Eine durch einen Unfall entstandene Verletzung soll durch ein Schmerzensgeld entschädigt werden. Versicherungen versuchen häufig die Angelegenheit schnell zu beenden, indem sie erst ein niedriges Schmerzensgeld zahlen und die Auszahlung eines höheren Schmerzensgeldes von einer Vergleichs- und Abfindungserklärung abhängig zu machen.
ABER ACHTUNG: Solche Vergleiche enthalten häufig keinen immateriellen Vorbehalt. Wir erklären Ihnen, was der immaterielle Vorbehalt ist und wann Sie einen Vergleich oder eine Abfindung keinesfalls unterzeichnen sollten.
Das Schmerzensgeld für immaterielle Schäden
Ein immaterieller Schaden ist ein Schaden, der keine Vermögenseinbuße darstellt und demnach nicht an einer Sache oder einem Material entstanden ist.
Rechtlich definiert das Bürgerliche Gesetzbuch einen immatriellen Schaden in § 253 folgendermaßen:
(1) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden.
(2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.
Eine Verletzung des Körpers, der Freiheit, der Gesundheit etc. wird auch als ideeller Schaden bezeichnet. Immatrielle Schäden können nur durch ein Schmerzensgeld entschädigt werden und nicht wie bei z. B. Gegenständen einfach ersetzt oder repariert werden. Nicht nur sichtbare körperliche Verletzungen werden durch ein Schmerzensgeld entschädigt, auch psychische Folgen und Entstellungen durch Narben etc. sollen mit einem Schmerzensgeld abgegolten werden .
Wie berechnet sich das Schmerzensgeld?
Einen Auszug der Schmerzensgeldtabelle haben wir Ihnen hier als erste Orientierung zusammengestellt.
In der Regel sind es die Versicherungen, die dem Verletzten das Schmerzensgeld auszahlen. Dabei versuchen die Versicherungen möglichst wenig zu zahlen und kürzen die Beträge teilweise um ein Vielfaches. Betroffene wissen häufig nicht, wie viel Ihnen tatsächlich zusteht und geben sich mit einer geringen Summe zufrieden. Deshalb können Sie uns gerne das Abrechnungsschreiben und Ihren Arztbericht übersenden, um eine kostenfreie Ersteinschätzung zu erhalten.
Wir haben bereits Fälle übernommen, in dem die gegnerische Versicherung vor unserer Beauftragung gerade einmal ein Zehntel des angemessenen Schmerzensgeldes gezahlt hat. Deshalb sollten Sie nicht darauf vertrauen, dass die Haftpflichtversicherung von sich aus ein faires Schmerzensgeld zahlt.
Immaterieller Vorbehalt / Abfindungserklärung
Teil-Abfindung als Alternative?
Wichtig bei einer Teil-Abfindung ist es, dass die Ansprüche wirksam gegen die Verjährung geschützt werden und mögliche Spätfolgen definiert werden. Sind die Spätfolgen wie z. B. Arthose nicht konkret definiert, wird die Versicherung die Folgeschäden womöglich nicht im Zusammenhang der ursprünglichen Verletzung sehen und den Schmerzensgeldanspruch ablehnen.
Daher sollten in einer Teil-Abfindung konkret die Schmerzensgeldvorbehalte und mögliche Spätfolgen definiert und festgehalten werden, um auch zu einem späteren Zeitpunkt erneut Anspruch auf eine Entschädigung zu haben.
Die Vorteile einer Abfindungserklärung – ohne immateriellen Vorbehalt
Weitere Folgen einer Abfindung für Schmerzensgeld ohne Vorbehalt
Sie haben also die Qual der Wahl: Entweder eine höheres Schmerzensgeld sofort erhalten oder mögliche Ansprüche in der Zukunft offen halten. Wenn Sie individuelle Beratung und Hilfe zu Ihrem Fall wünschen, können Sie uns gerne kontaktieren – wir sind für Sie da.