Fahrradunfall – Was muss ich tun?

Was tun nach Fahrradunfall

Die Zahl der Fahrradfahrer in Deutschland steigt jedes Jahr. Leider steigt damit auch die Zahl der im Straßenverkehr verunfallten Fahrradfahrer. Im Jahr 2018 verunfallten rund 90.000 Fahrradfahrer, davon fast 500 tödlich.

Neben den gesundheitlichen Aspekten müssen auch rechtliche Fragen beantwortet werden. Nach einem Fahrradunfall steht man aber häufig unter Schock. 

Wir erklären Ihnen deshalb, was Sie nach einem Fahrradunfall unbedingt beachten sollten.

Schritt 1: Verletzungen versorgen und Polizei rufen

Im Zweifel sollten Sie, falls Sie auf dem Fahrrad Beteiligter eines Unfalls geworden sind, überprüfen, inwieweit Verletzungen vorliegen, die das Rufen eines Krankenwagens notwendig machen. Gerade in Fällen, in denen der Kopf oder der Rücken verletzt worden sind, sollten Sie die Verletzungen möglichst schnell ärztlich untersuchen lassen.

Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihre Verletzungen das Rufen eines Krankenwagens rechtfertigen, lohnt sich ein Anruf bei der kassenärztlichen Vereinigung unter 116117. Diese können Ihnen Auskunft darüber geben, ob eine notärztliche Untersuchung schnellstmöglich vorgenommen werden sollte oder ob ein Besuch beim Hausarzt reicht.

Unsicherheit besteht auch häufig bezüglich der Frage, ob die Polizei gerufen werden muss. Gerade bei kleineren Schäden gibt es keine Pflicht, die Polizei hinzuzurufen. Ist die Schuldfrage jedoch streitig oder sind die Verletzung nicht nur geringfügig, so empfiehlt es sich, zur Unfallaufnahme die Polizei hinzuziehen.

Schritt 2: Startschuss für Schadensregulierung

Sollten die Verletzungen nicht so dramatisch sein, als dass das Rufen eines Krankenwagens oder eines Notarztes notwendig wären, kann bereits am Unfallort die Aufarbeitung des Unfallhergangs vorgenommen werden, damit es hinterher bei der Durchsetzung Ihrer Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche nicht zu Streitigkeiten und Verzögerungen kommt.

Hierzu sollten Sie folgende Schritte beachten:

Schritt 3: Datenerfassung

Personalien des Unfallverursachers und Kennzeichen notieren

Es ist unerlässlich, dass nach einem Fahrradunfall die Daten der anderen Unfallteilnehmer notiert werden. Hierzu kann beispielsweise ein Foto vom Personalausweis gemacht werden. Wurden Sie auf Ihrem Fahrrad von einem Auto angefahren oder ein Fahrzeuginsasse hat die Fahrzeugtür unvorsichtig geöffnet und Sie sind mit dieser kollidiert, so ist es bereits ausreichend, dass Sie sich das Kennzeichen notieren. Mithilfe des Kennzeichens kann beim Zentralruf der Autoversicherer die Versicherung erfragt werden. 

Sollte der Unfallhergangs streitig sein, oder ein Unfallverursacher seine Daten nicht mitteilen wollen, ist ein Anruf bei der Polizei unumgänglich. Grundsätzlich besteht keine Pflicht, die Polizei hinzuzurufen, sollte jedoch ein nicht unbeachtlicher Personenschaden entstanden sein, wird die Polizei regelmäßig zusammen mit einem Krankenwagen erscheinen und die Personalien der Unfallbeteiligten erfassen.

Die Daten der Gegenseite sind für Sie auf dem Weg zur Regulierung des Schadens unerlässlich. Denn die Gegenseite ist, natürlich abhängig davon, ob sie den Unfall verursacht hat, zum Schadensersatz verpflichtet.

Zeugen des Fahrradunfalls ansprechen und Daten notieren

Insbesondere wenn die Gegenseite sich uneinsichtig zeigt, sollten Sie überprüfen, ob Außenstehende den Unfall beobachten konnten.

Im Regelfall geben Zeugen gerne ihre Personalien heraus, um Ihnen als Fahrradfahrer zu helfen. Sie müssen jedoch zumeist aktiv auf umstehende Passanten zugehen und nachfragen. 

Zeugen  können nicht nur wichtige Anhaltspunkte für die Frage nach der Unfallursache geben, häufig sind Zeugen die wichtigsten Beweismittel, um Haftungseinwände der gegnerischen Versicherung und Schutzbehauptungen des Unfallverursachers entkräftigen zu können.

Keinen Helm bei dem Unfall getragen? Lesen Sie in diesem Beitrag, ob trotzdem ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht!

Schäden und Verletzungen nach einem Fahrradunfall dokumentieren

Wurden die Daten von Unfallbeteiligten und Zeugen aufgenommen, müssen nun die entstandenen Sachschäden und Verletzungen dokumentiert werden.

Sachschäden dokumentieren

Alle Schäden am Fahrrad sollten bestmöglich dokumentiert werden. Daneben können aber auch Schäden an Kleidung, Helmen, Fahrradzubehör oder Smartphones später geltend gemacht werden. Auch hier sollte der Schaden daher fotografisch festgehalten werden. Auch die Schäden am Auto des Unfallgegners sollten möglichst festgehalten werden. Denn auch diese können Aufschluss über den Unfallhergang geben. So kann es beispielsweise haftungstechnisch einen Unterschied machen, ob ein PKW Sie beim Abbiegen „nur“ mit der rechten Seite berührt hatte, oder Sie frontal von dem Wagen erfasst wurden. Denn ein frontaler Aufprall auf den Wagen spricht für eine erhöht fahrlässigere Fahrweise der Gegenseite.

Verletzungen dokumentieren

Neben der Dokumentation der Sachschäden sollten auch Verletzungen festgehalten werden. Neben Fotos von Wunden gehören hierzu auch Arztberichte. Auch wenn Sie selber ungern einen Arzt aufsuche, sollte in diesem Ausnahmefall der Gang in die Praxis nicht aufgeschoben werden. Neben der Dokumentation der Verletzungen, die für ein späteres Schmerzensgeld ausschlaggebend sein können, kann der Arzt auch „verdeckte“ Verletzungen wie zum Beispiel eine Halswirbeldistorsion erkennen, die unter Umständen eine weitere Therapie benötigt.

Eine große Hilfe für die engmaschige Dokumentation der Verletzungen und der hieraus resultierenden Einschränkungen kann ein sogenanntes „Schmerztagebuch“ darstellen, indem Sie in den folgenden Tagen (oder Wochen) festhalten können, an welchen Tagen Sie auf den Unfall zurückführbare Schmerzen hatten. Neben offensichtlichen Verletzungen wie zum Beispiel einer Fraktur, können Sie auch „seelische“ Schmerzen dokumentieren. Viele Unfallbeteiligte sind nach einem Fahrradunfall traumatisiert oder haben Angst, wieder Fahrrad zu fahren. Eine solche psychische Beeinträchtigung fließt in die Bewertung und Festlegung eines Schmerzensgeldes mit ein und wirkt sich insgesamt schmerzensgelderhöhend aus.

Neben der Dokumentation von körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen können Sie auch die Einnahme von Medikamenten oder Therapiemaßnahmen dokumentieren.

Schritt 4: Unfall melden

Wurden alle Daten aufgenommen, alle Verletzungen und Sachschäden dokumentiert, stellt sich die Frage, ob der Schaden noch an weitere Dritte gemeldet werden muss.

Polizei

Wie bereits oben dargestellt, kann die Benachrichtigung der Polizei in manchen Fällen unerlässlich sein. Für die zivilrechtliche Durchsetzung Ihrer Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche benötigen Sie jedoch KEINE Polizei. Eine Protokollierung durch die Polizei kann zwar bei der Durchsetzung der aus dem Unfall stammenden Ansprüche helfen, ist aber keine Voraussetzung für einen Schadensersatz und ein Schmerzensgeld. Viele Verletzte stellen sich die Frage, ob Sie den Verursacher anzeigen sollen oder sogar müssen. Hierzu mehr unten unter dem Punkt „Sonstiges“.

Gegnerische Versicherung herausfinden

Wenn der Unfallverursacher eine Haftpflichtversicherung besitzt, ist diese bei Vorliegen eines versicherten Schadenfalls zur Schadensregulierung neben dem Unfallverursacher verpflichtet. Hierbei kann grob nach schädigendem Verkehrsteilnehmer unterschieden werden:

Für Kfz gibt es eine Versicherungspflicht. In diesen Fällen können Sie davon ausgehen, dass der entstandene Schaden von einer gegnerischen Kfz-Versicherung beglichen wird. Sollten Sie vergessen haben, den Verursacher nach seiner Kfz-Versicherung zu fragen, kann diese auch durch eine Anfrage bei dem Zentralruf der Autoversicherer ermittelt werden. Hierfür benötigen Sie nur das Kfz-Kennzeichen.

Sollte der Fahrradunfall durch einen Fußgänger oder einen Fahrradfahrer verursacht worden sein, so kommt es für eine einfache, außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche maßgeblich darauf an, ob der Unfallverursacher eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, die die weitere Schadenregulierung übernimmt. Eine private Haftpflichtversicherung ist im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung. Sollte Unfallverursacher seine Versicherung nicht benennen wollen oder keine abgeschlossen haben, müssen Sie Ihre Ansprüche unmittelbar gegen den Unfallverursacher geltend machen. In der Praxis gestaltet sich dies häufig schwierig. 

Sollte der Fahrradunfall durch einen Hund oder ein anderes Tier entstanden sein, hat der Halter des Tieres unter Umständen eine Tierhaftpflichtversicherung. Im besten Fall können Sie bereits am Unfallort die Versicherung erfragen. Denn für Hundehaftpflichtversicherungen gibt es kein offizielles Register. Sie sind insoweit auf die Mitwirkung des Hundehalters angewiesen oder müssen diesen selbst in Anspruch nehmen. 

Nutzungsausfall für beschädigtes Fahrrad nach Unfall erhalten? In diesem Artikel haben wir für Sie zusammengefasst, wann Sie Anspruch auf Nutzungsausfall geltend machen können!

Eigener Versicherung den Fahrradunfall melden

Den Ihnen entstandenen Schaden müssen Sie nicht Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung melden. Diese ist nämlich nur zuständig, wenn Sie selber einen Schaden verursacht haben. Sollte der Unfall auf dem Verschulden beide Seiten beruhen, Sie also auch einen Schaden bei dem Unfallgegner verursacht haben, sollten Sie diesen Schadensfall Ihrer eigenen Versicherung schnellstmöglich melden. Für die Schadenregulierung des bei Ihnen eingetretenen Schadens bleibt Ihre Versicherung aber außen vor, es sei denn, dass eine Kasko-Versicherung beispielsweise für das Fahrrad abgeschlossen wurde.

Schritt 5: Schadenersatz und Schmerzensgeld nach Fahrradunfall erhalten

Wenn alle vorherigen Schritte abgeschlossen wurden, geht es nun um die Schadenregulierung im engeren Sinne. Hierfür brauchen Sie ein bisschen Geduld, denn gerade wenn gegnerische Versicherungen an der Schadensregulierung beteiligt sind, kann sich der Regulierungsprozess über Wochen und Monate ziehen. In diesem Zeitpunkt werden Sie häufiger Post von der gegnerischen Versicherung erhalten. Folgende Punkte sind für diesen Zeitpunkt von Bedeutung:

Schaden am Fahrrad beziffern

Wenn Sie Sachschäden erlitten haben, müssen Sie nun den Schaden hierfür berechnen. Hierfür sollten Sie überprüfen, ob Sie noch Originalbelege für die Anschaffung der Sachen besitzen, ob die Sachen repariert werden können, oder ob sie ersetzt werden sollen. In manchen Fällen liegt bei älteren Fahrrädern auch ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Zur Berechnung eines wirtschaftlichen Totalschadens für die Schadensbezifferung ist die gewissenhafte Dokumentation der Sachschäden (Schritt 2) von großer Bedeutung. Neben dem Neuwert der Sache muss hierbei auch der Zeitwert der Sache beachtet werden.

Schmerzensgeld nach Fahrradunfall

Neben dem Sachschaden steht Ihnen gemäß § 253 BGB auch ein immaterieller Schadensersatz zu, das sogenannte Schmerzensgeld. Hier kommt nun die Dokumentation der körperlichen und seelischen Verletzungen ins Spiel. Das Schmerzensgeld soll eine „Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion“ erzielen.

Die Ermittlung des angemessenen Schmerzensgeldes im individuellen Fall gestaltet sich aber durchaus kompliziert: Das Schmerzensgeld kann nicht tabellarisch berechnet werden. In den meisten Fällen wird eine Schmerzensgeldtabelle zur Rate gezogen. Dabei handelt es sich um eine Urteilssammlung, für welche Verletzung bisher ein Schmerzensgeld von einem Gericht als „angemessen“ angesehen wurde. Die Einschätzung eines angemessenen Schmerzensgeldes ist gerade für juristische Laien jedoch mit einigen Stolpersteinen verbunden und sollte deshalb nicht selbst beziffert werden.

Achtung bei Schreiben der gegnerischen Versicherung

Während der Schadenregulierung entsteht nach einem Fahrradunfall häufig ein regelrechter Papierkrieg zwischen Ihnen und dem Unfallgegner. Auch wenn es ermüdend ist: Lesen Sie jedes Schreiben der gegnerischen Versicherung sorgfältig durch. Denn auch hierin können Stolpersteine liegen, die die Schadensregulierung verzögern oder sich negativ auf Ihre Ansprüche auswirken können. Insbesondere bei Einwilligungen in die Datenweitergabe und der Schweigepflichtsentbindungserklärungen von Ärzten lohnt sich eine gewisse Zurückhaltung. 

Wir raten ausnahmslos davon ab, diese Erklärungen zu unterzeichnen, um Ihre sensiblen Gesundheitsdaten nach einem Fahrradunfall bestmöglich zu schützen. Auch wenn die gegnerische Versicherung behauptet, dass ohne die Erklärung eine Schadenregulierung nicht erfolgen könne: diese Ansicht ist falsch! Wir helfen Ihnen hierbei gerne.

Warum Sie die Einwilligung in die Datenweitergabe und die Schweigepflichtentbindungserklärung von der Versicherung nicht unterzeichnen sollten, erklären wir in diesem Beitrag.

Häufig gestellte Fragen nach einem Fahrradunfall

Der oben gegebene Leitfaden gibt einen guten Überblick über den zeitlichen Ablauf der Schadenregulierung. Trotzdem erhebt er natürlich nicht den Anspruch, vollständig jede Frage beantworten zu können, die Sie nach einem Fahrradunfall beschäftigt. Hier also noch ausgewählte, weitere Fragen (und natürlich deren Beantwortung), die regelmäßig innerhalb der Schadensregulierung auftauchen:

Muss ich den Unfallverursacher anzeigen?

Grundsätzlich ist ein zivilrechtlicher Regulierungsvorgang von einem strafrechtlichen Verfolgungsvorgang zu unterscheiden. Als Geschädigter eines Fahrradunfalls können Sie den Unfallverursacher anzeigen, jedoch hat dies keine unmittelbare Auswirkung auf Ihre Schadensregulierung. Diese beiden Verfahren sind getrennt voneinander zu betrachten. Innerhalb einer Strafverfolgung könnte entweder ein Fall der fahrlässigen oder vorsätzlichen Körperverletzung vorliegen. (§§ 229 und 223 StGB).

Allerdings können die Erkenntnisse aus dem Ermittlungsverfahren häufig (Zeugenvernehmungen, Beschuldigtenbefragung, Rekonstruktion des Unfallhergangs etc.) hilfreich sein, wenn die Schuld am Unfall streitig ist. 

Eine Anzeige bei der Polizei ist kostenfrei.

Was ist, wenn der Unfallverursacher die Schuld am Fahrradunfall abstreitet?

Niemand gibt gerne zu, dass er Schuld an einem Fahrradunfall hat. In solchen Fällen sind Zeugen unerlässlich. Auch Bilder vom Unfallort und von den Schäden können aber ein nachvollziehbares Bild von dem Unfallhergang zeichnen. Gerade daher ist eine gewissenhafte Dokumentierung und Datensammlung notwendig. Weiteres hierzu finden Sie in diesem Beitrag.

Was ist, wenn ein PKW nach einem Fahrradunfall Fahrerflucht begeht?

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist ein Straftatbestand. Für Sie als Geschädigten bringt die Strafbarkeit im ersten Schritt natürlich nur wenig Erkenntniszuwachs. Sollten Sie von einem PKW-Fahrer angefahren worden sein, sollten Sie sich das Kennzeichen umgehend notieren. Denn wie oben dargestellt, können Sie über das Kennzeichen die Versicherung des Halters ermitteln, und hierüber natürlich auch den Halter selber. In solchen Fällen lohnt sich das Hinzuziehen der Polizei, denn diese kann auch eine Halterabfrage machen.

Die Versicherung zahlt nicht, was kann ich tun?

Wenn die gegnerische Versicherung sich zu viel Zeit lässt, kann dies als Regulierungsverzögerung zu einer Schmerzensgelderhöhung führen. Dies wird aber nur unter sehr engen Voraussetzungen der Fall sein. Grundsätzlich steht der Versicherung eine relativ weite Prüffrist (3 – 6 Wochen) zur Bearbeitung des Schadensfalls zu. 

Fragen Sie deshalb beharrlich in zweiwöchigen Abständen nach dem Bearbeitungsstand und erfragen Sie insbesondere, welche konkreten Umstände der Regulierung entgegenstehen sollen. Die Versicherung muss insoweit darlegen, weshalb sie keine Zahlung vornimmt. 

Lesen Sie hier mehr über die Möglichkeiten, die Sie haben,  um schneller an Ihr Geld zu gelangen. 

Was bedeutet Mitverschulden nach einem Fahrradunfall?

In manchen Fällen wurde der Schaden durch beide Verkehrsteilnehmer erst „gemeinschaftlich“ verursacht. Die Gegenseite ist in diesen Fällen nicht zur alleinigen Tragung Ihres Schadens verpflichtet. Denn von dem Schaden muss dann Ihr „Mitverschulden gegen die eigenen Interessen“ abgerechnet werden. Im Regelfall wird hierbei geschätzt, wie viel Prozent beide Parteien zum Schadensfall beigetragen haben. Der Schaden wird dann gequotelt auf beiden Seiten verteilt.

Beispiel: Sie sind zu 20 % an dem Schaden schuld, die Gegenseite 80 %. In diesem Fall wird Ihnen nur 80 Prozent des Schadens und des Schmerzensgeldes ersetzt.

Wie unterstützt mich VINQO nach einem Fahrradunfall?

Wir von VINQO sind ein Team aus Juristen und Schadenmanagern, das bereits in hunderten Fällen Fahrradfahrer nach einem Fahrradunfall die zeitaufwändige und komplizierte Schadenregulierung abgenommen hat – und das ohne jedwedes Kostenrisiko!

Wir kennen die Tricks der Versicherer und können Ihre Schadensersatz– und Schmerzensgeldansprüche vor ungerechtfertigten Kürzungen zu verteidigen. Zur schnellen und einfachen Abwicklung Ihres Fahrradunfall stellen wir Ihnen eine Online-Akte zur Verfügung, mithilfe derer Sie jederzeit eine transparente und kompakte Übersicht über den Prozess erhalten.  .

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