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VINQO Rechtsanwälte

Für Mieterinnen, Mieter und Vermieter

Mietrecht

Wir vertreten Mieter und Vermieter zu gleichen Teilen — und kennen deshalb aus beiden Perspektiven, wie die Gegenseite argumentieren wird.

Gökalp Artas

Von Gökalp Artas, Rechtsanwalt · Rechtsstand: August 2026

Mieter und Vermieter

Mietrechtliche Streitigkeiten sind selten sachlich: für Mieter geht es um die Existenz, für Vermieter um das wirtschaftliche Verwertungsinteresse. Das macht die Konflikte angespannt und emotional belastend.

Wir legen deshalb Wert auf schnelle, pragmatische Lösungen — und auf eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten mit Sinn für das Machbare. Sie ist im Mietrecht die eigentliche Grundlage einer erfolgreichen Vertretung.

  1. Mietvertrag

    Prüfung und Erstellung — mit Blick auf die BGH-Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen und Renovierungsklauseln, die in der Praxis noch immer nicht durchgängig umgesetzt ist.

  2. Laufendes Mietverhältnis

    Mietmängel und Minderung, Mieterhöhungsverlangen, Betriebskosten, Streit über die Kaution.

  3. Beendigung

    Kündigung prüfen, begründen oder abwehren; Räumung und Mietrückstände; Prozessführung vor dem Amtsgericht.

Wen wir vertreten

  • Mieterinnen und Mieter
  • Private Vermieter
  • Wohnungseigentümer
  • Hausverwaltungen
  • Rechtsschutzversicherer

Für jede Situation eine geprüfte Antwort

Sieben Situationen rund um Mieterhöhung, Mängel und Kündigung haben wir einzeln beantwortet — mit Normen und Rechtsprechung.

Worüber im Mietrecht tatsächlich gestritten wird

Die vier Konflikte, aus denen die weit überwiegende Zahl der Mandate entsteht — und der jeweilige Angriffspunkt.

  • Mietmängel und Minderung

    § 536 BGB

    Feuchtigkeit und Schimmel sind mit Abstand der häufigste Mangel, gefolgt von Heizungs- und Warmwasserausfall sowie undichten Fenstern. Die Minderungshöhe richtet sich nach der Schwere der Gebrauchsbeeinträchtigung im Einzelfall — eine pauschale Quote gibt es nicht.

    Belegbar über: Mängelanzeige, Fotodokumentation, Messprotokolle

  • Eigenbedarfskündigung

    § 573 BGB

    Der Vermieter muss konkret darlegen, wer einziehen soll und warum — die bloße Angabe von Gründen genügt nicht. Zudem ist zu prüfen, ob dem Mieter eine zumutbare Alternativwohnung angeboten werden kann.

    Belegbar über: Kündigungsschreiben, Begründungstiefe, Bestand des Vermieters

  • Mieterhöhung

    §§ 557 ff. BGB

    Zulässig nur über Index-, Staffel- oder Vergleichsmiete oder nach Modernisierung. Die Erhöhung ist schriftlich anzukündigen und zu begründen, darf innerhalb von zwölf Monaten nicht mehrfach erfolgen, und die Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht bereits übersteigen.

    Belegbar über: Mietspiegel, Modernisierungsankündigung, Vergleichsobjekte

  • Mietrückstand und Kündigung

    § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB

    Bei erheblichem Zahlungsverzug kommt die außerordentliche Kündigung in Betracht — auf Vermieterseite ist sie an eine vorherige Abmahnung und Fristsetzung geknüpft, auf Mieterseite ist genau das der Angriffspunkt.

    Belegbar über: Zahlungsverlauf, Mahnung, Abmahnung

In der Praxis

Immobilienportfolios

Für Wohnungsbaugesellschaften, Immobilienverwalter und Privatmandanten mit größerem Bestand analysieren wir technologiegestützt auch Portfolios mit mehreren zehntausend Mietverträgen — und heben die Potenziale, die sich einzeln nicht rechnen.

  1. 01

    Rentabilitätsanalyse

    Prüfung des Immobilien- und Vertragsbestands, Identifikation der Positionen, an denen rechtlich etwas zu holen ist.

  2. 02

    Rentabilitätsoptimierung

    Systematische und konfliktminimierende Durchsetzung, außergerichtlich und gerichtlich.

  3. 03

    Reporting

    Regelmäßige Berichte über den Bestand, auf Wunsch per API direkt in Ihr Bestandssystem.

  4. 04

    Externe Rechtsabteilung

    Ob Mietminderung oder Mietnomade: dauerhafte Übernahme statt Einzelmandat. Mehrere tausend Klageverfahren jährlich, bundesweit.

Ablauf

  1. 01

    Unterlagen einreichen

    Mietvertrag, Schriftwechsel, Abrechnungen und bei Mängeln Fotos — online in wenigen Minuten.

  2. 02

    Einschätzung

    Was durchsetzbar ist, in welcher Höhe und mit welchem Risiko. Im Mietrecht gehört dazu ausdrücklich die Frage, was sich nicht lohnt.

  3. 03

    Durchsetzung

    Außergerichtliche Klärung, bei Bedarf Klage vor dem Amtsgericht.

1.000 Fälle jährlich
Mietrechtsdezernat mit Mandaten von Mietern, Vermietern und führenden Rechtsschutzversicherern.
Beide Seiten
Wir vertreten Mieter und Vermieter zu gleichen Teilen — und kennen die Argumentation der Gegenseite.
Kostentransparenz
Faire Pauschale, transparenter Stundensatz oder RVG — vor Mandatsbeginn abgestimmt.

Häufige Fragen

Die Höhe richtet sich nach der Schwere des Mangels und wird in Prozent der Nettomiete berechnet: bei 800 € Nettomiete und einer Minderung von 20 % wegen Heizungsausfalls sind das 160 €. Eine pauschale Quote gibt es aber nicht. Mindern Sie ohne rechtliche Grundlage oder unverhältnismäßig hoch, droht die außerordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB) — lassen Sie die Minderung deshalb vorher prüfen.

Der Mieter kann stets mit drei Monaten kündigen, unabhängig von der Mietdauer. Für den Vermieter verlängert sich die Frist nach § 573c BGB mit der Dauer des Mietverhältnisses: drei Monate bei weniger als fünf Jahren, sechs Monate bei fünf bis acht Jahren, neun Monate bei über acht Jahren. Die Kündigung muss stets schriftlich erfolgen und den Grund benennen — per E-Mail oder SMS ist sie unwirksam.

Zunächst prüfen, ob überhaupt eine der vier zulässigen Grundlagen vorliegt: Indexmiete, Staffelmiete, Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete oder Modernisierung. Fehlt sie oder ist das Verlangen formal fehlerhaft, können Sie die Erhöhung zurückweisen; der Vermieter muss dann auf Zustimmung klagen. Alternativ können Sie unter Vorbehalt zustimmen und die Berechtigung anschließend klären lassen.

Maßstab ist die ortsübliche Vergleichsmiete, ermittelt über den Mietspiegel Ihrer Region. Wo die Mietpreisbremse gilt, darf die Miete diese um höchstens 10 % übersteigen — mit gesetzlich geregelten Ausnahmen, etwa bei Neubau oder umfassender Modernisierung.

Zunächst mahnen und eine konkrete Zahlungsfrist setzen. Bleibt das erfolglos, kommen die fristlose Kündigung bei erheblichem Rückstand oder ein gerichtliches Mahnverfahren mit anschließendem Vollstreckungsbescheid in Betracht. Vorsicht bei der Reihenfolge: eine unzureichend begründete fristlose Kündigung oder ein unzulässiger Mahnbescheid können Schadenersatzansprüche des Mieters auslösen.

Ihren Sachverhalt prüfen lassen

Schildern Sie den Sachverhalt. Wir sagen Ihnen, was sich daraus machen lässt — und was nicht.

Gökalp Artas

Ihr Ansprechpartner

Gökalp Artas

Rechtsanwalt

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Diese Seite dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.