Nachdem seit dem 15. Juni 2019 E-Scooter, auch E-Roller genannt, auf den Straßen zugelassen wurden, steigt die Zahl der Verwender kontinuierlich.
Viele Autofahrer fühlen sich aber von E-Scootern genervt. Ein neuer Konkurrent im Straßenverkehr, der wie Fahrradfahrer überholt werden muss. Und die Zahl der Zusammenstöße von E-Scootern und anderen Verkehrsteilnehmern steigt! Dabei gehen Experten davon aus, dass eine vergleichsweise hohe Gefährlichkeit vorliegt, wie bei Fahrradunfällen. Zumindest das Verhältnis von Schwerverletzten zur Gesamtzahl der Personenschäden ist gleichauf. Die Zahl der Unfälle wird mit steigenden E-Scooter Zulassungen in der Zukunft auch steigen. Wenn Sie Opfer eines Unfalles geworden sind, sollten Sie auf Folgendes achten, um eine schnellstmögliche Regulierung Ihres Schadens zu erreichen:
Gesundheit geht vor!
Die Gesundheit hat nach einem E-Roller-Unfall absolute Priorität. Auch Schürfwunden sollten beispielsweise professionell gereinigt werden, um Komplikationen zu vermeiden. Zusätzlich stellt ein Arztbericht einen wichtigen Nachweis dar, wenn Sie später Schmerzensgeld von dem Unfallgegner oder seiner Versicherung verlangen wollen.
Daten des Unfallgegner aufschreiben
Zumindest wenn kein beachtlicher Personenschaden entstanden ist, muss nicht unbedingt die Polizei zur Unfallaufnahme gerufen werden. Die Daten des Unfallgegners sollten Sie natürlich trotzdem erfassen. Hierfür genügt es, den Personalausweis zu fotografieren. Wenn ein Autofahrer der Unfallgegner sein sollte, können Sie zusätzlich auch das Kennzeichen notieren. Über dies kann der Halter des Wagens, beziehungsweise seine Versicherung, bei dem Zentralruf der Versicherer ermittelt werden.
Im besten Fall konnten Zeugen den Unfall beobachten. Notieren Sie auch deren Kontaktdaten. Sollte es Komplikationen bei der Schadensabwicklung geben, beispielsweise weil die gegnerische Versicherung den Unfallhergang anzweifelt, sind Zeugenberichte wertvolle Beweismittel.
Schäden genau dokumentieren
Um den E-Scooter Unfall möglichst schnell aufzuarbeiten, sollten Sie vor allem gewissenhaft alle Schäden dokumentieren. Dabei muss zwischen Sachschäden und Personenschäden differenziert werden.
Sachschäden
Sachschäden lassen sich vergleichsweise einfach dokumentieren. Sollte Ihr E-Scooter beschädigt worden sein, können Sie hiervon einfach ein Bild machen. Bitte werfen Sie beschädigte Kleidung nicht weg, sondern fotografieren vorher die Schäden, Auch hierfür können Sie Schadensersatz verlangen. Das gleiche gilt natürlich auch für Schäden an Smartphone, Uhren oder Brillen.
Neben den Fotos von den Schäden ist zudem der Schaden mithilfe von Anschaffungsbelegen darzulegen.
Personenschäden
Personenschäden müssen auch sorgfältig dokumentiert werden. Denn wenn Sie durch einen anderen Verkehrsteilnehmer verletzt worden sind, steht Ihnen ein Schmerzensgeld zu. Wie bereits oben ausgeführt, sollte daher im Regelfall auch ein Arzt aufgesucht werden.
Anders als bei einem Sachschaden gestaltet sich die Regulierung eines Personenschadens komplizierter. Denn die Einschränkungen, die Sie durch eine Verletzung erleiden, sind natürlich nur für Sie fühlbar. Darum sollten Sie nicht nur Ihre Verletzungen fotografieren, sondern zusätzlich auch ein Schmerztagebuch führen. Hierdurch kann eindrücklich festgehalten werden, wie schwer Ihre Verletzungen waren und wie Sie hierdurch im Alltagsleben eingeschränkt waren.
Schadensbezifferung
Auch bei der Schadensbezifferung müssen Sie zwischen Personenschaden und Sachschaden differenzieren. Für viele ist die Frage, wie Sie Ihren E-Scooter ersetzt oder repariert bekommen, am dringendsten.
Reparatur
Wenn Ihr E-Scooter bei dem Unfall beschädigt wurde, kann er unter Umständen durch einen Fachmann wieder repariert werden. In vielen Großstädten gibt es mittlerweile spezielle Werkstätten hierfür.
Doch passen Sie auf: Wenn die Reparatur mehr kosten würde, als der E-Scooter zum Zeitpunkt des Unfalls wert war, können Sie die Reparaturkosten nicht vollständig von der gegnerischen Seite ersetzt verlangen. In solchen Fällen spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden.
Aufgrund des relativ jungen Phänomens der E-Scooter gibt es zwar noch keine belastbare Rechtsprechung, aber es kann davon ausgegangen werden, dass bei E-Scootern wie bei Fahrrädern oder PKW auch ein Integritätsinteresse besteht, sodass die Reparatur zumindest vorgenommen werden kann, wenn die Reparaturkosten nicht 130 % des Zeitwertes des E-Scooters übersteigt.
Geldersatz
Anstelle der Reparatur kann auch Geldersatz verlangt werden. In diesem Fall wird der Wert der Reparatur ersetzt, ohne dass die Reparatur stattfindet. Das kann natürlich nur der Fall sein, wenn die Reparaturkosten nicht den Wert des E-Scooters übersteigen. Wenn Sie den Geldersatz wählen, können Sie später den E-Scooter selber reparieren, oder wenn der E-Roller noch brauchbar ist, diesen weiterfahren.
Ersatzanschaffung
Wenn Ihr E-Scooter zerstört wurde, möchten Sie unter Umständen einen neuen E-Scooter anschaffen. Auch die Anschaffungskosten gelten als Schaden. Sie müssen hierbei dann aber einen „neu für alt“-Abzug vornehmen. Dadurch, dass Sie einen neuwertigeren E-Scooter erhalten, wären Sie ohne diesen Abzug sonst bessergestellt, als Sie vor dem Unfall gestanden haben. Gerade durch den schnellen Wertverlust von E-Scootern ist dann ein neuer E-Scooter einiges mehr wert, als ein gebrauchter E-Scooter.
Personenschäden
Die Bezifferung eines Schmerzensgeldes ist relativ kompliziert- es sei denn, man nutzt den Schmerzensgeldrechner von VINQO.
Aus mehr als 10.000 Datensätzen errechnet der Schmerzensgeldrechner, mit was für einer Zahlung Sie rechnen könnte.
Weitere Ansprüche beachten
Neben den offensichtlichen Ansprüchen, die Sie nach einem E-Scooter Unfall haben, gibt es eine Vielzahl von „unbekannteren“ Ansprüchen, die Sie geltend machen können. Hierzu zählt beispielsweise auch der Haushaltsführungsschaden.