Wenn man nach einem Motorradunfall ein Schaden am Motorrad entstanden ist, muss der Schaden der Höhe nach ermittelt werden, um feststellen zu können, ob das Motorrad repariert werden kann, ein Totalschaden vorliegt und das Fahrrad bis zur Reparatur überhaupt noch verkehrssicher ist.
Doch wo können Sie Ihr verunfalltes Motorrad begutachten lassen?
Kfz-Gutachter für ein Motorrad?
Wenn Sie bisher noch keinen Kontakt zu einem Kfz-Sachverständigen hatten, können Sie sich beispielsweise an die DEKRA halten. Die DEKRA ist eine Prüfgesellschaft, die sich schwerpunktmäßig mit der Prüfung von Kraftfahrzeugen beschäftigt. Dazu gehören nicht nur klassischerweise die PKW, sondern auch Motorräder.
Gerade wenn es sich um ein handelsübliches Motorrad handelt, ist ein DEKRA-Gutachten absolut ausreichend. DEKRA-Sachverständige sind bei Unfall-Motorrädern eine neutrale Instanz. Anders als Sachverständige, die Ihnen beispielsweise von der gegnerischen Versicherung nahegelegt werden, haben die DEKRA-Prüfer kein Interesse daran, den Schaden als besonders gering zu ermitteln, oder einen wirtschaftlichen Totalschaden festzustellen. Selbst wenn Ihnen die gegnerische Versicherung also einen Gutachter vorschlägt, sollten Sie Ihr Recht auf einen eigenhändig ausgewählten Sachverständigen wahrnehmen.
Sie können selbstverständlich auch einen anderen Kfz-Sachverständigen, beispielsweise vom TÜV, mit der Schadenbegutachtung beauftragen.
Spezialsachverständige für Motorräder
Handelt es sich bei Ihrem Motorrad um eine Spezialanfertigung, einen Oldtimer oder etwa einen seltenen Chopper, sollten Sie hingegen einen spezialisierten Gutachter beauftragen.
Denn gerade bei besonders hochwertigen Motorrädern benötigt es dann eine andere Expertise, um den Sachschaden zutreffend zu bewerten. Insbesondere sind die Parameter für den Marktwert von seltenen Motorrädern andere als bei handelsüblichen Motorrädern. Ein spezialisierter Gutachter kann nicht nur ermitteln, welchen Wert das Motorrad vor dem Unfall hatte, sondern auch feststellen, inwieweit Modifizierungen den Wert gesteigert haben. Wenn Sie beispielsweise eine handangefertigte Verkleidung der Griffe an Ihrem Chopper hatten, kann ein Sachverständiger ohne Spezialwissen diesen Wert nicht unbedingt richtig einordnen.
Dadurch, dass die Höhe des Sachschadens durch die Differenz von unfallfreien und verunfallten Motorrädern ermittelt wird, kann Ihnen bei einer zu niedrigen Bewertung ein finanzieller Schaden entstehen. Wenn Sie selber keinen Sachverständigen kennen, der sich auf die Begutachtung von seltenen Motorrädern spezialisiert hat, lohnt es sich, bei der Werkstatt des Vertrauens oder dem Händler nachzufragen. Teilweise bieten die Sachverständigen-Büros eine Abholung sowie Rücklieferung Ihres Motorrades an.
Kosten eines Motorrad-Gutachtens
Die Kosten für ein ausführliches Sachverständigengutachten können durchaus in den vierstelligen Bereich gehen. Wenn Sie unverschuldet in einen Motorradunfall verwickelt sind, müssen diese Kosten jedoch vom Unfallgegner, beziehungsweise dessen Kfz-Haftpflichtversicherung getragen werden. Sollten Sie ein Mitverschulden an dem Schaden treffen, müssen Sie diese Kosten anteilig mittragen.
Im Zusammenhang mit der Frage, wer die Kosten des Gutachten zu tragen hat, kann auch der Umstand, welcher Sachgutachter beauftragt wurde, eine Rolle spielen:
Sachverständige, welche sich auf Oldtimer oder ausländische Motorräder spezialisiert haben, sind zumeist teurer als Sachverständige ohne diese Spezialisierung. Sollte es sich bei Ihrem Motorrad jedoch um eine handelsübliche Maschine handeln und Sie beauftragen gleichwohl einen wesentlich teureren Bike-Experten, kann der Unfallgegner oder die gegnerische Versicherung die Übernahme der gesamten Gutachter-Kosten unter Hinweis auf § 254 Abs. 2 S. 1 2. Alt. BGB verweigern.
§ 254 Abs. 2 S. 1 BGB besagt, dass es einem Mitverschulden des Geschädigten gleichsteht,
„wenn sich das Verschulden des Beschädigten darauf beschränkt, dass er unterlassen hat, […] den Schaden abzuwenden oder zu mindern.“
Man spricht hierbei von einer Schadensminderungspflicht. Gegen diese können Sie verstoßen, wenn Sie, ohne dass es sachlich angezeigt wäre, ein teureres Gutachten anfordern. Hier kann es hilfreich sein, ggfs. die Kosten der gegnerischen Versicherung vorab mitzuteilen und Gelegenheit zur Darlegung von Einwänden zu geben.
Hilfe nach Motorradunfall
Nach einem Motorradunfall gibt es eine Vielzahl von Fehlerquellen, die zu einem geringeren Ausgleich des Sachschadens führen können. Daher lohnt es sich, auch geringe Sachschäden mit juristischer Unterstützung regulieren zu lassen.
So können ungerechtfertigte Kürzungsversuche der gegnerischen Versicherung abgewehrt und Ihre Ansprüche in vollem Umfang durchgesetzt werden. VINQO hat sich auf die verbraucherfreundliche und unkomplizierte Hilfe nach einem Motorradunfall spezialisiert.
Dank einer Erfolgsbeteiligung bei Durchsetzung des Schmerzensgeldes ist es uns hierbei möglich, Sachschäden sogar bei Mitverschulden ohne Eigenbeteiligung und Kostenrisiko für Sie durchzusetzen. Unser Team aus spezialisierten Juristen und Schadensmanagern steht Ihnen gerne zur Seite!
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