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VINQO Rechtsanwälte

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Prozesserfolge im Anwaltsregress

Eine laufend ergänzte Übersicht der von uns erstrittenen Regressverfahren gegen Rechtsanwälte — 44 Einträge, anonymisiert und mit Urteil, wo eine geschwärzte Abschrift vorliegt.

Tim Platner

Von Tim Platner, Jurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH

Fachlich geprüft von Rechtsanwalt Jan Schlingmann am 11. August 2026

Referenzen

Prozesserfolge

Eine Auswahl von uns erstrittener Regressverfahren. Gegnerische Anwälte und Versicherungsnehmer sind anonymisiert; wo eine geschwärzte Abschrift vorliegt, ist das Urteil verlinkt.

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ErgebnisGegnerBetragUrteil
Urteil (Teilerfolg)RA P.909,39 € zzgl. Zinsen
AnerkenntnisurteilRA v. S.942,05 € zzgl. ZinsenUrteil ↗
VersäumnisurteilRA H.178,42 € zzgl. Zinsen
AnerkenntnisurteilRA B. und Kollegen1.090,83 € zzgl. ZinsenUrteil ↗
UrteilRA P.R.687,94 € zzgl. Zinsen
AnerkenntnisurteilRA A. & Kollegen2.170,99 € zzgl. Zinsen
AnerkenntnisurteilRA S.3.130,38 € zzgl. Zinsen
VergleichRA M.2.000,00 €
VergleichRA T.1.513,33 € zzgl. Zinsen
Vergleich (außergerichtlich)RA T.1.377,56 €
VergleichRA M.1.701,85 € zzgl. Zinsen
VersäumnisurteilG. (VN)2.323,74 € zzgl. Zinsen
VersäumnisurteilS. (VN)4.728,78 € zzgl. Zinsen
AnerkenntnisurteilRA N.1.565,81 € zzgl. Zinsen
VergleichRA ADKL mbB476,95 €
Zahlung nach KlageRA T. und H.1.075,43 €
Zahlung nach KlageRA B.1.511,57 €
Zahlung nach KlageRA K.835,38 €
VergleichRA K., D.2.837,89 €
UrteilRA W.760,60 €
UrteilRA U.1.261,40 € zzgl. ZinsenUrteil ↗
Verurteilung wegen unterlassener Rückabwicklung eines anwaltlichen Kostenvorschusses im Rahmen eines Mandats wegen Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal: Die Kanzlei hatte von der Rechtsschutzversicherung einen Vorschuss zur Erhebung einer Schadensersatzklage gegen die Audi AG erhalten, diese jedoch auf Wunsch des Versicherungsnehmers zurückgestellt und in der Folge nie erhoben oder abgerechnet, sodass die Akte in Vergessenheit geriet. Das Gericht verurteilte die Kanzlei zur Rückzahlung des nicht verbrauchten Vorschusses und verwarf die von ihr erhobene Verjährungseinrede.
AnerkenntnisurteilRA S.691,50 €
UrteilRA Dr. K.774,93 € zzgl. ZinsenUrteil ↗
Verurteilung wegen Verfolgung einer von vornherein aussichtslosen Klage im Rahmen eines Mandats wegen eines Fahrzeugmangels: Die Kanzlei hatte für den Versicherungsnehmer einen Instandsetzungsschaden am eigenen Fahrzeug allein auf das Produkthaftungsgesetz gestützt, obwohl dieses Schäden am fehlerhaften Produkt selbst ausdrücklich ausschließt, während ein Gewährleistungsanspruch bereits verjährt und ein deliktischer Anspruch nicht substantiiert dargelegt war. Das Gericht bestätigte den Rechtsschutzversicherer und verurteilte die Kanzlei zur Erstattung der verauslagten Kosten.
UrteilRA W. & Kollegen4.384,39 € zzgl. ZinsenUrteil ↗
Verurteilung wegen unzureichender Prüfung der Erfolgsaussichten im Rahmen eines Mandats wegen behaupteter Aufklärungspflichtverletzung einer betrieblichen Versorgungskasse: Der Mandant hatte gegenüber der Versorgungskasse geltend gemacht, bei Abschluss einer Direktversicherung nicht über die Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung auf die ausgezahlte Kapitalleistung aufgeklärt worden zu sein; das Landgericht Nürnberg-Fürth wies die Klage jedoch ab. Das Gericht bestätigte den Rechtsschutzversicherer überwiegend und verurteilte die Kanzlei zur Erstattung eines Großteils der verauslagten Verfahrenskosten.
VergleichRA L., B., G.700,00 €
VergleichRA K. (Arbeitsrecht)350,00 €
Vergleich (Vollzahlung)RA A., E. & Partner mbB1.080,42 €
VergleichRA L. & Dr. A.1.100,00 €
Vergleich (Berufung)RA A.-M.1.547,00 €
Vergleich (Vollzahlung)RA K.4.500,00 €
VergleichRA RR1.900,00 €
VergleichRA K.-T.1.075,95 €
VergleichRA B. und Partner1.200,00 €
VergleichRA K. & Coll.988,17 €
UrteilRA G.1.704,62 €
UrteilRA P.R.3.150,68 € zzgl. ZinsenUrteil ↗
Verurteilung wegen Erhebung einer aussichtslosen Dieselklage: Die Kanzlei hatte für den Versicherungsnehmer Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG wegen des sogenannten Abgasskandals geltend gemacht, obwohl das betroffene Fahrzeug erst nach der bereits im September 2015 erfolgten öffentlichen Bekanntgabe des Skandals erworben worden war und nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung keine Erfolgsaussicht mehr bestand. Das Landgericht Siegen wies die Klage als offensichtlich unschlüssig ab; das Gericht verurteilte die Kanzlei zur Erstattung der hierdurch verauslagten Kosten.
UrteilRA P.R.4.612,36 € zzgl. ZinsenUrteil ↗
Verurteilung wegen Erhebung einer verjährten Dieselklage und unnötiger Rechtsmitteleinlegung: Die Kanzlei hatte für den Versicherungsnehmer Schadensersatzansprüche wegen des Diesel-Abgasskandals geltend gemacht, obwohl die Ansprüche nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung bereits verjährt waren, und die deswegen vom Landgericht Landshut abgewiesene Klage zusätzlich mit einer später wieder zurückgenommenen Berufung weiterverfolgt. Das Gericht verurteilte die Kanzlei zur Erstattung der hierdurch verauslagten Gerichts- und Verfahrenskosten.
VergleichRA T.K.2.363,17 €
UrteilRA G.3.813,28 € zzgl. ZinsenUrteil ↗
Verurteilung wegen Erhebung einer verjährten Dieselklage: Die Kanzlei hatte für den Versicherungsnehmer Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG aus § 826 BGB geltend gemacht, obwohl die Ansprüche angesichts der bereits 2015 erfolgten Presseberichterstattung und behördlichen Rückrufmaßnahmen zum Zeitpunkt der Klageerhebung im Jahr 2021 bereits verjährt waren. Das Landgericht Neuruppin wies die Klage ab; das Gericht verurteilte die Kanzlei zur Erstattung der verauslagten Verfahrenskosten.
UrteilRA P.R.1.376,59 €
UrteilRA P.R.515,15 €
UrteilRA P.R.579,60 €
UrteilRA P.R.3.901,89 € zzgl. ZinsenUrteil ↗
Verurteilung wegen Pflichtverletzung bei der Bearbeitung einer Dieselklage: Die Kanzlei hatte für den Versicherungsnehmer Schadensersatz wegen einer angeblich unzulässigen Abschalteinrichtung geltend gemacht, obwohl die Erfolgsaussicht der Klage schon zum Zeitpunkt der Erhebung nicht hinreichend dargelegt war. Das Gericht bestätigte den Rechtsschutzversicherer in vollem Umfang und verurteilte die Kanzlei zur Erstattung der verauslagten Verfahrenskosten.
Urteil (Teilerfolg)Rentenberater Dr. T.S.1.130,50 € zzgl. ZinsenUrteil ↗
Verurteilung wegen fehlerhafter Prozessführung im Rahmen eines sozialgerichtlichen Verfahrens: Der beklagte Rentenberater hatte einen Verzinsungsbescheid der Deutschen Rentenversicherung fehlerhaft mit einem Parallelverfahren verknüpft, wodurch die Klage abgewiesen wurde, und die erkennbar aussichtslose Berufung dennoch fortgeführt. Das Gericht sprach der Klägerin einen Teil der verauslagten Kosten zu; ein weiterer Teil war nicht ersatzfähig, weil er auch bei pflichtgemäßem Vorgehen angefallen wäre.

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