Hundebiss in die Hand – Darauf müssen Sie achten!

von Hund in die Hand gebissen
Ein Hundebiss in die Hand zählt zu den häufigsten Bissverletzungen, sind die Hände doch zumeist auf Kopfhöhe des Hundes und damit in unmittelbarer Bissweite.

Doch gerade Bisse in die Hand können ein besonderen Verletzungsrisiko beinhalten. Das erklärt auch, warum Bissverletzungen an den Händen verhältnismäßig hohe Schmerzensgelder auslösen. So wurden bereits Schmerzensgelder in fünfstelliger Höhe nach einem Hundebiss in die Hand von den Gerichten geurteilt.

Warum sind Hundebisse in die Hand besonders gefährlich?

Die Gründe, warum Hundebisse in die Hand ernste Folgen haben können, sind mannigfaltig:

Hände sind sehr filigran

Die Hand selber besteht aus 27 Einzelknochen, welche durch Muskeln und Bänder verbunden sind, Hinzukommen eine Vielzahl von Nervensträngen und Blutgefäßen. Aufgrund der Komplexität der Hand können auch kleinere Bissverletzungen zu Bewegungseinschränkungen und dauerhaften Schäden führen. Zu den typischen Verletzungsfolgen bei einem Hundebiss in die Hand zählen:

  • geschwollene Fingerglieder
  • eingeschränkte Bewegungs- und Beugefähigkeit der Finger
  • Berührungsempfindlichkeit
  • Taubheitsgefühl
  • angegriffene Sehnen

Durch Narbengewebe kann zusätzlich auch die Bewegungsfreiheit der Finger gestört werden.

Es besteht ein hohes Infektionsrisiko

Grundsätzlich gilt, dass nach einem Hundebiss nicht zwangsläufig ein Antibiotikum verschrieben werden sollte. Anders sieht dies aber ausdrücklich bei Bissverletzungen in die Hand aus: Hier empfiehlt das Robert Koch Institut, dass ein Antibiotikum immer zu geben sei.

Der Grund ist Folgender: Es kann zu einer Arthritis, also einer Entzündung der Gelenke kommen. Diese wiederum führt dann zu dauerhaften Schäden an den Gelenkbestandteilen wie dem Knorpel. Gerade Gelenke sind besonders infektionsanfällig. Und die hat 19 kleine Gelenke. Im schlimmsten Fall kann es zu einer eitrigen Arthritis und bei fehlender Behandlung dann zu einer lebensbedrohlichen Sepsis kommen.

Minderung Ihrer Erwerbsfähigkeit

Fast alle Berufe, insbesondere aber Handwerker, sind auf die uneingeschränkte Bewegungsfähigkeit beider Hände angewiesen. Verbleiben Bewegungseinschränkungen nach einem Hundebiss im Hand- oder Fingerbereich, so ist mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) zu rechnen. Sie können Ihrer beruflichen Tätigkeit nur eingeschränkt, im schlechtesten Fall überhaupt nicht mehr nachgehen.

Bei derartigen Dauerschäden nach einem Hundebiss in die Hand ist nicht nur ein erhöhtes Schmerzensgeld zu beanspruchen, es sind hier zumeist erhebliche und dauerhafte Rentenansprüche zu sichern. Auch ein Fortkommensschaden, also der verletzungsbedingt verwehrte berufliche Aufstieg, kann einen weiteren Schaden darstellen, wobei Nachweis und Berechnung hochkomplex sind.

Minderung der Haushaltsführung

Eine Bissverletzung im Hand- oder Fingerbereich führt häufig auch zu einer eingeschränkten Haushaltsführung. Alltägliche Aufgaben wie das Zubereiten von Mahlzeiten oder das Reinigen der Wohnung sind mit der verletzten Hand nicht mehr oder nur eingeschränkt möglich.

In diesen Fällen kann Ihnen ein Haushaltsführungsschaden zustehen. Dabei wird die entfallene Haushaltsführung in Stunden ermittelt und mit einem durchschnittlichen Stundenlohn von 9,00 – 10,00 € vergütet. So kann ein langwieriger Heilbehandlungsverlauf oder eine dauerhafte Minderung des Haushaltsführung (MdH) schnell zu einer monatlich wiederkehrenden, drei- bis vierstelligen Entschädigung führen, die neben dem Schmerzensgeld zu leisten ist.

Morbus Sudeck

Morbus Sudeck stellt ein „komplexes regionales Schmerzsyndrom“ dar, welches bei der Verletzung von Extremitäten auftreten kann. Insbesondere Hände sind hiervon betroffen.  Es kommt zu dauerhaften Schmerzen in der betroffenen Hand, , welcher durch Belastung zusätzlich verstärkt wird. Zusätzlich kann es zu Überempfindlichkeit, eingeschränkter Beweglichkeit und Hautveränderungen kommen.

All diese Aspekte führen dazu, dass für Handbisse von Hunden auch bei „kleineren“ sichtbaren Verletzungen höhere Schmerzensgelder gezahlt werden. Schmerzensgelder, die eine Form des immateriellen Schadensersatzes sind, sollen grundsätzlich erlittene Schmerzen ausgleichen, und Genugtuung verschaffen. Ihre Höhe orientiert sich dabei an der Schwere der Verletzung, man spricht auch davon, dass ein Schmerzensgeld „angemessen“ sein muss.

Wieso wird in vielen Hundebissfällen der Anspruch gekürzt?

In vielen Fällen kommt es zu Hundebissen in die Hand, weil ein Hundebesitzer in eine Hunderauferei eingreift, um seinen eigenen Hund zu schützen.

Dies kann – muss aber nicht – Auswirkungen auf den Schmerzensgeldanspruch haben: Es wird in solchen Fällen von einem Mitverschulden ausgegangen, da der eigene Hund in der Rauferei verwickelt war und/oder Sie in diese leichtsinnig eingegriffen haben.

Als führender Rechtsdienstleister Deutschland für Hundebisse wissen wir, dass Hundehaftpflichtversicherungen häufig pauschal ein solches Mitverschulden unterstellen und Ihre Ansprüche um 50% kürzen. Die Rechtslage ist durch Gefährdungs- und Verschuldenshaftung jedoch sehr differenziert zu prüfen.

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