Foto: Filmproduktion Hulok
Ein Beitrag von Marie Platner, Motorradfahrerin, Mountainbikerin und Schadenmanagerin bei VINQO.
Ich, Marie Platner, liebe die Fortbewegung auf zwei Rädern im Alltag und in der Freizeit.
Vor ca. 6 Jahren entdeckte ich meine Liebe zum Motorrad fahren, seit 2 Jahren bin ich auch ohne Motor gerne auf zwei Rädern unterwegs. Nach der Arbeit eine Runde mit dem Mountainbike im Wald zu drehen und neue Trails zu entdecken, macht mir unheimlich viel Spaß.
Doch häufig ist das Fahren im Wald nicht der gefährlichste Teil am Fahrrad fahren, sondern der Weg zum Wald. Im Straßenverkehr ist man mit dem Fahrrad leider der schwächere Verkehrsteilnehmer und wird häufig auch noch von anderen Autofahrern übersehen oder nicht wie ein richtiger Verkehrsteilnehmer behandelt. So überholen Autos mit zu wenig Abstand, drängeln und übersehen einen häufig, weil sie z. B. den Schulterblick vergessen. Dadurch ist die Fahrt zu den Trails stressig und vor allem gefährlich. Der einzige Vorteil in solchen Situationen: Die Schutzkleidung verhindert bei einem Unfall auf der Straße schlimmere Verletzungen. Erst kürzlich hatte eine Freundin einen Fahrradunfall, weil ein Auto ihr die Vorfahrt genommen hatte.
Wenn nach einem Fahrradunfall der erste Schock verarbeitet ist, geht es an die Schadenabwicklung, um die beschädigten Gegenstände wiederherzustellen bzw. zu reparieren. Hier treten einige Fragen und Probleme auf: angefangen bei der Frage ob man Schmerzensgeld bekommt bis hin zu der Frage was mit dem beschädigten Fahrrad passiert. Für mich ist die Abwicklung kein Problem, aber auch nur weil ich tagtäglich Schadensfälle wie diese bearbeite und die Tricks der Versicherung des Unfallverursachers kenne. Wenn man nicht gerade in diesem Bereich berufilch tätig ist, sieht das jedoch leider anders aus.
Meine Ratschläge nach einem Fahrradunfall
Sucht euch professionelle Unterstützung, die sich mit Fahrradunfällen und deren Abwicklung auskennt. Der zweite Tipp: Merkt euch das Kennzeichen / Kontaktdaten des Unfallverursachers, denn sonst habt ihr später keinen Anspruchsgegner, von dem ihr euch den Schadenersatz zurückholen könnt. Wenn Ihr das Kennzeichen habt, bringen wir die Versicherung des Unfallverursachers für euch in Erfahrung und machen dort Schadensersatz für eurer beschädigtes Fahrrad und das Schmerzensgeld für euch geltend.
Damit ihr nach eurem Fahrradunfall auch Schmerzensgeld problemlos erhaltet, solltet Ihr auf jeden Fall zum Arzt gehen und eure Verletzungen dort untersuchen und dokumentieren lassen. Mit Hilfe des Arztberichtes können wir dann das Schmerzensgeld beziffern. Zusätzlich hilfreich sind Fotos von den Verletzungen, sofern die Verletzungen sichtbar sind.
Doch neben den Verletzungen am Körper sind vor allem die Schäden am Bike und des Zubehörs besonders ärgerlich. Leider bekommt man die Teile nicht mal so eben von der Versicherung ersetzt, sondern nur die Differenz zwischen dem Zustand vor und nach dem, da ein Geschädigter nach einem Unfall nicht besser gestellt werden darf als vorher. Das kann unfair und ärgerlich sein, jedoch ist es ein Grund mehr, sich von Profis helfen zu lassen, um nicht noch mehr Ansprüche zu verlieren.
Das Fahrrad steht beim Schadenersatz im Vordergrund. Das Bike, auf das oftmals lange Zeit gespart wurde oder sogar ein Kredit für aufgenommen worden ist, ist nun beschädigt. Da Mountainbikes und andere Fahrräder wie z. B. E-Bikes oder bestimmte Rennräder sehr teuer in der Anschaffung sein können, ist es besonders wichtig den Anschaffungsbeleg aufzubewahren. Denn bei älteren Fahrrädern kann der Schaden auch teilweise pauschal geschätzt werden.
Bei hochwertigeren Fahrrädern muss jedoch geprüft werden, ob ein Kostenvoranschlag oder ein Gutachten erstellt werden soll. Ein Kostenvoranschlag ist eine grobe Auflistung der Schadenspositionen und liegt kostentechnisch bei ca. 50,00 €. Ein Gutachten hingegen ist viel detaillierter und prüft auch, ob nicht Risse in dem Rahmen entstanden sind. Da ein Gutachten mehrere hundert Euro kostet, empfehlen wir euch nicht sofort das Gutachten in Auftrag zu geben, nur weil Ihr Sorge vor einem Riss habt oder das Fahrrad besonders teuer war.
Zuerst muss ermittelt werden, ob der Wert des Fahrrads die Kosten eines Gutachtens rechtfertigt (hierbei spielt auch eine Rolle, vor wie viel Jahren Ihr euch das Fahrrad zugelegt habt) und ob die Versicherung bereit ist, die Kosten für das Gutachten zu übernehmen. Denn wenn Ihr zu voreilig seid, müsst ihr am Ende das Gutachten selber bezahlen und bekommt das Geld nicht von der Versicherung zurück. Damit das nicht vorkommt, beraten wir euch gerne, ob in eurem Fall ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag notwendig ist und halten Rücksprache mit der Versicherung.
Wenn Ihr dann die Reparaturkosten des Fahrrads in Erfahrung gebracht habt, erhaltet ihr von der Versicherung einen Teil des Schadensersatzes. Diese wird jedoch in keinem Fall direkt in voller Höhe den Betrag begleichen. Prinzipiell wird erst der Nettobetrag ausgezahlt und nur wenn der Reparaturnachweis bzw. -beleg nachträglich eingereicht wird, wird die Mehrwertsteuer noch ausgezahlt. Dies ist eine der vielen Kleinigkeiten, über die euch sonst keiner informiert. Des Weiteren zahlt die Versicherung auch gerne mal nur 2/3 der Reparaturkosten, auch wenn Ihr schwarz auf weiß nachweisen könnt, dass die Reparaturkosten höher sind.
Warum? Weil die Versicherungen versuchen, an allen Ecken Geld sparen wollen. Deshalb muss die Schadensabwicklung immer sorgfältig geprüft werden und vor allem hartnäckig und rechtlich fundiert nachgehakt werden. Und zwar so lange, bis ihr die Entschädigung in voller Höhe erhaltet. Denn häufig gibt es keine begründeten Einwände, die die Versicherung hat. Doch solange nicht das Geld richtig eingefordert wird, rücken diese auch nicht freiwillig mit dem Geld raus. Eine Situation, die den Fahrradfahrer nach einem Fahrradunfall stark benachteiligt.
Bei beschädigten Gegenständen wie Fahrrad, Flaschenhalter oder z. B. Handschuhe werden immer folgende Informationen benötigt:
- Anschaffungsbeleg (oder Anschaffungszeitpunkt und Preis) und
- Fotos von den Schäden.
Diese Informationen solltet Ihr also immer mit angeben, damit der euch zustehende Schadensersatz bzw. Zeitwert von vor dem Unfall ermittelt werden kann. Zur Ermittlung oder Berechnung des Zeitwertes gibt es im Fahrradbereich mehrere Methoden, die genau durchgerechnet werden müssen, damit ihr kein Geld verpasst.
Ihr erhaltet dann von der Versicherung den Betrag, der z. B. euer Flaschenhalter vor dem Unfall Wert war. Der Zeitwert weicht häufig stark von dem Kaufpreis ab und liegt oftmals bei der Hälfte. Hier ist es wichtig, einen Nachweis zu erbringen, für wie viel Euro Ihr euch diesen Helm erneut zulegen könnt, damit Ihr auch tatsächlich genug Schadensersatz erhaltet. Dieses Prinzip lässt sich auf die meisten Zubehörteile wie z. B. die Mountainbikehose übertragen. Ausnahmen können gemacht werden, wenn der beschädigte Gegenstand besonders neu ist, dann kann in Ausnahmefällen auch der Neupreis gezahlt werden. Außerdem kann beim Fahrradhelm immer der Neupreis verlangt werden!
Es ist super ärgerlich, dass der Schadensersatz nicht so einfach wie man annimmt ausgezahlt wird und man mit der Schadenabwicklung eigentlich alleine gelassen wird.
Wir helfen euch deshalb von Anfang bis Ende, eure Ansprüche durchzusetzen und das zu erhalten, was euch auch tatsächlich zusteht. Dazu gehören: Schmerzensgeld, Schadensersatz, entgangener Gewinn, eine Kostenpauschale in Höhe von 25,00 € und ggf. Nutzungsausfall. Auslagen für Arztkosten, Medikamente oder Fahrtkosten könnt Ihr euch auch von der Versicherung zurückholen. Wichtig hierfür ist die nachvollziehbare Dokumentation, wie z. B. mit Quittungen oder Bustickets.
Zusammenfassend kann gesagt werden: Lasst die Finger von der Schadenabwicklung, wenn Ihr keine Ahnung habt. Das klingt zwar hart, aber bevor Ihr Angaben bei der Versicherung macht, die euch später zum Nachteil vorgehalten werden, solltet ihr euch lieber von Anfang an von einem Profi helfen lassen und kein Geld verlieren.
Solltet Ihr Fragen haben oder Hilfe bei der Schadenabwicklung benötigen, sind wir gerne für euch da!