Hundebiss

Der will nicht nur spielen.

Rund 100.000 Verletzte sind jährlich auf Hundebisse zurückzuführen und zählen zu einem der häufigsten Ursachen für Personenschäden. 

Besonders häufig betroffen sind dabei Post- und Briefzusteller, Radfahrer, Kinder und andere Hundebesitzer. 

Wir vertreten bereits seit Jahren mehrere tausend Geschädigte nach einem Hundebiss bundesweit außergerichtlich und gerichtlich und zählen damit zu den führenden Rechtsdienstleistern im Personenschadensbereich.

Einige unserer Fälle

Hundebiss in Hand
8.500 €
Schmerzensgeld
Hundebiss in Finger
15.000 €
Schadenersatz
Biss in Gesicht
12.000 €
Schmerzensgeld
Bekannt aus Logo

Inhaltsverzeichnis

Schmerzensgeld nach Hundebiss

Ist der erste Schock und Schmerz nach einem Hundebiss überwunden, stellt sich nicht selten Verärgerung über das unvorsichtige und teilweise fahrlässige Fehlverhalten der Hundeaufseher ein. 

Um die Schmerzen zumindest ansatzweise kompensieren zu können, haben Geschädigte einen Anspruch auf Schmerzensgeld. 

Der Schmerzensgeldanspruch ist der Höhe nach gesetzlich nicht festgelegt und liegt im freien richterlichen Ermessen. Deshalb orientiert sich die außergerichtliche Praxis an Schmerzensgeldtabellen, die eine Auflistung von Verletzungen und Urteile mit Schmerzensgeldbeträgen enthält:

Verletzung Urteil Schmerzensgeld
Hundebiss mit Bluterguss LG Krefeld 1 S 110/10 300,00 Euro
Hundebiss am Oberarm mit einer bleibenden Narbe AG Erlangen 4 C 1469/95 900,00 Euro
Hundebiss an Schulter und Unterschenkel AG Ravensburg 13 C 1327/10 1.200,00 Euro
Hundebiss in die Wade LG Nürnberg 15 S 5611/13 1.500,00 Euro
Hundebiss mit Blutvergiftung AG München 261 C 32374/10 2.00,00 Euro
Bisswunde am Unterarm durch Kampfhund AG Mannheim 6 C 241/00 2.000,00 Euro
vier Bisswunden mit tiefen Weichteilverletzungen am linken Unterschenkel AG Schwäbisch Hall 15 C 49/95 2.000,00 Euro
Fahrradfahrer stürzte wegen eines freilaufenden Hundes AG Paderborn 11 C 972/04 2.000,00 Euro
Bissverletzung am Kopf OLG Karlsruhe 7 U 86/18 2.000,00 Euro
Hundebiss, Unterarmverletzung mit Wundinfektion AG Cloppenburg 21 C 876/12 4.000,00 Euro
Hundebiss, Nasenverletzung (4cm lange Bissverletzung) LG Hamburg 307 O 429/10 5.000,00 Euro

Die Praxis orientiert sich dabei an zwei Schmerzensgeldtabellen, die kostenpflichtig und deshalb für Geschädigte nicht vollständig frei zugänglich sind. Zudem wird häufig übersehen, dass die Schmerzensgeldbeträge indexiert werden müssen. Je älter ein Urteil mit einem ausgeurteilten Schmerzensgeld, desto höher der Betrag heute nach Indexierung. 

Dabei neigen Geschädigte nach einem Hundebiss den eigenen Schmerzensgeldanspruch teilweise signifikant falsch einzuordnen. In den meisten Fällen findet eine erheblich zu hohe Geltendmachung statt, die der gegnerischen Versicherung signalisiert, dass der Geschädigte keine hinreichende Kenntnis des komplexen Personenschadensrecht hat. Aber auch umgekehrt akzeptieren Geschädigte gelegentlich wesentlich zu niedrige Schmerzensgeldbeträge mit Gesamtabfindungen, die weitreichende Konsequenzen haben können. 

Deshalb ist umfassende, juristische Vertretung von Beginn an unverzichtbar, um keine Fehler bei der Schadenregulierung zu begehen, die im schlimmsten Fall dazu führen können, dass Sie sich selbst schadenersatzpflichtig machen.

Unsere Erfahrung bei Hundebissen

1.000+

Mandanten pro Jahr

Wir vertreten seit Jahren tausende Geschädigte nach einem Hundebiss und zählen zu den führenden Rechtsdienstleistern. 

Dabei bieten wir Geschädigten eine 100% risikofreie Durchsetzung auf Grundlage eines transparenten Erfolgshonorars an. Nur im Falle der Durchsetzung fällt ein Erfolgshonorar in Höhe von 15% des Schmerzensgeldes (inkl. MwSt.) an. Sind wir nicht erfolgreich – z.B. weil der Gegner mittellos ist oder die Haftung streitig bleibt – übernehmen wir alle bis dahin angefallenen Kosten. So können Sie Ihr Recht schnell, einfach und risikofrei durchsetzen. 

Onlineakte

Alles im Blick.
Unsere 24/7 Onlineakte.

Haftungsrisiko Abfindung nach Hundebiss

Wenn im Rahmen der Verhandlungen mit der gegnerischen Versicherung eine Abfindung unterbreitet wird, ist eine akribische anwaltliche Prüfung und eine gründliche Abwägung unverzichtbar. Spätestens wenn ein Abfindungsangebot vorliegt, sollten Sie unbedingt einen Anwalt für Ihren Hundebiss einschalten. 

Die wirtschaftlichen Risiken einer Abfindung müssen dabei sehr genau abgewogen und erkannt werden. Abhängig von der Abfindung nach einem Hundebiss drohen folgende Risiken:

  • Sie erhalten keine Entgeltfortzahlung mehr von Ihrem Arbeitgeber.
  • Ihre private Krankenversicherung zahlt keine Behandlung mehr.
  • Ihre Zusatzversicherung macht Schadenersatz gegen Sie geltend.

Wir prüfen gerne ein Abfindungsangebot der gegnerischen Versicherung für Sie und übernehmen auch die Verhandlungen. Denn häufig ist ein erstes Abfindungsangebot – gerade wenn Geschädigte die Verhandlungen selbst führen – erheblich zu niedrig. 

Spätestens wenn die gegnerische Versicherung eine Abfindung vorlegt, ist juristische Hilfe unverzichtbar. 

Hundebiss

Abwehr von Mitverschulden

Bei Hundebissen wird in über 50% der Fälle ein Mitverschulden des Geschädigten eingewandt. In vielen Fällen sind diese Einwände jedoch rechtlich unzutreffend und muss mit hohem Aufwand abgewehrt werden, da Mithaftungsquoten zumeist in Höhe von 50% geltend gemacht werden.

Die Folge: alle Ansprüche werden nur zur Hälfte ausgezahlt. Wenn die Gegenseite Ihnen ein Mitverschulden anlasten will, ist juristische Hilfe unverzichtbar.  

Ihre Experten nach einem
Hundebiss
Tim Platner

Jurist
Geschäftsführer

Maria Basgal

Rechtsanwältin
Geschäftsführerin

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