Druck auf die gegnerische Versicherung ausüben
Versicherungen stehen ausschließlich auf der Seite des Schädigers. Deshalb versucht die gegnerische Versicherung die Kosten eines Fahrradunfalls möglichst gering zu halten und Ihre Ansprüche zu kürzen und mit Fragebögen, Einwilligungserklärungen uvm. möglichst zu erschweren und zu verzögern.
Ein Fahrradunfall mit einem Auto wird dabei von den Kfz-Schadenabteilungen der Haftpflichtversicherung reguliert, die nicht selten besonders aggressive Kürzungstricks anwenden – denn Verkehrsunfälle sind ein teures Massengeschäft.
Beauftragen Sie nach Ihrem Fahrradunfall von Beginn an einen Rechtsanwalt oder Rechtsdienstleister, so lassen sich die Versicherungstricks häufig nicht mehr anwenden, weil Ihr Anwalt weiß, was Ihnen zusteht und welche Formulare Sie keinesfalls unterzeichnen sollten.
Das Signal für die Gegenseite ist dann, dass es Ihnen nicht nur ernst mit den Forderungen ist, sondern dass mit der Zeit auch die Kosten ansteigen, wenn der Schaden nicht reguliert wird. Wenn Sie den Fahrradunfall nicht verschuldet haben, muss die Gegenseite die gesamten Rechtsanwaltskosten tragen. Wenn sich eine Teilschuld oder ein Mitverschulden abzeichnet, sollten Sie risikofrei auf einen Rechtsdienstleister zurückgreifen.
Anwalt spart Nerven, Zeit und Papier
Die gegnerische Haftpflichtversicherung fordert von Ihnen insbesondere bei einem Personenschaden unzählige Formulare, Fragebögen, Belege und Unterschriften an, ohne die sie angeblich Ihre Schäden nicht ersetzen könnte.
Wenn Sie nach einem Fahrradunfall einen Anwalt beauftragen, übernimmt dieser die gesamte Korrespondenz mit der Haftpflichtversicherung. Sie müssen dann keine nervenaufreibende und zeitintensive Kommunikation mit ewigen Verzögerungen führen, sondern können Ihren Fall schnell und einfach an Ihren Rechtsanwalt übergeben. Gleichzeitig verhindert Ihr auf Schmerzensgeld spezialisierter Anwalt oder Rechtsdienstleister, dass Sie zu viele persönliche Gesundheitsdaten übermitteln, auf die die gegnerische Versicherung keinen Anspruch hat.
Moderne Kanzleien und Rechtsdienstleister bieten Ihren Mandanten moderne Onlineakten an, in denen die Unterlagen digital eingereicht und eingesehen werden können. Dadurch, dass Sie nicht damit rechnen müssen, jederzeit einen unerfreulichen Brief im Briefkasten zu haben, spart die Kommunikation über den Anwalt auch Ihre Nerven.
Mitverschulden nach Fahrradunfall abwehren
Die gegnerische Haftpflichtversicherung wird bei einem Fahrradunfall fast immer versuchen, Ihnen ein Mitverschulden am Fahrradunfall anzulasten und so Ihre Schäden nur anteilig zu zahlen.
Häufige Einwände sind:
- Mitschuld an den eigenen Verletzungen, da Sie keinen Helm getragen haben, obwohl eine Helmpflicht nicht besteht,
- Fahrradweg entgegen der Fahrtrichtung genutzt
- Überreaktion, da es zu keiner Kollision kam
- Sie fuhren zu schnell
- uvm…
Dabei müssen sowohl die entscheidenden Umstände des Einzelfalls akribisch aufgeklärt und gleichzeitig rechtliche Erwägungen – häufig 4-5 Mal – erhoben werden, bis die gegnerische Versicherung die eigene Haftung anerkennt und von dem vermeintlichen Mitverschulden abstimmt nimmt. Ohne die Hilfe spezialisierter Rechtsanwälte oder Rechtsdienstleister auf Verkehrsrecht lässt sich ein außergerichtliches Ergebnis kaum erzielen.
Schmerzensgeld nach Fahrradunfall erhalten
Wenn Sie als Fahrradfahrer beispielsweise von einem Auto erfasst und verletzt worden sind, haben Sie für die erlittenen Verletzungen und Verletzungsfolgen Anspruch auf ein Schmerzensgeld.
Der Anspruch auf Schmerzensgeld ist für einen Fahrradfahrer selbst kaum juristisch zutreffend zu ermitteln. Häufig wird sich an einer Schmerzensgeldtabelle oder einen Schmerzensgeldrechner orientiert, um das eigene Schmerzensgeld zu ermitteln. Es handelt sich hierbei jedoch nur um erste Orientierungsmöglichkeiten.
Nach einem Fahrradunfall kommt es leider zu überdurchschnittlich schweren Verletzungen, die deshalb sehr sorgfältig dokumentiert und bei der Bezifferung des Schmerzensgeldes berücksichtigt werden müssen.
Das eigene Schmerzensgeld muss immer von einem spezialisierten Rechtsanwalt oder Rechtsdienstleister individuell geprüft und beziffert werden. Denn keine Verletzung und keine Verletzungsfolge ist exakt vergleichbar. Hierzu sind umfassende Datenbanken für eine fundierte Argumentation unverzichtbar. Rechtsanwälte oder Rechtsdienstleister, die sich hiermit nicht regelmäßig beschäftigen, verfügen nur über eingeschränkte Erkenntnismöglichkeiten, denn die Schmerzensgelddatenbanken sind teuer und müssen regelmäßig aktualisiert werden.
Tipp: Lassen Sie nach einem Fahrradunfall eine Ersteinschätzung Ihres Schmerzensgeldes geben und diese insbesondere begründen! Wenn der Anwalt vorschnell einen Schmerzensgeldrahmen angibt, ohne Ihre genauen Umstände und Verletzungen mittels der Arztberichte auszuwerten, ist dies ein guter Indikator für ein unsachgemäßes Vorgehen. Fragen Sie als Fahrradfahrer ruhig auch danach, welche Urteilsdatenbanken (IMMDAT-Plus, ADAC-Tabelle bzw. Hacks / Wellner / Häcker etc.) in welcher Auflage vorliegen und wie viele Fahrradunfälle oder Schmerzensgeldfälle der ausgesuchte Rechtsanwalt bearbeitet. Wird er Anwalt ungehalten, ist auch das ein gutes Zeichen, dass Sie sich besser nach einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder Rechtsdienstleister umschauen sollten. Denn: Sie sind der Kunde!
Keinen Anspruch vergessen!
Wissen Sie, ob Sie „verlorene Urlaubsfreuden“ geltend machen können, oder was der Haushaltsführungsschaden ist? Neben den offensichtlichen Ansprüchen nach einem Fahrradunfall gibt es noch eine Vielzahl weiterer Ansprüche, welche Ihnen zustehen können. Wenige Fahrradfahrer wissen beispielsweise, dass sie nach einem Fahrradunfall einen Nutzungsersatz oder Nutzungsausfall verlangen können.
Ohne Anwalt oder Rechtsdienstleister sparen Sie der gegnerischen Versicherung Zahlungen, die Ihnen zustehen! Abhängig von der Schwere der Verletzungen kann dies einen vier- bis fünfstelligen Betrag ausmachen, den Sie als geschädigter Fahrradfahrer der Haftpflichtversicherung des Schädigers unfreiwillig „schenken“.
Deshalb sollte bereits unmittelbar nach einem Fahrradunfall ein Rechtsanwalt beauftragt werden, damit Maßnahmen ergriffen werden können, um Ihre Ansprüche wie das Schmerzensgeld oder die Reparaturkosten für Ihr Fahrrad bestmöglich zu sichern.
Nicht in die Abfindungsfalle laufen
Ein Abfindungsangebot der gegnerischen Seite erscheint recht verlockend: Man erhält zügig und problemfrei einen relativ hohen Betrag. Auf den zweiten Blick hat eine solche Abfindung aber einen gewaltigen Haken:
Denn Sie geben in dem Moment, in dem Sie die Abfindung annehmen, alle Ansprüche für die Zukunft auf. Sollten sich Spätschäden einstellen, können Sie hierfür kein Schmerzensgeld mehr verlangen. Dies bedeutet nicht, dass Abfindungen immer eine schlechte Idee sind.
Allerdings ist der Inhalt der Abfindung genau zu prüfen und Ihre Verletzung sowie das zustehende und noch in Zukunft mögliche Schmerzensgeld genau zu prüfen.
Andernfalls droht nicht nur die Gefahr, dass Sie auf viele tausend Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld unwissentlich verzichten, Sie können sich auch noch gegenüber Ihrer privaten Krankenversicherung oder Ihrem Arbeitgeber selbst durch die Abfindung schadenersatzpflichtig machen!
Wer zahlt die Anwaltskosten bei einem Fahrradunfall?
Nach einem unverschuldeten Fahrradunfall muss grundsätzlich der Schädiger bzw. seine Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten tragen.
Hierdurch sollen Sie als verletzter Radfahrer durch die „kostenfreie“ Beauftragung eines Rechtsanwalt die Möglichkeit bekommen, Ihre Ansprüche auf Augenhöhe mit der gegnerischen Versicherung aushandeln zu können.
Dieser Grundsatz gilt allerdings nur, wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sind.