Hundebiss: Die 5 wichtigsten Schritte nach einem Hundebiss

Abwicklung nach einem Hundebiss

Erst kommt der Schmerz, dann der Schock: Ein Hund hat zugebissen. Es wird geschätzt, dass pro Jahr in Deutschland rund 30.000 bis 50.000 Menschen Opfer von Hundebissen werden. Die Dunkelziffer kann aber durchaus höher liegen.

Wir erklären Ihnen, worauf Sie nach einem Hundebiss unbedingt achten sollten!

1. Hundehalter ausfindig machen

Am „Tatort“ müssen Sie unbedingt den Halter des Hundes ausfindig machen. Grundsätzlich möchte man natürlich Auseinandersetzungen verhindern, aber der Hundehalter ist für Sie als Geschädigter der Startpunkt, um die Konsequenzen aus dem Hundebiss möglichst umfassend zu klären.

Wenn Sie von einem Hund gebissen wurden, brauchen Sie die Personalien des Halters des Hundes, um die weiteren Schritte vorzunehmen. Dies gilt sowohl für medizinische als auch für juristische Konsequenzen aus dem Hundebiss. In den überwiegenden Fällen wird der Hundehalter sich kooperativ verhalten. Denn meistens ist er selber negativ davon überrascht, dass sein Vierbeiner sich aggressiv zeigt, und ist an einer schnellen Aufklärung des Vorfalls interessiert. Die Kontaktaufnahme mit dem Hundehalter ist aus zwei Gründen unerlässlich:

Schadensfall melden lassen

Die meisten Hundehalter haben für ihren Hund eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen. Es ist durchaus hilfreich, sich bereits am Vorfallort den Namen der Versicherung, eventuell auch die Nummer des Versicherungsscheins, geben zu lassen. Denn wenn eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, wird diese im Schadensfall Ihre Schadensersatzansprüche begleichen müssen. Es bietet sich deshalb an, den gegnerischen Hundehalter darauf hinzuweisen, dass der Schaden von ihm gemeldet werden muss.

Auskunft über Gesundheitszustand

Für eine umfassende Heilbehandlung sollten Sie sich des Weiteren vom Hundehalter Auskunft erbeten, ob der Hund gegen Tollwut geimpft wurde, oder in letzter Zeit in einem Tollwutgebiet sich aufgehalten hat. Zwar ist die Infektionsgefahr in Deutschland bezüglich Tollwut als sehr gering zu erachten, jedoch handelt es sich bei Tollwut um eine immer tödliche Erkrankung, die nur durch eine Notimpfung verhindert werden kann. In diesem Fall ist Vorsicht oberstes Gebot.

Zeugen nach Hundebiss ausfindig machen

Sollte der Hundehalter des bissigen Tieres nicht kooperativ sein oder Ihnen eine Mitschuld an dem Hundebiss zuweisen wollen, lohnt es sich, Zeugen ins Boot zu holen. In den meisten Fällen sind Passanten bereit, Ihnen die Kontaktdaten zu geben, um später den Sachverhalt aufklären zu können. Dies ist vor allem für die Frage nach dem Mitverschulden von Bedeutung. Grundsätzlich gilt, dass der Hundehalter nach § 833 BGB haftet, weil er die „Tiergefahr“ zu tragen hat. Sollten nicht Sie selber, sondern Ihr Hund verletzt sein, kann sich aber dessen
„eigenes“ Mitverschulden auf die Höhe von Schadensersatzansprüchen auswirken. 

Polizei nach Hundebiss benachrichtigen?

Im Falle eines Hundebisses steht für manche die Frage im Raum, ob eine Strafanzeige bei der Polizei erstattet werden muss, um juristisch gegen den Hundehalter vorgehen zu können. Grundsätzlich sind strafrechtliche Verfahren und zivilrechtliche Verfahren getrennt: Auch ohne eine Strafanzeige bei der Polizei kann Schadensersatz oder Schmerzensgeld gefordert werden.

Lesen Sie hier, welche 5 Fehler Sie bei Ihrem Schmerzensgeld unbedingt vermeiden sollten!

Arzt nach Hundebiss aufsuchen

Verletzungen durch einen Hund müssen zwar nicht tödlich sein, trotzdem wohnt ihnen ein besonderes medizinisches Risiko inne:

Zwar gibt es in Deutschland seit vielen Jahren keine originären Fälle von Tollwut, jedoch können Hunde auch andere Krankheiten übertragen. Wenn ein Hund beispielsweise vorher im Dreck gewühlt hat, kann er durch seinen Speichel Tetanussporen übertragen. Gegen Tetanus wird zwar fast jeder im Kindesalter geimpft, jedoch vergessen manche Erwachsene, dass sie sich regelmäßig Auffrischungsimpfungen unterziehen müssen. Doch keine Panik: Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie noch hinreichend gegen Tetanus geschützt sind, können Sie mit Ihrem Impfpass den Arzt aufsuchen. Dieser wird, bei Bedarf, dann eine Auffrischungsimpfung verabreichen, sodass die Infektionsgefahr reduziert werden kann.

Neben der Gefahr einer Infektion mit Viren kann sich aber eine Wunde auch entzünden. In diesen Fällen müssen Antibiotika durch den Arzt verschrieben werden. Sollte es sich um eine größere Wunde handeln, ist ein Gang zum Arzt unausweichlich, damit die Wunde ausgiebig und professionell gereinigt werden kann.

Zusätzlich ist der Arztbericht nach einem Hundebiss ein wichtiger Ausgangspunkt, um Schmerzensgeld geltend machen zu können. Dabei kann der Arzt eine Diagnose stellen, und bei Bedarf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Beides dokumentiert den Umfang und die Schwere der Verletzungen und stellt einen wichtigen Anhaltspunkt bei der Bezifferung des Schmerzensgeldes dar.

 

Dokumentation der Bisswunde

Wenn die ersten drei Schritte erledigt sind, müssen Sie sich nun Gedanken um die juristische Seite des Hundebisses machen. Neben dem Schmerzensgeld für die Verletzungen können auch Sachschäden, wie zum Beispiel eine zerstörte Hose oder Jacke geltend gemacht werden. Auch wenn Ihr eigener Hund angegriffen wurde, gilt dies in Deutschland als „Sachschaden“. 

Es ist zunächst nicht von Bedeutung, ob Sie einen Anspruch gegen eine Versicherung oder gegen eine Privatperson geltend machen wollen. Denn zunächst müssen Sie beweisen können, dass ein solcher Anspruch überhaupt besteht! Hierfür benötigen Sie eine möglichst detaillierte Dokumentation der entstandenen Schäden, Verletzungen und Schmerzen.

 

 Fotos von der Bisswunde machen

Sie sollten die Verletzungen – z.B. mit Ihrem Smartphone – fotografisch festhalten. Neben der Abbildung der frischen Wunde ist es aber auch ratsam, den Wundheilungsverlauf festzuhalten. In vielen Fällen zeigen sich zum Beispiel auch großflächige Blutergüsse oder Entzündungen nach einigen Tagen – oder sogar Wochen. Die Dauer des Heilungsprozesses wirkt sich dabei ganz erheblich auf die Höhe eines Schmerzensgeldes aus.

 

Rechnungen aufbewahren

Jegliche Rechnung, die im Zusammenhang mit dem Hundebiss steht, sollte aufbewahrt werden. Dazu zählen auch Parkscheine und Fahrtkosten im Zusammenhang mit der ärztlichen Behandlung Ihres Hundebisses. So haben Sie z.B. Anspruch auf 0,25€ als Kilometerpauschale, sodass Sie ein Fahrtenbuch führen sollten, um die Kilometerpauschale beziffern zu können.

 

Schmerztagebuch führen

Um genau zu dokumentieren, wie sich die Folgen des Hundebisses auf Ihren Alltag auswirken, sollte ein Schmerztagebuch geführt werden. Hierin können Sie festhalten, an wie vielen Tagen Sie in Ihrer Freizeit oder Arbeit unter den Folgen des Bisses zu leiden hatten. Auch die Intensität der Schmerzen kann hierin festgehalten werden, oder ob Medikamente eingenommen werden mussten.

Kostenfreie Rechtsberatung? Lesen Sie in diesem Beitrag, warum wir kostenlos Ihr Schmerzensgeld für Sie durchsetzen und weshalb der Hundehalter die Kosten tragen muss!

Profis einschalten?

Schlussendlich müssen Sie sich die Frage stellen, ob Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche professionelle Hilfe in Anspruch nehmen wollen. Dafür sprechen viele gute Gründe:

Nerven schonen: Sie selber können die Schadenregulierung und das „Hin und Her“ mit der Versicherung aus der Hand geben, der Rechtsdienstleister übernimmt die Kommunikation mit Gegner und Versicherung. Damit können Sie Ihre Freizeit wieder mit angenehmeren Aktivitäten füllen.

Wir stellen unseren Mandanten eine 24/7 Onlineakte zur Verfügung. Mit dieser sind sie immer in Echtzeit über Neuigkeiten informiert und können z.B. mit dem eigenen Smartphone Unterlagen hochladen und müssen sich um nichts weiter kümmern.

Know-How: Wir wissen aus unserer Berufserfahrung, worauf es innerhalb der Schadenregulierung ankommt. So können Sie der gegnerischen Hundehaftpflichtversicherung auf Augenhöhe begegnen und müssen keine Angst haben, Ansprüche durch falsches Verhalten zu verlieren. 

→ Kein finanzielles Risiko: Als Geschädigter können Sie sich sicher sein: Wenn Sie uns beauftragen, kommen keine Kosten auf Sie zu. Ohne wenn und aber. Unsere Leistungen sind aufgrund unseres Erfolgshonorars zu 100% kostenfrei.

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