Warum ist der Arztbericht für Schmerzensgeld wichtig?

Arztbericht für Schmerzensgeld

Es gibt eine Reihe von Dokumenten, die Ihnen helfen können, einen Schmerzensgeldanspruch effektiv durchzusetzen. Dazu gehören neben Bilder von der Verletzung insbesondere auch ein Schmerztagebuch. Das wichtigste Dokument ist jedoch der Arztbericht.

Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten

Grundsätzlich gilt im Zivilrecht: Jede Partei hat das darzulegen und zu beweisen, was der Partei selber nützt. Dies bedeutet, dass wenn Sie einen Anspruch geltend machen wollen, Sie darlegen und beweisen müssen, dass die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.

Unter „Darlegung“ versteht man, dass Sie zunächst behaupten müssen, dass alle Voraussetzungen gegeben sind. Wenn der Unfallgegner dann bestreitet, dass eine der Voraussetzungen vorliegt, müssen Sie diese Voraussetzung beweisen.

Um dies deutlicher zu machen:

Die Voraussetzungen für einen Anspruch nach § 7 StVG lauten:

a) Gesundheitsschädigung, Sachbeschädigung oder sogar ein Todesfall

b) Verursachung von lit. a) bei Betrieb des gegnerischen Fahrzeuges

c) Kausalität zwischen dem Betrieb des Fahrzeuges und a.

Sie müssten also nach einem Verkehrsunfall beweisen können, dass Sie eine Gesundheitsschädigung erlitten haben, und dass diese auf den Betrieb des gegnerischen Fahrzeuges rückführbar ist. Wenn nun aber die Gegenseite bestreitet, dass es bei Ihnen zu einer Gesundheitsverletzung gekommen ist, müssen Sie diese beweisen.

Das Problem: Der Anspruchsstellervortrag (bei Gericht als Klägervortrag bezeichnet) wird vor Gericht grundsätzlich nicht als Beweis, sondern nur als Darlegung behandelt. Dies ergibt auch durchaus Sinn, denn behaupten kann man ja grundsätzlich alles.

Ein Arztbericht, der nach einem Unfall erstellt worden ist, kann hingegen als Beweisstück gelten.

Wenn also die Gegenseite den Vortrag, dass man beispielsweise eine HWS-Distorsion erlitten hat, anzweifelt, kann man dies mit einem qualifizierten Arztbericht substantiieren. 

Was für Arztberichte gibt es?

Grundsätzlich besteht Verwirrung darüber, was eigentlich ein Arztbericht ist. Dies liegt daran, dass ein Arztbericht synonym für verschiedenen Schriftstücke, die von einem Arzt erstellt wurden, verwendet werden. Dazu gehören:

  • Eine kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis sowie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Dies sind im Regelfall bereits vorgedruckte Formulare, die vom Arzt nur noch ausgefüllt und unterschrieben werden.
  • Ein ausdrücklicher Krankheits– und Befundbericht, mit Anmerkungen zu Therapie. Dies wird häufig auch „großes Attest“ genannt, und nur auf Wunsch des Patienten erstellt.
  • Schriftliche gutachterliche Äußerung: Bei einem schriftlichen Gutachten wird der Patient nochmal untersucht. Dabei kann zwischen einfachen und ausführlicheren Gutachten unterschieden werden, wobei der Arzt als „Wissenschaftler“ auftritt.
  • Arztbrief/Krankenhausbericht: Bei einem Arztbrief handelt es sich eigentlich um ein Dokument, dass nicht Ihnen etwas bescheinigen soll, sondern dem nächsten behandelnden Arzt Hinweise darauf gibt, was für eine Diagnose erstellt wurde, und was für Maßnahmen zur Heilung genutzt wurden. Diese sind notwendig, wenn absehbar ist, dass Sie von verschiedenen Ärzten behandelt werden.
  • Auszug aus der Patientenakte: Jeder Arzt ist verpflichtet, alle Behandlungen zu dokumentieren und in einer Patientenakte zusammenzuführen. Sie haben übrigens einen Anspruch darauf, dass Ihnen die Patientenakte kostenlos als elektronisches Dokument zur Verfügung gestellt wird. 

Grundsätzlich sind alle diese Dokumente geeignet, die Gesundheitsschädigung zu beweisen. Während aber der Arztbrief in den meisten Fällen direkt mitgegeben wird, muss eine schriftliche gutachterliche Äußerung oder ein großes Attest angefordert werden. Hierbei können Kosten auf Sie zukommen, die aber im Regelfall nach einem Unfall oder Hundebiss von der gegnerischen Seite getragen werden müssen.

 

Fazit

Der Arztbericht ist bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen fast immer erforderlich. Ohne Arztbericht kann es in manchen Fällen schwierig werden, überhaupt Schmerzensgeld zu erhalten.

In der Regel wird neben dem bereits vorhandenen Arztbericht ein ergänzender Arztbericht von der Versicherung angefordert.  Sollten Sie die Schadensabwicklung mit der Versicherung eigenständig durchführen, möchten wir Sie unbedingt darauf hinweisen, dass Sie nicht dazu verpflichtet sind, Einwilligungen in die Datenverarbeitung oder eine Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht zu unterschreiben.  Da uns der Schutz der Gesundheitsdaten besonders wichtig ist, raten wir unseren Mandaten ausnahmslos davon ab und fordern die Arztberichte stattdessen selber an!

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