Tim Platner

GESCHÄFTSFÜHRER VINQO
CHIEF OPERATING OFFICER
VINQO RECHTSANWÄLTE

E-Mail-Adresse

Tim Platner ist als Geschäftsführer von VINQO (Legal Data Technology GmbH) für die effektive Rechtsdurchsetzung von jährlich tausenden Verbraucheransprüchen verantwortlich. 

Dabei ist Tim Platner insbesondere für die strategische Ausrichtung von VINQO zuständig. Er verantwortet zudem die engen und vertrauensvollen Partnerschaften zu Rechtsschutzversicherern und weiteren Partnern. 

Zugleich ist Tim Platner als Chief Operating Officer (COO) von VINQO Rechtsanwälte für die dortigen Prozesse in der Mandatsbearbeitung zuständig und verantwortet damit die mandantenfreundliche Sachbearbeitung über sämtliche Rechtsgebiete. 

  • Abitur an der Erzbischöflichen St. Anna Schule Wuppertal als einer der besten Abiturienten des Landes NRW
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität zu Düsseldorf
  • Langjährige Tätigkeit in einer Wuppertaler Kanzlei
  • Mitglied des Freundeskreis B3 e.V.
  • Mitglied Amnesty International Deutschland e.V.
  • Mitglied der wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V.
  • Seit 2019 Geschäftsführer der Legal Data Technology GmbH
  • Seit 2022 COO bei VINQO Rechtsanwälte 

Schadensrecht:

  • Mehrere hundert Klagen gegen Haftpflichtversicherer zu Fragen der schadensrechtlichen Gebührenerstattung, u.a. vor dem LG Karlsruhe, dem LG Wiesbaden, dem LG Münster und drittinstanzlich vor dem Bundesgerichtshof.

Strafrecht (Beratend):

  • Verteidigung nach einem schweren Verkehrsunfall durch Unterzuckerung: Verfahrenseinstellung
  • Vorwurf der Trunkenheit im Straßenverkehr auf Fahrrad: Verfahrenseinstellung
  • Vorwurf der Verkehrsunfallflucht eines Berufskraftfahrers: Verfahrenseinstellung
  • Vorwurf der Unterschlagung durch einen Postbeamten: Freispruch

Ansprüche nach Verkehrsunfall (Führend):

  • Fingerfraktur durch Verkehrssicherungspflichtverletzung eines Bauträgers: 12.000 €
  • Motorradunfall mit Personenschaden: 45.000 €
  • Schmerzensgeld mit Personenschaden nach Verkehrsunfall: 50.000 €
  • Sturz nach Fahrradunfall mit schwerer Fraktur: 60.000 €

Ansprüche nach Hundebiss (Führend):

  • Biss im Brustbereich: 7.000 €
  • Biss am Ohr: 8.500 €
  • Biss ins Gesicht: 12.500 €
  • Biss am Handgelenk: 13.000 €
  • Biss am Finger: 22.000 €
Platner Jurist Geschäftsführer