Verkehrsunfall der Versicherung melden

Versicherung über Unfall informieren

Nach einem Verkehrsunfall ist es notwendig, den Schaden der Versicherung zu melden. Denn die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für den entstandenen Schaden auf und zahlt zudem Schmerzensgeld. Doch wer muss den Unfall eigentlich melden und was ist, wenn der Unfallverursacher den verursachten Unfall nicht seiner Versicherung meldet?

Unfallverursacher muss den Unfall seiner Versicherung melden

Nach den allgemeinen Bedingungen für Kfz-Versicherungen muss der Unfallverursacher den Unfall seiner Kfz-Versicherung eigenständig melden. Die Frist um den Unfall zu melden, liegt dabei bei einer Woche:

E.1 Pflichten im Schadenfall:

Anzeigepflicht

E.1.1.1. Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen.

Die Meldung des Unfalls geschieht in der Regel telefonisch, über die jeweilige Schaden-Hotline der Versicherung oder online über ein Unfallformular und dauert in der Regel nur wenige Minuten.


Als Geschädigter den Unfall bei der gegnerischen Versicherung melden

Wenn Sie wissen, bei welcher Versicherung der Unfallverursacher versichert ist, können Sie dort anrufen, um in Erfahrung zu bringen, ob der Schaden schon gemeldet wurde. Wurde der Schaden noch nicht der Versicherung gemeldet, können auch Sie den Schaden melden, es ist aber keine Pflicht, der Sie nachkommen müssen. Wenn Sie sich dazu entscheiden, den Unfall der Versicherung zu melden, bedeutet das jedoch nicht, dass der Versicherungsnehmer den Schaden nicht mehr melden muss, sondern lediglich, dass die Versicherung über den Schaden in Kenntnis gesetzt wurde.

Unfallverursacher meldet den Unfall nicht

Sie warten vergeblich darauf, dass der Unfall von dem Unfallverursacher seiner Versicherung gemeldet wird, es geschieht aber nichts? Dann sollten Sie aktiv werden, indem Sie den Unfall der gegnerischen Versicherung melden. Diese nimmt dann in der Regel Kontakt zum eigenen Versicherungsnehmer auf und erinnert diesen, den Unfall zu melden. Es kann für den Versicherungsnehmer Konsequenzen haben, wenn er den Unfall nicht meldet.

Ist der Unfall von der Polizei vor Ort aufgenommen worden und die Schuldfrage ist eindeutig, kann die Versicherung den Schaden regulieren und im Nachhinein einen Teil oder die gesamten Leistungen bei dem Versicherungsnehmer zurückverlangen.

 

 

Versicherung des Schädigers unbekannt

Wenn Sie den Schaden bei der gegnerischen Versicherung melden möchten, weil der Unfallverursacher seiner Pflicht nicht nachkommt, Sie aber nicht die Versicherung kennen, besteht die Möglichkeit, die Versicherung mit Hilfe des Kennzeichens in Erfahrung zu bringen. Sie können über den Zentralruf der Autoversicherer unter Angabe des Kennzeichens die Versicherung kostenlos in Erfahrung bringen und anschließend den Schaden dort melden.

Kontaktmöglichkeiten Zentralruf der Autoversicherer

 

Den Schaden als Geschädigter der eigenen Versicherung melden

Wenn Sie Geschädigter sind, sind Sie nicht für die Schäden verantwortlich. 

Dies bedeutet, dass Ihre Versicherung nicht bei der Schadensabwicklung aktiv werden muss und somit nicht in Kenntnis über den Unfall gesetzt werden muss. Höchstvorsorglich kann es aber nicht schaden, den Unfall auch der eigenen Versicherung zu melden. Denn wenn Sie zunächst davon ausgehen, dass der Unfall unverschuldet war, kann es durchaus sein, dass im Nachhinein doch noch eine Teilschuld festgestellt wird. In diesem Fall kann es sein, dass Ihre Versicherung doch aktiv werden muss und für Schäden aufkommen muss. Damit Ihnen die Versicherung dann nicht vorwerfen kann, dass Sie versäumt haben den Schaden zu melden, empfiehlt es sich, die Versicherung von Anfang an über den Unfall zu informieren. Im schlimmsten Fall kann die Versicherung Leistungen verweigern, was dazu führt, dass Sie für den Schaden selber aufkommen müssen.

 

Kostenfreie Hilfe bei der Unfallabwicklung

Sie sind sich nicht sicher wie Sie weiter vorgehen müssen? Sie wissen nicht, welche Ansprüche Sie haben? Dann melden Sie uns Ihren Unfall! Wir übernehmen die Abwicklung für Sie und gehen mit Nachdruck gegen den Unfallgegner vor, wenn dieser sich weigert, den Unfall seiner Versicherung zu melden. Zusätzlich machen wir Schadensersatz für Ihr beschädigtes Fahrzeug geltend und setzen Schmerzensgeld für Sie durch. Mit uns erhalten Sie bis zu 1.000,00 € mehr Schmerzensgeld – kostenfrei!

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