Egal ob Fahrradunfall oder Verkehrsunfall oder Hundebiss:
Nach einer Verletzung steht Ihnen ein langwieriger und und häufig schmerzhafter Heilungsprozess bevor. Neben Schadenersatz stellt sich dann die Frage nach einem Schmerzensgeld.
„Schmerzensgeld“ ist die Entschädigung von immateriellen Schäden. Und der größte Nachteil bei immateriellen Schäden gegenüber von materiellen Schäden ist, dass sie schwer zu beziffern sind.
Beispiel: Bei der Reparatur eines Wagens steht am Ende eine Rechnung. Es handelt sich hierbei um eine materielle Schädigung, die Ihren Geldbeutel schmälert. Diese muss vom Verursacher des schädigenden Ereignisses dann ersetzt werden.
Immaterielle Schäden hingegen können nicht in diesem Sinne repariert werden. Darum geht es innerhalb eines Schmerzensgeldes auch gar nicht: Das Schmerzensgeld hat eine Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion. Es soll für die Schmerzen entschädigen, ist aber von der Übernahme der Kosten von einer Heilbehandlung zu unterscheiden.
Für Sie als Geschädigter stellen sich viele Fragen zu Thema Schmerzensgeld:
- Wie hoch ist das Schmerzensgeld, und
- wie setze ich es gegenüber dem Verursacher der Schmerzen durch?
- Brauche ich hierfür einen Anwalt oder kann ich das auch allein aushandeln?
Der Gang zum Anwalt kostet viele zunächst einmal Überwindung. Neben der Zeit, die solch ein Vorgang mit sich bringt, fürchten viele die damit verbundenen Kosten.
Auf der anderen Seite fühlt man sich gegenüber den großen Versicherungsunternehmen auch in einer schlechteren Position. Denn anders als die Versicherer hat man als Geschädigter keine Erfahrung aus 100.000 Fällen.
Schmerzensgeld alleine durchsetzen
Die Nachteile, das eigene Schmerzensgeld ohne rechtliche Vertretung durchsetzen zu wollen, lassen sich schnell finden:
Die Berechnung des Schmerzensgeldes ist durchaus kompliziert. Denn hier stellt sich die Frage, wie „Schmerzen“ beziehungsweise „entgangene Freuden“ überhaupt ersetzt werden können. Es kommt auch stark auf die gesellschaftliche Sozialisation an, welche Verletzung wie stark gewichtet werden.
Beispiel: In den USA werden Schmerzensgelder in Rekordhöhen ausgezahlt, hingegen beklagen sich viele, dass die Schmerzensgelder in Deutschland deutlich darunter liegen. Dies hat mit den unterschiedlichen Versicherungssystemen der beiden Länder zu tun und verdeutlich das entscheidende Problem: Schmerzen sind nicht bezifferbar.
Trotzdem leuchtet jedem ein, dass ein gebrochener Finger ein geringeres Schmerzensgeld verursacht, als beispielsweise eine gebrochene Hand. Bei der Recherche im Netz stoßen dann viele auf den Begriff der „Schmerzensgeldtabelle“. Was zunächst recht logisch und einfach klingt (z.B.: Gebrochener Arm „kostet“ 1.000,00 €, gebrochenes Bein 2.000,00 €) ist leider durchaus komplizierter.
Denn die Schmerzensgeldtabelle ist keine Auflistung, welche Verletzung „wie viel“ wert ist, sondern eine Sammlung von Urteilen, welche Schmerzensgeldbeträge bei einer Verletzung bereits als angemessen angesehen wurden. Dabei ergeben sich jedoch stark abweichende Beträge. So wurden beispielsweise für eine HWS-Distorsion Beträge zwischen 50,00-1.500,00 € als angemessen angesehen.
Es gibt eine Vielzahl von Faktoren, die dabei beachtet werden müssen. Juristische Laien stehen somit vor einem Dschungel aus Rechtsprechung, der schwer durchdringbar erscheint. Und als wäre das noch nicht kompliziert genug, sind manche Urteile hinsichtlich Schmerzensgelder nicht frei abrufbar.
Ein weiterer Nachteil: Versicherungen sind häufig bestens dafür gerüstet, Ansprüche klein zu halten. Denn hierauf beruht natürlich auch der unternehmerische Erfolg einer Versicherung: Dass sie am Ende weniger an Ansprüchen auszahlen muss, als an Mitgliedsbeiträgen eingezahlt worden sind. In Kombination mit der Unsicherheit hinsichtlich der Höhe eines Schmerzensgeldes kommt es zu einem Kampf zwischen David und Goliath.
Anwalt für Schmerzensgeld beauftragen?
Die Nachteile einer eigenen Schmerzensgelddurchsetzung sind damit groß. Doch ist die Beauftragung eines Anwaltes zur Durchsetzung Ihres Schmerzensgeldes risikolos?
Wenn Sie vollständig schuldlos an dem Schadenereignis sind, wird der Gegner / dessen Haftpflichtversicherung die Kosten des Anwaltes ersetzen müssen.
Jedoch gibt es Nachteile und Risiken, die beachtet werden müssen:
Geringe Spezialisierung auf Schmerzensgeld
Anwälte sind auf kleine bis mittlere Schäden häufig weniger spezialisiert. Es gibt durchaus Kanzleien, die bei „Personengroßschäden“ hochspezialisiert für Sie tätig werden.
Dies liegt an der Bestimmung des Entgeltes des Anwalts. Dieses bestimmt sich grundsätzlich nach der Höhe des von Ihnen geltend gemachten Anspruchs. Dabei gibt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vor, für welchen Gegenstandwert jeweils welcher Betrag vom Anwalt für die Durchsetzung verlangt werden kann (beziehungsweise werden muss!).
Dabei gilt: Je höher der Schaden, desto mehr Gebühren gibt es für den Anwalt. In gewissen Bereichen kann es daher für den Anwalt unwirtschaftlich werden, Schmerzensgeldansprüche für Sie durchzusetzen.
Ein Beispiel: Wenn Sie nach einem Auffahrunfall Schmerzensgeld für eine HWS-Distorsion durchsetzen lassen wollen und z.B. 400,00 € Schmerzensgeld erzielen, erhält der Anwalt 83,54 € brutto.
Gerade wenn man beachtet, dass bei der Regulierung nicht nur ein Anwalt, sondern häufig auch noch das Team (bestehend aus Rechtsanwaltsfachangestellten und Büropersonal etc.) beschäftigt wird, übersteigen in den meisten Fällen die Kosten des Anwaltes die Gebühren, die der Anwalt hierfür verlangen kann. Das kann dazu führen, dass ein solches Mandat dann eher nebenbei vom Anwalt geführt wird – oder gar nicht erst angenommen wird.
Hohes Kostenrisiko
Der zweite Nachteil bei der Beauftragung eines Anwaltes ist, dass eine nicht vorwerfbare Fehleinschätzung der Schmerzensgeldhöhe am Ende auf Sie zurückfallen kann.
Auch durch juristische Profis kann aufgrund der Vielzahl an verschiedenen Urteilen ein angemessenes Schmerzensgeld ermittelt werden, das höher liegt als das von der Versicherung gezahlte Schmerzensgeld, das gleichwohl ebenfalls als (noch) angemessen zu bezeichnen ist. Wenn die Versicherung am Ende ein angemessenes, aber niedrigeres Schmerzensgeld zahlt, führt das dazu, dass Sie u.U. auf Anwaltskosten anteilig sitzen bleiben.
Beispiel: Der Anwalt geht davon aus, dass Ihnen ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000,00 € zusteht, während am Ende ein angemessenes Schmerzensgeld in Höhe von 2.000,00 € durchgesetzt wird. In diesem Fall führt die Ersteinschätzung des Anwaltes dazu, dass er beispielsweise (je nach Komplexität des Falles) eine Gebührenhöhe 492,54 € fordert, die Versicherung aber nur 255,85 € hiervon übernimmt. In diesem Fall ist der Anwalt rechtlich dazu gezwungen, Ihnen die Differenz von 236,69 € in Rechnung zu stellen.
Für den Fall, dass ein Mitverschulden Ihrerseits vorliegt, müssen die Anwaltskosten in Höhe der Quote des Mitverschuldens selber getragen werden. Wenn zum Beispiel eine Quotelung in der Höhe von 50 % vorgenommen wird, müssen Sie u.U. die Hälfte der Anwaltsgebühren aus eigener Tasche zahlen. So kann Ihnen eine größere Summe Ihres Schmerzensgeldanspruchs entgehen.
Mit VINQO risikolos Schmerzensgeld durchsetzen
Wir von VINQO sind als Rechtsdienstleister in der Lage, die Vorteile einer fundierten juristischen Durchsetzung anzubieten, ohne dass Sie ein Kostenrisiko tragen müssen – und das auch bei kleineren und mittleren Schmerzensgeldbeträgen!
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Durch die technische Unterstützung sind wir darüber hinaus in der Lage, auch die Durchsetzung von kleineren Schmerzensgeldbeträgen wirtschaftlich und konsequent einzufordern. Mit anderen Worten: Kein Schmerzensgeld ist zu niedrig, als dass es für uns nicht verfolgenswert erscheint.
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