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VINQO Rechtsanwälte

Für Privatpersonen

Anwaltsregress für Privatpersonen

Hat ein Fehler Ihres früheren Anwalts Sie Geld gekostet? Als führende Kanzlei für Anwaltsregresse prüfen wir, ob Ihnen ein Anspruch zusteht — und sagen Ihnen ehrlich, wie Ihre Chancen stehen.

Tim Platner

Von Tim Platner, Jurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH · Rechtsstand: August 2026

Fachlich geprüft von Rechtsanwalt Jan Schlingmann am 11. August 2026

Anwaltsregress für Versicherer →

In zwei Minuten erklärt

Ein kurzer Überblick, wie ein Anwaltsregress für Privatpersonen abläuft — von der Prüfung Ihres Falls bis zur Durchsetzung gegen die Berufshaftpflicht des früheren Anwalts.

Wenn der eigene Anwalt haftet

Ein verlorener Prozess fühlt sich zunächst nach Pech an. Manchmal war es aber kein Pech, sondern ein Fehler des eigenen Anwalts — eine versäumte Frist, ein nicht gestellter Beweisantrag, eine Beratung, die das entscheidende Risiko nicht benannt hat. Dann haben Sie ggfs. einen eigenen Anspruch gegen Ihren früheren Anwalt aus § 280 Abs. 1 BGB in Verbindung mit dem Anwaltsvertrag.

Anwaltsregress ist unser Tätigkeitsschwerpunkt. Wir vertreten seit Jahren Rechtsschutzversicherer bei genau diesen Ansprüchen und führen bundesweit hunderte Regressklagen gegen Rechtsanwälte. Wir wissen aus hunderten Verfahren, welche Fälle vor Gericht tragen und welche nicht.

Diese Erfahrung bringen wir in Ihren Fall ein. Sie bekommen von uns keine geschönte Einschätzung, die Ihnen falsche Hoffnungen macht, sondern eine realistische Einschätzung — auch dann, wenn sie gegen einen Anwaltsregress spricht.

Für jede Situation eine geprüfte Antwort

Sechsundzwanzig Situationen rund um einen möglichen Anwaltsfehler haben wir einzeln beantwortet — mit Normen und Rechtsprechung.

Zwei Arten von Regress

  • Beratungs- und Aufklärungsfehler

    Kostenschaden

    Ihr Anwalt hat nicht über den sichersten Weg beraten, Risiken nicht klar benannt oder eine Rechtsprechungsänderung übersehen. Der Schaden besteht regelmäßig in den Kosten eines Verfahrens, das bei richtiger Beratung nie geführt worden wäre. Diese Aufklärungspflicht endet nicht mit der Klageerhebung — verschlechtern sich die Erfolgsaussichten im Laufe des Verfahrens, muss Ihr Anwalt Sie erneut informieren, unabhängig von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung (BGH, Urteil vom 16.09.2021 — IX ZR 165/19; bestätigt und präzisiert durch BGH, Urteil vom 30.04.2026 — IX ZR 154/24).

    Beispielhaft: Eine Klage wird trotz gefestigter, dem Anwalt bekannter Gegenrechtsprechung erhoben und verloren — ein pflichtgemäß aufgeklärter Mandant hätte davon Abstand genommen. War die Rechtsverfolgung erkennbar aussichtslos, spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass Sie sich beratungsgerecht verhalten und davon abgesehen hätten.

  • Schlechtleistung im Verfahren

    Klageforderung und Kostenschaden

    Ihr Anwalt hat im laufenden Verfahren einen Fehler gemacht — obwohl der Prozess bei richtiger Führung hätte gewonnen werden können. Hier umfasst der Schaden sowohl die verlorene Klageforderung als auch die Verfahrenskosten. Der Nachweis ist anspruchsvoller, der mögliche Ersatz aber auch deutlich höher.

    Beispielhaft: Ein entscheidender Beweisantrag wird nicht rechtzeitig gestellt, ein Termin wird versäumt, oder eine Frist zur Berufung läuft unbemerkt ab.

Woran sich entscheidet, ob ein Anspruch trägt

Der Fehler allein genügt nicht. Entscheidend ist, ob er den Schaden tatsächlich verursacht hat: Wäre die ursprüngliche Klage auch bei fehlerfreier Arbeit gescheitert — etwa wegen der Beweislage —, fehlt es an der Kausalität. Diesen Punkt greift die Gegenseite als Erstes an, und daran scheitern Regressansprüche in der Praxis häufiger als am Fehler selbst.

Um ihn zu klären, wird der ursprüngliche Prozess im Regressverfahren noch einmal nachgestellt: Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs prüft das Regressgericht dabei nicht, wie das damalige Gericht tatsächlich entschieden hat, sondern eigenständig, wie der Vorprozess richtigerweise hätte entschieden werden müssen — an dessen Rechtsauffassung ist es nicht gebunden. Das ist aufwändig — und genau die Arbeit, die wir seit Jahren für Rechtsschutzversicherer machen. Wir wissen deshalb ziemlich genau, welche Konstellationen vor Gericht tragen.

Was das für Sie heißt: Sie müssen das nicht selbst einschätzen können. Schildern Sie uns den Fall — wir sagen Ihnen, wo Sie stehen.

Was Sie jetzt tun können

Sie brauchen für den ersten Schritt keine juristische Vorarbeit und keine Gewissheit, dass wirklich ein Fehler vorliegt. Drei Dinge sind sinnvoll:

  1. 01

    Fristen im Blick behalten

    Ansprüche gegen Anwälte verjähren regelmäßig in drei Jahren zum Jahresende nach Kenntnis oder grober Unkenntnis des Anwaltsfehlers. Der Beginn der Verjährung ist damit in jedem Einzelfall genau zu prüfen.

  2. 02

    Unterlagen zusammensuchen

    Alles, was Sie zum alten Mandat haben: Schriftverkehr, Urteil, Rechnungen. Fehlende Akten fordern wir mit Mandatsübernahme selbst an.

  3. 03

    Fall schildern

    Nehmen Sie sich zehn Minuten Zeit für unseren Regress-Fragebogen — je vollständiger die Angaben, desto präziser die Einschätzung.

Die Meldung des Falls ist kostenfrei und unverbindlich. Wir informieren Sie vorher transparent, wann Kosten in welcher Höhe anfallen.

Anwaltsregress ist Spezialmaterie

Eine belastbare Regressprüfung verlangt, den kompletten Vorprozess umfassend nachzuvollziehen. Es müssen regelmäßig zwei Akten angefordert und ausgewertet werden — die Handakte des Anwalts und die Verfahrensakte des Vorprozesses. Andernfalls führt eine vorschnelle Beurteilung der Anwaltshaftung zu einem weiteren erfolglosen Rechtsstreit. Dies gilt es zu vermeiden.

  • Prüfung Ihres Anliegens

    Die Prüfung Ihres Falls und der eingereichten Unterlagen, ob wir ihn übernehmen können, ist für Sie kostenfrei.

  • Pauschale oder Honorarbasis

    Die Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche rechnen wir aufgrund der Komplexität der Anwaltshaftung nicht nach RVG ab, sondern als Pauschale oder auf Honorarbasis nach § 3a RVG — für eine gewissenhafte Vertretung und den größtmöglichen Erfolg. Unsere Honorarvereinbarung finden Sie transparent unter unseren Formularen.

  • Deckung Ihrer Rechtsschutzversicherung

    Eine Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung deckt nur die gesetzlichen Gebühren ab. Dieser Kostenschutz kann auf die Honorarvereinbarung angerechnet werden — er wird sie in aller Regel jedoch nicht vollständig umfassen.

Was wir dafür brauchen

Je vollständiger die Unterlagen, desto belastbarer die Einschätzung. Was fehlt, fordern wir an — Sie müssen nichts selbst beschaffen.

  • Schriftverkehr mit dem früheren Anwalt

    E-Mails, Briefe, Beratungsvermerke — alles aus dem alten Mandat.

  • Urteil oder Vergleich

    Die Entscheidung des ursprünglichen Verfahrens samt Begründung.

  • Anwaltsrechnungen

    Für die Berechnung des Kostenschadens.

  • Handakte des Anwalts

    Fordern wir bei Bedarf für Sie an — Sie haben darauf einen Anspruch aus § 50 BRAO.

  • Gerichtsakte

    Fordern wir bei Bedarf beim Gericht an und werten sie vollständig aus.

Handakte und Gerichtsakte sind oft entscheidend, weil sich Pflichtverletzung und Kausalität nur am vollständigen Verfahrensgang beurteilen lassen. Diesen Aufwand übernehmen wir.

Anwaltshaftung in 4 Schritten

  1. 01

    Erstes Gespräch

    Sie schildern den Fall, wir ordnen ihn kostenfrei ein.

  2. 02

    Unterlagen und Vergütung

    Sie schicken die Unterlagen, wir vereinbaren den Preis vorab.

  3. 03

    Prüfung

    Wir bewerten Pflichtverletzung, Kausalität und Schadenshöhe.

  4. 04

    Durchsetzung

    Anspruchsschreiben, Verhandlung, bei Bedarf Klage — bundesweit.

Hunderte Regressklagen
Bundesweit geführt — überwiegend für Rechtsschutzversicherer. Diese Erfahrung nutzt Ihrem Fall.
Klarer Preis vorab
Die Kosten stehen fest, bevor die Prüfung beginnt. Keine Überraschung am Ende.
Ehrliche Einschätzung
Wenn wir keine Aussicht sehen, sagen wir das — statt ein Verfahren zu führen, das nicht trägt.

Referenzen

Prozesserfolge

Eine Auswahl von uns erstrittener Regressverfahren. Gegnerische Anwälte und Versicherungsnehmer sind anonymisiert; wo eine geschwärzte Abschrift vorliegt, ist das Urteil verlinkt.

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ErgebnisGegnerBetragUrteil
Urteil (Teilerfolg)RA P.909,39 € zzgl. Zinsen
AnerkenntnisurteilRA v. S.942,05 € zzgl. ZinsenUrteil ↗
VersäumnisurteilRA H.178,42 € zzgl. Zinsen
AnerkenntnisurteilRA B. und Kollegen1.090,83 € zzgl. ZinsenUrteil ↗
UrteilRA P.R.687,94 € zzgl. Zinsen
AnerkenntnisurteilRA A. & Kollegen2.170,99 € zzgl. Zinsen
AnerkenntnisurteilRA S.3.130,38 € zzgl. Zinsen
VergleichRA M.2.000,00 €
VergleichRA T.1.513,33 € zzgl. Zinsen
Vergleich (außergerichtlich)RA T.1.377,56 €
VergleichRA M.1.701,85 € zzgl. Zinsen
VersäumnisurteilG. (VN)2.323,74 € zzgl. Zinsen
VersäumnisurteilS. (VN)4.728,78 € zzgl. Zinsen
AnerkenntnisurteilRA N.1.565,81 € zzgl. Zinsen
VergleichRA ADKL mbB476,95 €
Zahlung nach KlageRA T. und H.1.075,43 €
Zahlung nach KlageRA B.1.511,57 €
Zahlung nach KlageRA K.835,38 €
VergleichRA K., D.2.837,89 €
UrteilRA W.760,60 €
UrteilRA U.1.261,40 € zzgl. ZinsenUrteil ↗
Verurteilung wegen unterlassener Rückabwicklung eines anwaltlichen Kostenvorschusses im Rahmen eines Mandats wegen Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal: Die Kanzlei hatte von der Rechtsschutzversicherung einen Vorschuss zur Erhebung einer Schadensersatzklage gegen die Audi AG erhalten, diese jedoch auf Wunsch des Versicherungsnehmers zurückgestellt und in der Folge nie erhoben oder abgerechnet, sodass die Akte in Vergessenheit geriet. Das Gericht verurteilte die Kanzlei zur Rückzahlung des nicht verbrauchten Vorschusses und verwarf die von ihr erhobene Verjährungseinrede.
AnerkenntnisurteilRA S.691,50 €
UrteilRA Dr. K.774,93 € zzgl. ZinsenUrteil ↗
Verurteilung wegen Verfolgung einer von vornherein aussichtslosen Klage im Rahmen eines Mandats wegen eines Fahrzeugmangels: Die Kanzlei hatte für den Versicherungsnehmer einen Instandsetzungsschaden am eigenen Fahrzeug allein auf das Produkthaftungsgesetz gestützt, obwohl dieses Schäden am fehlerhaften Produkt selbst ausdrücklich ausschließt, während ein Gewährleistungsanspruch bereits verjährt und ein deliktischer Anspruch nicht substantiiert dargelegt war. Das Gericht bestätigte den Rechtsschutzversicherer und verurteilte die Kanzlei zur Erstattung der verauslagten Kosten.
UrteilRA W. & Kollegen4.384,39 € zzgl. ZinsenUrteil ↗
Verurteilung wegen unzureichender Prüfung der Erfolgsaussichten im Rahmen eines Mandats wegen behaupteter Aufklärungspflichtverletzung einer betrieblichen Versorgungskasse: Der Mandant hatte gegenüber der Versorgungskasse geltend gemacht, bei Abschluss einer Direktversicherung nicht über die Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung auf die ausgezahlte Kapitalleistung aufgeklärt worden zu sein; das Landgericht Nürnberg-Fürth wies die Klage jedoch ab. Das Gericht bestätigte den Rechtsschutzversicherer überwiegend und verurteilte die Kanzlei zur Erstattung eines Großteils der verauslagten Verfahrenskosten.
VergleichRA L., B., G.700,00 €
VergleichRA K. (Arbeitsrecht)350,00 €
Vergleich (Vollzahlung)RA A., E. & Partner mbB1.080,42 €
VergleichRA L. & Dr. A.1.100,00 €
Vergleich (Berufung)RA A.-M.1.547,00 €
Vergleich (Vollzahlung)RA K.4.500,00 €
VergleichRA RR1.900,00 €
VergleichRA K.-T.1.075,95 €
VergleichRA B. und Partner1.200,00 €
VergleichRA K. & Coll.988,17 €
UrteilRA G.1.704,62 €
UrteilRA P.R.3.150,68 € zzgl. ZinsenUrteil ↗
Verurteilung wegen Erhebung einer aussichtslosen Dieselklage: Die Kanzlei hatte für den Versicherungsnehmer Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG wegen des sogenannten Abgasskandals geltend gemacht, obwohl das betroffene Fahrzeug erst nach der bereits im September 2015 erfolgten öffentlichen Bekanntgabe des Skandals erworben worden war und nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung keine Erfolgsaussicht mehr bestand. Das Landgericht Siegen wies die Klage als offensichtlich unschlüssig ab; das Gericht verurteilte die Kanzlei zur Erstattung der hierdurch verauslagten Kosten.
UrteilRA P.R.4.612,36 € zzgl. ZinsenUrteil ↗
Verurteilung wegen Erhebung einer verjährten Dieselklage und unnötiger Rechtsmitteleinlegung: Die Kanzlei hatte für den Versicherungsnehmer Schadensersatzansprüche wegen des Diesel-Abgasskandals geltend gemacht, obwohl die Ansprüche nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung bereits verjährt waren, und die deswegen vom Landgericht Landshut abgewiesene Klage zusätzlich mit einer später wieder zurückgenommenen Berufung weiterverfolgt. Das Gericht verurteilte die Kanzlei zur Erstattung der hierdurch verauslagten Gerichts- und Verfahrenskosten.
VergleichRA T.K.2.363,17 €
UrteilRA G.3.813,28 € zzgl. ZinsenUrteil ↗
Verurteilung wegen Erhebung einer verjährten Dieselklage: Die Kanzlei hatte für den Versicherungsnehmer Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG aus § 826 BGB geltend gemacht, obwohl die Ansprüche angesichts der bereits 2015 erfolgten Presseberichterstattung und behördlichen Rückrufmaßnahmen zum Zeitpunkt der Klageerhebung im Jahr 2021 bereits verjährt waren. Das Landgericht Neuruppin wies die Klage ab; das Gericht verurteilte die Kanzlei zur Erstattung der verauslagten Verfahrenskosten.
UrteilRA P.R.1.376,59 €
UrteilRA P.R.515,15 €
UrteilRA P.R.579,60 €
UrteilRA P.R.3.901,89 € zzgl. ZinsenUrteil ↗
Verurteilung wegen Pflichtverletzung bei der Bearbeitung einer Dieselklage: Die Kanzlei hatte für den Versicherungsnehmer Schadensersatz wegen einer angeblich unzulässigen Abschalteinrichtung geltend gemacht, obwohl die Erfolgsaussicht der Klage schon zum Zeitpunkt der Erhebung nicht hinreichend dargelegt war. Das Gericht bestätigte den Rechtsschutzversicherer in vollem Umfang und verurteilte die Kanzlei zur Erstattung der verauslagten Verfahrenskosten.
Urteil (Teilerfolg)Rentenberater Dr. T.S.1.130,50 € zzgl. ZinsenUrteil ↗
Verurteilung wegen fehlerhafter Prozessführung im Rahmen eines sozialgerichtlichen Verfahrens: Der beklagte Rentenberater hatte einen Verzinsungsbescheid der Deutschen Rentenversicherung fehlerhaft mit einem Parallelverfahren verknüpft, wodurch die Klage abgewiesen wurde, und die erkennbar aussichtslose Berufung dennoch fortgeführt. Das Gericht sprach der Klägerin einen Teil der verauslagten Kosten zu; ein weiterer Teil war nicht ersatzfähig, weil er auch bei pflichtgemäßem Vorgehen angefallen wäre.

Häufige Fragen

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab dem Schluss des Jahres, in dem Sie von Schaden und Anspruchsgegner Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen (§ 195, § 199 BGB). Unabhängig von dieser Kenntnis verjährt der Anspruch spätestens zehn Jahre nach seiner Entstehung. Je früher Sie prüfen lassen, desto mehr Handlungsspielraum bleibt.

Rechtlich nicht zwingend, aber üblich: Vor einer gerichtlichen Durchsetzung stellen wir zunächst ein Anspruchsschreiben an den früheren Anwalt bzw. dessen Berufshaftpflichtversicherung. Das eröffnet die Möglichkeit einer außergerichtlichen Regulierung, bevor ein Verfahren nötig wird.

Wegen des hohen Prüfungsaufwands — insbesondere der oft nötigen Auswertung von Handakte und Gerichtsakte — rechnen wir nicht nach dem RVG ab, sondern vereinbaren vorab ein Pauschalhonorar oder eine Vergütung auf Honorarbasis. Die Höhe besprechen wir, bevor die Prüfung beginnt.

Für das erste Gespräch reicht eine Schilderung des Sachverhalts. Für die eigentliche Prüfung benötigen wir anschließend den Schriftverkehr aus dem ursprünglichen Mandat — den fordern wir bei Bedarf mit an, wenn Sie ihn nicht vollständig vorliegen haben.

Wir verstehen, dass Sie schlechte Erfahrungen mit einem Anwalt gemacht haben. Der Spruch „die eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" gilt für uns jedenfalls nicht. Wir glauben, dass schlechte Arbeit nicht kleingeredet werden darf und Schäden nicht vertuscht werden dürfen. Deshalb sind wir seit Jahren die Regresskanzlei von Rechtsschutzversicherungen und führen bundesweit erfolgreich Regressverfahren wegen Anwaltsfehlern.

Ihren Sachverhalt prüfen lassen

Schildern Sie den Sachverhalt. Wir sagen Ihnen, was sich daraus machen lässt — und was nicht.

Tim Platner

Ihr Ansprechpartner

Tim Platner

Jurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH

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