Nach einem Hundebiss muss grundsätzlich der Schädiger, also der Hundehalter, die Anwaltskosten tragen.
Wir erklären Ihnen, was Sie nach einem Hundebiss wissen sollten, wenn Sie einen Rechtsanwalt oder Rechtsdienstleister beauftragen wollen.
Wer trägt die Anwaltskosten nach einem Hundebiss?
Wenn Sie von einem Hund gebissen worden sind, wollen Sie verständlicherweise nicht nur Ihre zerbissene oder blutverschmierte Bekleidung ersetzt bekommen sondern auch ein angemessenes Schmerzensgeld erhalten.
Dabei stellen sich viele Fragen nach einem Hundebiss:
- wer kommt für das Schmerzensgeld nach einem Hundebiss auf?
- an wen muss ich nach einem Hundebiss wenden, um Schmerzensgeld zu erhalten?
- muss ich einen Hundebiss melden, um Schmerzensgeld zu erhalten?
- Worauf muss ich achten, um ein maximales Schmerzensgeld zu erhalten?
Die gute Nachricht: Sie müssen sich als Geschädigter nicht alleine um diese Fragen kümmern sondern können einen Anwalt oder Rechtsdienstleister mit Ihrer Vertretung beauftragen.
Schädiger muss Anwaltskosten tragen
Für einen Hundebiss haftet gem. § 833 S. 1 BGB der Hundehalter und – soweit personenverschieden – gem. § 834 S. 1 BGB der Hundeaufseher („Gassigänger“) für Verletzungen und beschädigte Gegenstände wie z.B. Ihre Bekleidung.
Sie haben dann gegen den Hundehalter bzw. den Gassigänger einen Schadenersatzanspruch und können gem. § 253 BGB ein angemessenes Schmerzensgeld fordern.
Folge des Schadenersatzanspruchs ist auch der Anspruch auf Erstattung der Rechtsverfolgungskosten , also die Aufwendungen, die erforderlich waren, um den Schadenersatzanspruch geltend zu machen und durchsetzen zu können. Das bedeutet, dass Sie nach einem Hundebiss einen Anwalt beauftragen können und der Gegner Ihre Anwaltskosten tragen muss.
Dieses Prinzip ist seit Jahrzehnten in Deutschland anerkannt und gilt grundsätzlich bei allen schädigenden Ereignissen wie Verkehrsunfällen, Fahrradunfällen – und eben auch Hundebissen.
Die Vorteile, einen Anwalt oder Rechtsdienstleister nach einem Hundebiss zu beauftragen, wenn der Gegner die Anwaltskosten tragen muss, liegen auf der Hand:
→ Auf Augenhöhe mit der gegnerischen Hundehaftpflichtversicherung: die Abwicklung Ihres Hundebisses wird in 80% der Fälle nicht mit dem Hundehalter sondern mit der der dahinter stehenden Hundehaftpflichtversicherung vorgenommen. Diese steht damit auf Seiten des Schädigers und versucht natürlich möglichst wenig Schadenersatz zahlen zu müssen. Mit rechtlicher Hilfe an Ihrer Seite können Sie die Abwicklung auf Augenhöhe mit der gegnerischen Versicherung gewährleisten und so bis zu 1.000,00€ mehr Schmerzensgeld erzielen.
→ Individuelle Beratung: Nach einem Hundebiss stellen sich unzählige, individuelle Fragen. Angefangen von der richtigen Berechnung des Schmerzensgeldes, über das richtige Verhalten bei der Dokumentation der Verletzungen bis hin zur richtigen Ermittlung des Schadenersatzes für beschädigte Hosen oder Jacken: mit einem Anwalt oder Rechtsdienstleister haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner, der Sie individuell berät.
→ Nerven schonen und Daten schützen: Die gegnerische Hundehaftpflichtversicherung wird Sie mit Formulare, Fragebögen, Einwilligungserklärungen und Schweigepflichtentbindungserklärungen konfrontieren, die Sie alle ausfüllen, unterzeichnen, einscannen und zurücksenden sollen. Andernfalls könne man Ihr Schmerzensgeld oder Ihren Schadenersatz nicht zahlen. Dies ist falsch! Die Fragebögen ermitteln zumeist viel zu viele, persönliche Informationen und ermöglichen hochgradig sensible Gesundheitsdaten zu verarbeiten und zu speichern. Dabei müssen Sie wissen, welche Fragen beantwortet werden müssen und welche Fragen nicht.
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, die Gesundheitsdaten und personenbezogenen Daten unserer Mandanten umfassend zu schützen und wehren derartige Formulare und Fragebögen konsequent ab.
Werden die Anwaltskosten bei einem Hundebiss immer übernommen?
Grundsätzlich müssen die Anwaltskosten immer vom Schädiger getragen werden. Es gibt jedoch einige Ausnahmefälle, in denen Sie auf Anwaltskosten nach einem Hundebiss sitzen bleiben können:
Bagatellfälle
Für Hundebissen gibt es keine explizite Rechtsprechung, jedoch lässt sich die Rechtsprechung bei Verkehrsunfällen auch auf Hundebisse übertragen:
die Anwaltskosten werden dann nicht getragen, wenn es sich um einen Bagatellschaden handelt, also wenn ein Anwalt gar nicht erforderlich ist, um den Schadenersatz zu erhalten. Dafür muss
- der Fall einfach gelagert sein,
- die Haftung offensichtlich sein und
- der Schaden der Höhe nach feststehen
Bei Schmerzensgeldansprüchen steht der Schmerzensgeldanspruch jedoch nie fest, weil das Schmerzensgeld nach einem Hundebiss immer individuell berechnet werden muss. Ein Bagatellfall kann bei Hundebissen deshalb nur dann vorliegen, wenn z.B. nur eine Sache beschädigt worden ist. Dies ist jedoch unserer Erfahrung nach (leider) nur in Ausnahmefällen gegeben.
Achtung Hundehalter: Das Mitverschulden
Das Mitverschulden bei einem Hundebiss ist für juristische Laien nur schwer nachzuvollziehen. Das liegt an der grundsätzlich verschuldensunabhängigen Haftung des Hundehalters.
Waren Sie jedoch mit Ihrem eigenen Hund spazieren und sind von einem anderen Hund angegriffen worden, reicht dies u.U. schon aus, dass man Ihnen ein Mitverschulden vorwirft. Spezialisierte Anwälte oder Rechtsdienstleister kennen jedoch die rechtlichen „Tricks“, um ein Mitverschulden abzuwehren.
Sollte man Ihnen jedoch ein Mitverschulden vorwerfen, kann es sein, dass Sie anteilig auf den Anwaltskosten sitzen bleiben! Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich der Anwalt nicht ausreichend im Bereich der Hundebisse und Tierhalterhaftung auskennt.
Der Anwalt darf nämlich keine entstandenen Anwaltskosten „ausbuchen“ sondern muss diese Ihnen gegenüber geltend machen.
Kein Kostenrisiko mit VINQO
Um das Risiko zu vermeiden, auf hunderten Euro Anwaltskosten sitzen zu bleiben, bieten wir auf VINQO unsere Leistungen zu 100% risikofrei über ein Erfolgshonorar an. Wir erhalten nur dann eine Vergütung, wenn wir Ihr Schmerzensgeld erfolgreich durchgesetzt haben.
Unsere Vorteile:
→ Nerven schonen: Sie selber können die Schadenregulierung und das „Hin und Her“ mit der Versicherung aus der Hand geben, der Rechtsdienstleister übernimmt die Kommunikation mit Gegner und Versicherung. Damit können Sie Ihre Freizeit wieder mit angenehmeren Aktivitäten füllen.
Wir stellen unseren Mandanten eine 24/7 Onlineakte zur Verfügung. Mit dieser sind sie immer in Echtzeit über Neuigkeiten informiert und können z.B. mit dem eigenen Smartphone Unterlagen hochladen und müssen sich um nichts weiter kümmern.
→ Know-How: Wir wissen aus unserer Berufserfahrung, worauf es bei der Schadenregulierung ankommt. So können Sie der gegnerischen Hundehaftpflichtversicherung auf Augenhöhe begegnen und müssen keine Angst haben, Ansprüche durch falsches Verhalten zu verlieren.
→ Kein finanzielles Risiko: Als Geschädigter können Sie sich sicher sein: Wenn Sie uns beauftragen, kommen keine Kosten auf Sie zu. Ohne wenn und aber. Unsere Leistungen sind für Sie ohne Kostenrisiko. Auch ohne Rechtsschutzversicherung! Wir erhalten nur im Erfolgsfall 15% des erkämpften Schmerzensgeldes.