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Schmerzensgeld nach Autounfall ohne Anwalt erhalten

Grundsätzlich muss das Schmerzensgeld, um seiner Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion gerecht zu werden, „angemessen“ sein. Die Angemessenheit stellt dabei einen „auslegungsbedürftigen Rechtsbegriff“ dar. Fest steht nur: Je schwerer die Verletzung ist, desto höher soll das Schmerzensgeld sein.

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