Risikofreie Klage gegen die 1N Telecom GmbH: VINQO geht gegen Forderungen vor

1N Telecom Klage Forderung Urteil

Das Düsseldorfer Telekommunikationsunternehmen des Gründers und Geschäftsführers Philipp Hoffmann ist medial vor allem für eins bekannt: dubiose Forderungsschreiben für vermeintlich abgeschlossene Verträge.

Die Verbraucherzentrale meldete rund 11.000 Beschwerden gegen die 1N Telecom.

Wir haben bereits in 2024 zu den Vorwürfen recherchiert und ein umfangreiches Recherchevideo veröffentlicht – Hausbesuch inklusive. Es folgte eine Abmahnung für unser Video und der erfolglose Versuch einer einstweiligen Verfügung gegen das Video. Die Folge: die 1N Telecom musste uns rund 4.400,00 EUR Prozesskosten erstatten. Ein teures wie erfolgloses „Vergnügen“.

Mahnschreiben der 1N Telecom

Das Grundprinzip des Vorgehens der 1N Telecom in den problematischen Fällen ist nahezu identisch und lässt sich in eine der folgenden Kategorien unterteilen: 

  1. Betroffene schlossen tatsächlich einen Vertrag ab und wollten diesen widerrufen. Der Widerruf wurde jedoch ignoriert und es wurden Forderungen geltend gemacht. 
  2. Betroffene erhielten ohne Vertrag einen „Anbieterwechselauftrag“ aus dem nichts und anschließend Forderungen für diesen nie abgeschlossenen Vertrag. 
  3. Betroffene sollen über ein Gewinnspiel einen Vertrag mit der 1N Telecom abgeschlossen haben, den sie nicht abschließen wollten.
  4. Betroffene bekommen ohne jeden Rechtsgrund ein Forderungsschreiben zugesandt. 

Seit Mitte / Ende 2024 beobachten wir verstärkt in unseren Mandaten die letzte Variante. Ohne jede bekannte Vorkorrespondenz werden Forderungen geltend gemacht und angemahnt, um den Druck auf die Nichtschuldner zu erhöhen:

1N Telecom Mahnung

Philipp Hoffmanns 1N Telecom belässt es jedoch nicht bei den eigenen Bemühungen, Zahlungen mit Mahnungen durchzusetzen, sondern zieht inzwischen auch Inkassounternehmen hinzu.

Inkassoschreiben der 1N Telecom

Um auf die „Nichtschuldner“ den Druck zur Zahlung zu erhöhen, schaltet die 1N Telecom Inkassounternehmen ein. 

Anfänglich wurde hierzu das Inkassounternehmen „Riverty“ eingeschaltet, das die Forderungen – wie in dem Schreiben beispielhaft zu sehen – geltend machte:

1N Inkasso Riverty

Riverty stellte dann die Inkassoverfahren im November 2024 umfangreich ein. Die 1N Telecom GmbH beauftragte dann das Inkassounternehmen „BID Bayerischer Inkasso Dienst GmbH“ mit der Geltendmachung der Forderungen, beispielhaft zu sehen an diesem Schreiben:

BID Inkasso 1N

 

Forderung der 1N Telecom abwehren

Unser Mandanten berichten uns regelmäßig davon, wie sehr sie sich von den unberechtigten Forderungsschreiben eingeschüchtert fühlen und welche Belastung die wiederholenden Mahnschreiben auslösen. 

Deshalb wenden sich Betroffene nicht nur an die Verbraucherzentrale, sondern auch an Rechtsanwaltskanzleien. Auch wir haben rund 200 Mandate bisher gegen die 1N Telecom geführt. 

Das Problem bisher: 

Entweder sind die Kosten für die außergerichtliche Abwehr (90,96 EUR gem. RVG) für Betroffene zu hoch oder die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Abwehr, nicht aber die Kosten der Klage gegen die 1N Telecom GmbH zur Abwehr dieser Forderungen. 

Auch die Verbraucherzentrale prüft seit geraumer Zeit eine Art Sammelklage zur Abwehr der Forderungen. Dies ist ein sinnvolles Vorgehen, allerdings wissen wir, dass sich Mandanten häufig schnelle Lösungen wünschen, um endlich mit dem Thema der unberechtigten Forderungen abschließen zu können. 

Wir verklagen die 1N Telecom

Aus unserer Sicht ist es deshalb dringend erforderlich, dem Geschäftsgebaren der 1N Telecom GmbH systematisch Einhalt zu gebieten und die Lücke – die gerichtliche und finale Abwehr der Forderungen – zu schließen. 

Wir haben uns deshalb dazu entschlossen, die gerichtliche Feststellung der unberechtigten Forderungen im Rahmen einer Prozessfinanzierung zu finanzieren. 

Für Betroffene, die keinen Vertrag mit der 1N Telecom GmbH abgeschlossen haben und dennoch derartige Forderungsschreiben bekommen, ist damit das Klageverfahren über VINQO ohne Kostenrisiko verbunden. Auch eine Rechtsschutzversicherung ist nicht notwendig. 

Wir sind absolut davon überzeugt, dass in vielen Fällen die Forderungen der 1N Telecom GmbH unberechtigt sind. Und weil wir davon so überzeugt sind, werden wir die Verfahrenskosten für Betroffene übernehmen, damit Gerichte dem Geschäftsgebaren ein Ende setzen„, so Platner. 

Der Clou dabei: die 1N Telecom GmbH musste VINQO in der Vergangenheit bereits über 4.300,00 EUR an Verfahrenskosten erstatten. 

Mit dieser Zahlung werden wir die ersten ca. 100 Verfahren anteilig mitfinanzieren. So verklagen wir die 1N Telecom GmbH praktisch mit ihrem eigenen Geld und können Betroffenen die risikofrei Klageerhebung ermöglichen.

Betroffene können sich ab sofort unter folgendem Link risikofrei anmelden:

 

Das Angebot zur Anmeldung ist aktuell begrenzt, da wir die Verfahrenskosten selbst vorfinanzieren. Bitte beachten Sie deshalb, dass der Link ggfs. für Neuanmeldungen deaktiviert werden kann. Wir sind jedoch bemüht, umfangreiche Kapazitäten bereitzustellen, um möglichst vielen Betroffenen helfen zu können. 

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