Die Polizei muss nicht zwangsläufig zu einem Fahrradunfall gerufen werden. Nur bei Personenschäden, die deutlich über der Bagatellgrenze liegen, wird die Polizei regelmäßig hinzugezogen werden müssen. In manchen Fällen einigen sich die Unfallparteien darauf, die Polizei nicht zu verständigen.
Wenn dann die Unfallregulierung hakt, weil der Gegner seine Schuld leugnet, bereuen viele Biker, dass die Polizei nicht zur Unfallaufnahme hinzugezogen wurde. Und es stellt sich die Frage, ob ein Fahrradunfall auch noch nachträglich zur Anzeige gebracht werden kann.
Wieso kommt die Polizei zu einem Fahrradunfall?
Die Polizei kommt in erster Linie als „Gefahrenabwehrbehörde“ zu einem Unfall. Neben der Sicherung der Unfallstelle muss auch überprüft werden, ob nicht weitere Beschädigungen, beispielsweise an Absperrungen oder Masten, vorliegen.
Zusätzlich wird ein Unfallbericht angefertigt. Dieser soll aber nicht dafür sorgen, dass Ansprüche einer Zivilperson gegen eine andere Zivilperson durchsetzbar sind. Die Polizei, die schließlich auch bei Straftaten Ermittlungen für die Staatsanwaltschaft führt, will einerseits prüfen, ob der Unfall einen Straftatbestand oder einen Ordnungswidrigkeitstatbestand erfüllt, und ob Ansprüche des Staates gegen einen der Unfallbeteiligten bestehen. Dies kann der Fall sein, wenn durch den Unfall staatliches Eigentum wie eine Ampel beschädigt wurde, aber auch wenn zum Beispiel Reinigungsarbeiten Kosten verursacht haben.
Brauche ich eine Anzeige für meine Ansprüche aus dem Fahrradunfall?
Nach einem Fahrradunfall ist der Fahrradfahrer fast immer verletzt. Wenn man davon ausgeht, dass niemand vorsätzlich einen Fahrradfahrer anfährt, dann ist von einer fahrlässigen Körperverletzung auszugehen. Diese stellt auch gem. 229 StGB einen Straftatbestand dar.
Jedoch handelt es sich hierbei um ein relatives Antragsdelikt: Die Polizei wird nicht tätig, außer wenn Sie selber einen Antrag auf Strafverfolgung stellen, den sogenannten Strafantrag, oder ein weitergehendes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.
Wie in der ersten Frage angedeutet, benötigen Sie zur Durchsetzung Ihres Schmerzensgeldes und Schadenersatzes also keinen Polizeibericht und auch keine Strafanzeige gegen den Unfallverursacher. Die Polizei hat mit Ihren zivilrechtlichen Ansprüchen nichts zu tun. Sie überprüft aber, ob der Staat ein Interesse an einer Strafverfolgung hat, beispielsweise weil der Unfallverursacher unter Drogeneinfluss stand.
Kann eine Anzeige noch später erfolgen?
Grundsätzlich können Sie eine Anzeige des Unfalls auch nachholen. Dadurch, dass man bei kleineren Unfällen nicht verpflichtet ist, diese aufnehmen zu lassen, muss hier auch kein Unverständnis befürchtet werden.
Im Regelfall können Sie zum nächstgelegenen Polizeipräsidium gehen. Sollte der Unfallort in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Präsidiums fallen, werden Sie entweder darauf hingewiesen, oder Ihre Akte an das zuständige Präsidium übermittelt.
Wichtig: Manchmal kann es vorkommen, dass Polizisten den Arbeitsaufwand bei Bagatellunfällen meiden. Die Polizei ist jedoch gesetzlich verpflichtet, bei Verdacht einer Straftat zu ermitteln, sodass Sie hierauf hinweisen können.
Wann ist eine nachgeholte Anzeige nützlich?
In manchen Fällen kann es sich anbieten, die Polizei beziehungsweise die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Dies ist vor allem dann nützlich, wenn der Unfallgegner die Schadensregulierung sabotiert oder den Sachverhalt bestreitet.
In manchen Fällen geben Unfallverursacher falsche Daten an, um nicht für Schäden haften zu müssen. Daher sollten Sie immer, falls es sich um einen LKW, PKW oder Motorrad handelt, das Kennzeichen notieren. Über dieses können Sie nicht nur die Versicherung des Kfz herausfinden, die Polizei kann auch die Anschrift des Halters ermitteln.
Sollte Ihnen der Unfallgegner nur eine Telefonnummer gegeben haben, und nun nicht mehr reagieren, kann die Polizei auch über diese Nummer die Identität klären.
FAQ Polizei nach Fahrradunfall nachträglich einschalten
Nein. Um Schmerzensgeld und Schadenersatz durchsetzen zu können, müssen Sie den Fahrradunfall nicht der Polizei gemeldet haben.
Sie können den Fahrradunfall grundsätzlich auch noch nachträglich melden. Allerdings hat die Polizei nicht die Unfallsituation vor Ort aufnehmen und Daten von Zeugen sichern können, sodass die Ermittlungsergebnisse problematisch sein können.
Wenn der Unfallgegner seine Schuld leugnet, kann es empfehlenswert sein, eine intensivere Sachverhaltsaufklärung im Rahmen der Strafanzeige zu erwirken.
Fazit
Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung, einen Fahrradunfall mit kleinen Schäden der Polizei zu melden. Auch ohne Unfallmeldung können Ihre Ansprüche geltend gemacht werden.
Wurde Ihr Fahrrad bei dem Unfall beschädigt? Lesen Sie hier, wie der Schadensersatz für Ihr Fahrrad berechnet wird!
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