Wenn es auf deutschen Straßen rund zweieinhalb Millionen Mal pro Jahr kracht, bleibt es nicht immer nur bei einem Blechschaden. Rund 400.000 Menschen werden pro Jahr auf deutschen Straßen durch einen Verkehrsunfall verletzt.
Dabei stellte sich Unfallopfern häufig die Frage, ob sie für die erlittenen Verletzungen Anspruch auf ein Schmerzensgeld haben. Der Anspruch auf ein Schmerzensgeld ist in § 253 Abs. 2 BGB geregelt und soll eine „billige Entschädigung „für die erlittenen Schmerzen darstellen. Aber was ist eine billige Entschädigung? Das Schmerzensgeld soll eine Entschädigung für die Verletzungen sein. Im Gegensatz zu beispielsweise den Reparaturkosten ist jedoch die Höhe des Schmerzensgeldes nicht leicht zu ermitteln, da eine Vielzahl an individuellen Faktoren berücksichtigt werden muss.
Beispiel: Sie erleiden infolge eines Auffahrunfalls ein Schleudertrauma, auch HWS-Distorsion genannt, und sind drei Wochen arbeitsunfähig.
Um zu ermitteln, ob sie Anspruch auf ein Schmerzensgeld haben, würde man nun in die sogenannte Schmerzensgeldtabelle gucken. In dieser stehen Urteile im Bezug auf Schmerzensgeld der letzten 30 Jahre drin, die nach Verletzung, Dauer der Arbeitsunfähigkeit, Alter und Beruf der verletzten Person aufgeschlüsselt sind. Man würde also nun prüfen, welche Urteile zu einer HWS-Distorsion nach einem Auffahrunfall mit dreiwöchiger Arbeitsunfähigkeit von anderen Gerichten existieren.
Wie hoch ist das Schmerzensgeld?
Die Höhe des Schmerzensgeldes liegt grundsätzlich in der freien Beweiswürdigung des Richters, § 287 ZPO. Das bedeutet, dass der Richter schätzen darf, wie viel Schmerzensgeld Ihnen für die erlittenen Schäden zusteht. Dabei werden sowohl die Verletzungen als auch die daraus resultierenden Beeinträchtigungen berücksichtigt, um eine angemessene Summe bestimmen zu können.
Wichtige Umstände bei der Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes sind:
- Verletzungsart (HWS-Distorsion I° Grades, Knochenbruch, Prellungen, Hämatome, Muskelhartspann, Frakturen und vieles mehr)
- Verletzungsfolgen (Dauer der Arbeitsunfähigkeit, Langzeitfolgen, dauerhafte Entstellung, Verletzungen im Gesichtsbereich etc.),
- Umstände des Unfalls (leichte Fahrlässigkeit oder Trunkenfahrt)
- ihr Alter und ihre berufliche Tätigkeit,
- Mögliche Langzeitfolgen und Langzeitschäden uvm.
Die Gerichte orientieren sich hierbei an den Schmerzensgeldtabellen bzw. an Urteilen anderer Gerichte in vergleichbaren Fällen. Damit ihr Anspruch auf ein Schmerzensgeld nach einem Autounfall möglichst genau ermittelt werden kann, sollten Sie dies unbedingt von einem Rechtsanwalt in Ihrem konkreten Fall prüfen lassen.
Wie wichtig sind die Schmerzensgeldtabellen für mein Schmerzensgeld?
Die Schmerzensgeldtabellen enthalten – vereinfacht gesagt – Eine Auflistung von Urteilen, die über Schmerzensgeldansprüche bereits geurteilt haben. Zur einfacheren Suche und Orientierung sind diese Urteile nach den relevanten Kategorien (Verletzungsart, Verletzungsfolgen, Umstellen des Unfalls und viel mehr) sortiert und sollen so das Auffinden eines passenden Urteils vereinfachen. Es sind jedoch keine „zusätzlichen Informationen“ zu den eigentlichen Urteilen in den Schmerzensgeldtabellen enthalten, sodass Ihnen auch bei der Suche frei verfügbarer Urteile alle Informationen zur Verfügung stehen.
Zu den bekanntesten Schmerzensgeldtabellen, die auch in der Praxis immer wieder zitiert werden, zählen unter anderem:
- Beck’sche Schmerzensgeldtabelle
- ADAC Schmerzensgeldtabelle
- Celler Schmerzensgeldtabelle
Diese werden regelmäßig mit neuesten Urteilen aktualisiert. Allerdings – dieser noch immer betont – können Sie auch bei der freien Suche von passenden Urteilen unabhängig von der Schmerzensgeldtabelle geeignete Urteile finden, die ihren Schmerzensgeldanspruch unterstützen.
Die gegnerische Versicherung versucht nicht selten, auf Urteile hinzuweisen, die ihre Rechtsansicht stützen, dass ihnen kein Schmerzensgeld zusteht. Da die Rechtsprechung jedoch nicht einheitlich zu Schmerzensgeldbeträgen ist und sich auch regional teilweise erheblich unter scheidet, empfiehlt es sich bereits zu Beginn einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen, der diese Rechtsfragen für Sie genau prüft. Andernfalls besteht die Gefahr, dass sie der Versicherung unterlegen sind und dreistellige Schmerzensgeldbeträge, die Ihnen zustehen, nicht geltend machen.
Wer zahlt das Schmerzensgeld?
Grundsätzlich muss der Schädiger dem Geschädigten ein angemessenes Schmerzensgeld zahlen, da dieser die Verletzungen verursacht hat. Da die Verletzungen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall stehen, übernimmt die gegnerische Kfz Haftpflichtversicherung diese Ansprüche nach dem StVG, sodass sie ihre Schmerzensgeldansprüche direkt bei der Versicherung geltend machen sollten.
Habe ich immer einen Anspruch auf ein Schmerzensgeld nach einem Unfall?
Ein Schmerzensgeldanspruch besteht grundsätzlich immer nach einer Verletzung, die Ihnen ein anderer beigebracht hat. Dies ist auch nicht auf den Straßenverkehr begrenzt. Allerdings führt die gegnerische Versicherung häufig an, dass es sich bei den Verletzungen Um sogenannte Bagatellverletzungen handele.
Während der Grundsatz bei der Höhe des Schmerzensgeldes gilt „je größer die Schmerzen, desto größer das Schmerzensgeld“ so gilt dies nicht bei geringen Verletzungen. Das Schmerzensgeld wird also nicht niedriger angesetzt, sondern entfällt komplett. Dies ist bei kleineren und typischen Verletzungen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall anzunehmen. Die Rechtsprechung tendierte zunehmend dazu, derartige Bagatellverletzungen sogar bei einem Schleudertrauma anzunehmen und damit das Schmerzensgeld nach einem Autounfall abzulehnen.
Ein anderer Fall sind Vorerkrankungen bzw. vor Schädigungen. In diesem Fall kann es sein, dass die Versicherung sagt, dass die Verletzungen nicht aus dem Unfallereignis resultierende sondern schon vorher bestanden, sodass auch in diesem Fall ein Schmerzensgeld abgelehnt wird. Es kommt hier auf den Einzelfall an, der unbedingt kostenfrei von VINQO geprüft werden sollte, damit ihnen kein Schmerzensgeld entgeht.
Gibt es Schmerzensgeld auch für „seelische Schmerzen“?
das deutsche Recht kennt grundsätzlich nur körperliche Schmerzen, die kompensiert werden, sodass grundsätzlich auch nur Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall bei Personenschaden gefordert werden kann. Es gibt jedoch einige Ausnahmen:
- Ein sogenannter Schockschaden. Ein Schockschaden liegt dann vor, wenn ein naher Angehöriger aufgrund einer besonders schlimmen bzw. schweren Verletzung einer nahestehenden Person „geschockt „ist. Dies kann der Anblick des Verletzten aber auch die Übermittlung der schrecklichen Nachricht sein, Wenn hierauf eine körperliche Reaktion des Angehörigen erfolgt (Zusammenbruch, Depressionen etc.). In diesem Fall hat der Angehörige auch Anspruch auf ein Schmerzensgeld, obwohl er nicht unmittelbar körperlich geschädigt worden ist. Voraussetzung ist aber auch hier eine typische, physische Reaktion auf die Nachricht oder den Anblick.
- Der Geschädigte hat sich in einer Situation befunden, in der er Todesangst setzt war. Beispielsweise: er war bei Bewusstsein, während er in seinem brennenden Fahrzeug eingeschlossen war.
Die Voraussetzungen für ein Schmerzensgeld bei „emotionalen Verletzungen“ sind jedoch als hoch zu bezeichnen, sodass sie unbedingt einen Anwalt mit der Geltendmachung dieser Schmerzensgeldsanprüche beauftragen sollten.
Worauf muss ich achten, um Schmerzensgeld nach einem Autounfall geltend machen zu können?
Ganz entscheidend, ob die gegnerische Versicherung hinterher Schmerzensgeld zahlt, ist die genaue Dokumentation der Verletzungen und Beeinträchtigungen nach dem Verkehrsunfall. Nur wenn „gerichtsfest“ dokumentiert ist, welche Verletzungen sie erlitten haben, zahlt die gegnerische Versicherung eine Entschädigung.
Dabei ist besonders relevant, dass sie ihre Verletzungen unmittelbar nach dem Verkehrsunfall ärztlich genau dokumentieren lassen. Sollten Sie nach dem Unfall erst einige Tage später zum Arzt gehen, so wird Ihnen die gegnerische Versicherung unter Umständen unterstellen, dass die attestierten Verletzungen nicht mehr im Zusammenhang mit dem Unfall stehen. Sie sollten zudem auf eine genaue Dokumentation der Verletzungen durch ihren Arzt achten, da der einfache Hinweis „HWS-Distorsion“ von einigen Versicherungen als unzureichende Dokumentation gewertet wird und daraufhin das Schmerzensgeld versagen.
Damit sie ein angemessenes Schmerzensgeld erhalten, ist zudem eine genaue Dokumentation ihrer Arbeitsunfähigkeit erforderlich. Diese gibt nämlich darüber Auskunft, wie lange die Beeinträchtigungen durch den Verkehrsunfall fortgewirkt haben. Dabei gilt: je länger die Arbeitsunfähigkeit, desto höher das Schmerzensgeld.
Sollte ich ein Schmerztagebuch führen?
Ein Schmerztagebuch ist zur weiteren Feststellung von andauernden Schmerzen und damit für die Bemessung des Schmerzensgeldes ein wichtiger Indikator. Dabei sollten Sie ab dem Unfalltag tabellarisch ihre Schmerzen möglichst genau dokumentieren. Zudem sollten Sie die Schmerzen auf einer Skala von 1-10 bewerten, um den Verlauf der Schmerzen und Beeinträchtigungen besser nachvollziehen zu können.
Führen Sie das Schmerztagebuch möglichst detailliert, da die einzelnen, aufgeführten Beschwerden Einfluss auf die Höhe des Schmerzensgeldes nach einem Autounfall haben können. Allerdings sollten Sie sich nicht ausschließlich auf ein Schmerztagebuch verlassen, da es sich um „nur“ subjektive Empfindungen handelt, welche die ärztlich attestierten Verletzungen untermauern. Sie können aber keine ärztliche Dokumentation der Verletzungen ersetzen.
Die gegnerische Versicherung will ein Schmerzensgeld nur gegen eine Abfindung zahlen. Soll ich dies akzeptieren?
Eine Abfindung bedeutet, dass mit der Zahlung des Schmerzensgeldes sämtliche Ansprüche aus dem Unfallereignis abgegolten werden. Dieses insbesondere entscheidend, wenn zu befürchten ist, dass durch den Verkehrsunfall körperliche Langzeitfolgen erwachsen. Wenn Sie das Schmerzensgeld annehmen, so können Sie keine weiteren Schmerzensgeldansprüche stellen. In manchen Fällen bezieht sich dieser immaterielle Vorbehalt auch auf sämtliche weiteren Ansprüche aus den Verletzungen (Geldrente etc.). Sie sollten deshalb genau prüfen, ob in Ihrem Fall die Erklärung eines solchen immateriellen Vorbehalts sinnvoll ist.
Bei kleineren und leichteren Verletzungen ist eine Abfindung nicht so kritisch wie bei größeren Verletzungen, aus denen typischerweise Langzeitschäden resultieren können. Bei kleineren Verletzungen wird man nämlich kaum nachweisen können, dass eine bestimmte Langzeitfolge (ausschließlich) kausal auf das Verkehrsunfallereignis zurückzuführen ist. Trotzdem sollten Sie sich intensiv Gedanken darüber machen, ob Sie eine Abfindung abgeben wollen.
Die gegnerische Versicherung versucht zumeist, die Zahlung eines Schmerzensgeldes an die eine solche Abfindung zu knüpfen. Sie haben aber selbstverständlich unabhängig von der Erklärung Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld nach einem Autounfall, auch wenn die gegnerische Versicherung versucht, dies anders darzustellen.
Sie sollten deshalb ihren Schmerzensgeldanspruch von Beginn an durch VINQO als spezialisierter Anbieter für Schmerzensgeldansprüche prüfen lassen und der gegnerischen Versicherung gegenüber geltend machen, damit sie derartigen Tricks der gegnerischen Versicherung erst gar nicht ausgesetzt werden.
Wie lange kann ich nach einem Unfall Schmerzensgeld geltend machen?
Die Geltendmachung eines Schmerzensgelds nach einem Verkehrsunfall ist an keine Ausschlussfrist gebunden. Es gelten die regulären, mehrjährigen Verjährungsfristen. Allerdings sollten Sie darauf achten, das Schmerzensgeld möglichst zeitnah geltend zu machen, da ihnen die Versicherung andernfalls ggfs. unterstellt, dass die Geltendmachung aus anderen Gründen erfolgt und die Durchsetzung ihres Schmerzensgelds gegebenenfalls erschwert wird.
Zählt zum Schmerzensgeld auch die Arztkosten etc.?
Die Arztkosten, auch Heilbehandlungskosten genannt, sind unabhängig vom Schmerzensgeld. Das heißt, dass ihnen zusätzlich zu den entstandenen Arztkosten ein Schmerzensgeld zusteht. Während die Kosten für ihren Arzt einen regulären Schadenersatz darstellen, stellt das Schmerzensgeld eine Entschädigung für die erlittenen Schmerzen dar.