Nach einem Verkehrsunfall muss man sich plötzlich mit einem Haufen von Fragen konfrontierten: Bekomme ich Schmerzensgeld? Wer bezahlt die Reparatur? Kann ich mir einen Mietwagen nehmen? Zwar hat das Internet pauschal Antworten auf Ihre Fragen bereit, doch dadurch, dass jeder Unfall anderen Umständen geschuldet ist und die Rechtslage oftmals verwirrend ist, sind die zu findenden Antworten nicht genüge. Um die richtigen Antworten zu erhalten und vor allem um keine Ansprüche zu verpassen, empfehlen wir bei der Unfallabwicklung immer professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Wer kommt für die Kosten auf?
Wenn Sie einen Verkehrsunfall hatten und Sie für die Unfallabwicklung und Durchsetzung von Schmerzensgeld und Schadensersatz Hilfe von Experten in Anspruch nehmen wollen, können hohe Kosten drohen. Um dies zu vermeiden, erklären wir Ihnen, wer wann die Kosten für die Abwicklung übernimmt.
Unfall unverschuldet
Ist Ihr Verkehrsunfall unverschuldet, haben Sie nach § 249 BGB das Recht, den entstandenen Schaden kostenfrei entschädigt zu bekommen.
1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. […]
Bei der Wahl der richtigen Unterstützung für Ihren Verkehrsunfall sollten Sie genau hinschauen . Denn Anwalt ist nicht gleich Anwalt. So sollten Sie sich beispielsweise nicht den Ihnen bereits bekannten Anwalt für Scheidungsrecht mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen, sondern Experten, die sich im Verkehrsrecht auskennen und mit der aktuellen Rechtslage vertraut sind.
Die Kosten trägt im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls der Unfallverursacher bzw. seine Kfz-Haftpflichtversicherung. Das heißt für Sie, dass Sie im Optimalfall keinen Cent aus eigener Tasche zahlen müssen, um die Unfallabwicklung zu erledigen.
Wer zahlt die Rechtsanwaltsgebühren?
Die deutsche Rechtssprechung sieht eine Waffengleichheit für beide Unfallbeteiligten vor. Da die Schadensregulierung für den Unfallverursacher jedoch von der Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen wird, kann man nicht von Waffengleichheit sprechen, wenn auf der anderen Seite ein (oftmals) überforderter Geschädigter steht. Da im Allgemeinen davon ausgegangen wird, dass der Geschädigte sich nicht im Verkehrsrecht auskennt, haben Sie einen Anspruch darauf, Rechtsbeistand zu erhalten, ohne für die Kosten aufkommen zu müssen.
Das OLG Frankfurt sieht ebenfalls die Gefahr, dass wenn ein Geschädigter die Unfallabwicklung selber in die Hand nehmen muss und warnt:
„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung […] lässt es gerade als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln“
OLG Frankfurt, Urteil vom 01.12.2014, Az. 22 U 171/13;
Verschuldeter Unfall / Mitschuld
Sind Sie in einem Unfall verwickelt, haben den allerdings selber verursacht, dann können Sie selbstverständlich auch auf juristische Hilfe zurückgreifen. In diesem Fall müssen Sie aber selbst für die Rechtsanwaltsgebühren aufkommen. Eine Erstberatung bei Anwälten ist nur in seltenen Fällen kostenfrei. So kostet bereits eine Erstberatung bis zu 190,00 EUR.
Kommt es zu einer Mitverschuldensquote oder kürzt die gegnerische Versicherung Ihre Ansprüche, die Ihr Anwalt für Sie geltend gemacht hat, kann es sein, dass Sie auf Anwaltskosten sitzen bleiben. Ein Anwalt darf nämlich seine Leistung nicht kostenfrei anbieten und muss Ihnen deshalb den Betrag der Anwaltskosten, den die gegnerische Versicherung nicht übernimmt, in Rechnung stellen.
Rechtsschutzversicherung
Da Sie als Geschädigter Anspruch auf einen Anwalt haben, müssen Sie oftmals gar nicht Ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen. Jedoch kann es sinnvoll sein, diese in Anspruch zu nehmen, wenn der Sachverhalt streitig ist. Wenn die Versicherung aufgrund des streitigen Sachverhalts sich weigert die Anwaltskosten zu tragen, sind sie auf der sicheren Seite, denn dann trägt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für Sie.
Zu berücksichtigen ist allerdings, dass Sie oftmals eine Selbstbeteiligung zahlen müssen, die abhängig von dem Versicherungsvertrag ist und zwischen 0,00 und 250,00 € liegt. Deshalb sollten Sie lieber einen Anwalt beauftragen, der zu Beginn gewissenhaft für Sie prüft, ob dieser den Fall annehmen kann, ohne dass Sie ein Kostenrisiko tragen müssen.
Die Anwalts-Alternative: Legal Tech nach Verkehrsunfall
Eine moderne Alternative, um Ihre Ansprüche schnell, einfach und ohne Kostenrisiko zu erhalten, ist einen Rechtsdienstleister zu beauftragen, ein sogenanntes Legal Tech. In Legal Tech Unternehmen arbeiten nicht nur Juristen sonder auch Informatiker gemeinsam in einem Team, um ein Ziel zu erreichen: den Aufwand nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall für Mandanten zu reduzieren und die Auszahlung Ihres Schadenersatzes und Schmerzensgeldes zu beschleunigen.
VINQO ist ein solches Legal Tech, mit dem Sie bis zu doppelt so schnell Ihren Schadenersatz erhalten. Ermöglicht wird das durch eigens entwickelte, hochautomatisierte Software. Auf VINQO ist beispielsweise Ihre eigene 24/7 Onlineakte selbstverständlich, mit der Sie rund um die Uhr über Ihren Unfall informiert sind und sicher sensible Dokumente wie Arztberichte hochladen können.
Zusätzlich tragen Sie – im Gegensatz bei der Beauftragung eines Anwalts – kein Kostenrisiko, auch dann nicht, wenn die Gegenseite ein Mitverschulden anrechnet oder Kürzungen vornimmt.