbringt.
- 18 Fragen
Verkehrsunfall
Gutachten, Werkstattwahl, Nutzungsausfall, Wertminderung und die Frage der Quote.
Alle 18 Fragen ansehen→ - 19 Fragen
Personenschaden & Schmerzensgeld
Hundebiss, Sturz, Körperverletzung: Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Folgeschäden, Mitverschulden, Verjährung.
- Wie hoch ist mein Schmerzensgeld?
- Was ist ein Haushaltsführungsschaden?
- Bekomme ich meinen Verdienstausfall ersetzt?
- 6 Fragen
Rechtsschutzversicherung
Deckungsanfrage, Selbstbehalt, Ablehnung und Stichentscheid — wie die Versicherung ins Spiel kommt.
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Ablauf
- 01
Unfall melden
Online in wenigen Minuten, mit den Unterlagen, die Sie haben — ohne Papierkram.
- 02
Ansprüche beziffern
Wir erfassen alle Positionen, auch die, die im Schadenformular der Versicherung nicht vorkommen.
- 03
Durchsetzen
Gegenüber der gegnerischen Versicherung, bei Kürzung auch vor Gericht — bundesweit und bis zum Bundesgerichtshof.
- Kosten bei voller Haftung
- Steht die Haftung der Gegenseite zu 100 % fest, sind die Anwaltskosten Teil des ersatzfähigen Schadens und werden erstattet. Bei einer Mithaftungsquote tragen Sie den auf Ihre Quote entfallenden Anteil.
- Onlineakte
- Alle Schreiben und der Stand Ihres Falls jederzeit einsehbar, ohne Rückruf.
- Auch gerichtlich
- Kürzt die Versicherung, führen wir das Verfahren — in allen Instanzen.
Häufige Fragen
Nicht nur Autounfälle. Wir übernehmen die Durchsetzung Ihrer Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche ebenso nach einem Fahrrad- oder Motorradunfall sowie als Fußgänger oder Beifahrer.
Das hängt an der Haftungsquote. Die Anwaltskosten gehören zum ersatzfähigen Schaden — die gegnerische Haftpflichtversicherung erstattet sie in dem Umfang, in dem sie haftet. Bei voller Haftung der Gegenseite bleibt für Sie nichts übrig; wird Ihnen eine Mithaftung angelastet, tragen Sie den darauf entfallenden Anteil. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, holen wir die Deckungszusage ein. Was in Ihrem Fall gilt, sagen wir Ihnen vor der Beauftragung.
Ja. Auch wenn wir nicht hoffen, dass in Ihrem Fall geklagt werden muss: wir vertreten unsere Mandantinnen und Mandanten bundesweit und erstreiten Urteile bis hin zum Bundesgerichtshof.
Bei einer Verletzung ja — der Anspruch folgt aus § 253 Abs. 2 BGB. Wir vertreten seit Jahren viele tausend Geschädigte nach Personenschäden und können auf entsprechende Erfahrungswerte bei der Bemessung zurückgreifen. Wichtig: lassen Sie Beschwerden ärztlich dokumentieren, auch wenn sie zunächst leicht erscheinen.
Nein. Als Geschädigter dürfen Sie einen eigenen Sachverständigen beauftragen; die Kosten trägt bei unverschuldetem Unfall in der Regel die Gegenseite.
Dann klären wir sie — über die Ermittlungsakte, Zeugen und bei Bedarf ein Unfallrekonstruktionsgutachten. Sind mehrere Fahrzeuge beteiligt, wird die Haftung nach § 17 StVG anhand der jeweiligen Verursachungsbeiträge verteilt. Die Abwehr einer behaupteten Mithaftungsquote ist einer unserer Schwerpunkte.
Verwandte Rechtsgebiete
Personenschaden
Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden nach einer Verletzung durchsetzen — nach Hundebiss, Sturz oder Unfall. Auch bei Spätfolgen.
Vertragsrecht
Verträge und AGB prüfen, verhandeln und Ansprüche durchsetzen.
Mietrecht
Mietmängel, Minderung, Kaution und Kündigung — für beide Seiten.
Diese Seite dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.