Anzeige nach Hundebiss erstatten

Wo muss ich einen Hundebiss melden? Bei der Polizei? Dem Ordnungsamt? Und wie erhalte ich nach einem Hundebiss ohne Kostenrisiko mein Schmerzensgeld?

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Anzeige erstatten: Polizei oder Ordnungsamt?

Nach einem Hundebiss haben Sie die Möglichkeit, den Vorfall bei dem Ordnungsamt oder der Polizei zu melden. Wo Sie denn Beißvorfall melden, ist davon abhängig, was Sie mit Ihrer Anzeige erreichen möchten. Im Folgenden erklären wir Ihnen die Unterschiede zwischen einer Anzeige bei der Polizei und einer Anzeige beim Ordnungsamt.

 

Anzeige bei dem Ordnungsamt nach einem Hundebiss: Schutz für die Zukunft

Eine Anzeige bei dem Ordnungsamt ist ein Verwaltungsverfahren und dient der Vermeidung weiterer Vorfälle in der Zukunft sowie der Überprüfung der Hundehaltung. Daher prüft das Ordnungsamt hauptsächlich, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, damit nicht noch eine weitere Person Opfer eines Hundebisses wird und ist somit im Bereich der Gefahrenabwehr aktiv. 

Wenn Sie also eine Anzeige erstatten möchten mit dem Ziel, dass eine Straf angeordnet wird, ist das Ordnungsamt die falsche Anlaufstelle. In diesem Fall müssen Sie bei der Polizei eine Strafanzeige gegen den Hundehalter erstatten.

Anzeige bei der der Polizei: Bestrafung des Gassigängers

Eine Anzeige bei der Polizei setzt ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren, zumeist wegen fahrlässiger Körperverletzung, gegen den Hundehalter in Gang, das auf eine Geldbuße abzielt.

LESETIPP: Ob Sie Anzeige erstatten sollen oder sogar müssen, um Schmerzensgeld nach einem Hundebiss zu bekommen, habe wir in diesem Beitrag zusammengestellt. 

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Erstatten Sie nach einem Hundebiss Anzeige bei der Polizei, wird dem Hundeaufseher, also dem „Gassigänger“ zumeist nach § 229 StGB fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. § 229 StGB besagt:

 
Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 
Dem Vorwurf wird dann ein Ermittlungsverfahren folgen, welches bei z.B. in einem Strafbefehl oder einem gerichtlichen Strafverfahren enden kann. Wenn sich der Verdacht nicht bestätigt, wird das Ermittlungsverfahren eingestellt. In diesem Fall müssen Sie weder mit Kosten noch selbst mit einer Strafe rechnen, soweit Sie den Vorfall wahrheitsgemäß dargestellt haben.  
 

Wer kann Anzeige erstatten?

Nicht nur das Opfer von einem Hundebiss kann eine Anzeige erstatten, sondern auch Zeugen oder Dritte können eine Anzeige erstattet.
 
ABER:  Für den Fortgang des Verfahren ist es wichtig, dass ein Strafantrag gestellt worden ist. Der Strafantrag kann nur vom Verletzten gestellt werden. Die Strafanzeige ist also der Sachverhalt, den jeder berichten kann, der Strafantrag ist die Bestätigung des Verletzten, dass er auch die weitere Strafverfolgung wünscht. Denn in § 230 Abs. 1 StGB heißt es:
 
Die vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 und die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 werden nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

Das bedeutet: ein Verfahren wird ohne Ihren Strafantrag zumeist nur dann weiterverfolgt, wenn ein Strafantrag von Ihnen vorliegt. Ein Muster-Strafantrag haben wir unten formuliert.

 

Bis wann muss ich eine Anzeige erstatten?

Grundsätzlich gibt es keine Frist, in der eine Anzeige nach einem Hundebiss erstattet werden muss. Wenn Sie also in einem sehr schwerwiegenden Vorfall verwickelt waren und nicht unmittelbar nach dem Vorfall eine Anzeige erstatten können, ist das kein Problem. Ihnen steht frei, wann und ob Sie eine Strafanzeige erstatten. Zu beachten ist jedoch die Verjährungsfrist der Straftat, denn eine Handlung, die gegen das Recht verstößt, kann nicht bis in alle Ewigkeit verfolgt werden.  Die Frist für die Verjährung einer Straftat richtet sich nach der Straftat und liegt zwischen 3 und 30 Jahren. 

Jedoch sollten Sie immer schnellstmöglich Anzeige erstatten, denn die Ermittlungen werden schwieriger, wenn die Tat länger zurückliegt. Des weiteren werden Sie – und die Zeugen des Vorfalls – viele wichtige Beobachtungen zu dem Vorfall vergessen.  Daher sollten Sie nicht zu lange damit warten, eine Anzeige zu erstatten.

Für den Strafantrag gibt es eine dreimonatige Strafantragsfrist. Sie sollten also möglichst zeitnah zum Hundebiss Strafanzeige und Strafantrag erstatten. 

 

Gegen wen kann ich Anzeige erstatten?

 Die Anzeige bei der Polizei richtet sich in der Regel gegen den Hundebesitzer und in seltenen Fällen gegen Unbekannt. Eine Anzeige nach einem Hundebiss gegen den Hundehalter kommt nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht, insbesondere dann, wenn er seine Aufsichtspflichten verletzt. 

Die Anzeige bei dem Ordnungsamt hingegen richtet sich gegen den Hundehalter, denn hier wird geprüft, ob der Hundehalter den Hund unter strengeren Auflagen halten muss. 

Welche Auswirkungen hat eine Anzeige?

Wie bereits beschrieben, bezieht sich die Anzeige beim Ordnungsamt auf Maßnahmen, um weitere Beißattacken zu verhindern. Die Anzeige bei der Polizei bezieht sich auf den bereits vorgefallenen Hundebiss und die fahrlässige Körperverletzung des Hundehalters. Insofern unterscheiden sich die Auswirkungen und Verfahren einer Anzeige wie folgt:

Anzeige bei der Polizei

Die Anzeige bei der Polizei kann nach Mitteilung des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung ein Strafverfahren nach sich ziehen. Mögliche Konsequenzen für den Hundehalter können eine Geldstrafe und in schwerwiegenderen Fällen sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bewirken. 

Anzeige bei dem Ordnungsamt

Das Ordnungsamt hingegen prüft, ob der Hund als gefährlich eingestuft werden muss und ordnet entsprechende Maßnahmen für die Haltung des Hundes an. 
Folgende Punkte und Verhaltensweisen spielen bei der Einstufung eine Rolle:
  • Zugehörigkeit einer bestimmten Hunderasse (Listenhunde und Kampfhunde)
  • Hund ist als besonders aggressiv bekannt
  • Hund zeigt unkontrollierte Verhaltensweisen (z. B. Jagen)
  • Hund hat eine Person oder ein anderes Tier gebissen
  • Landeshundegesetz und Hundeverordnungen stufen bestimmte Hunderassen als gefährlich ein 
Erfüllt der Hund die Kriterien, die eine Einstufung als gefährlich zur Folge haben, muss der Hundehalter bestimmte Auflagen einhalten. Dazu können eine Maulkorbpflicht, Leinenpflicht oder im schlimmsten Fall die Abgabe des Hundes sein, wenn der Halter nicht in der Lage ist, den Auflagen nachzukommen. 
 
 

Wie muss eine Anzeige aussehen? – Muster für Anzeige nach Hundebiss

Für eine Anzeige ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Sie können eine Anzeige mündlich oder schriftlich erstatten und sollten möglichst viele Informationen zu dem Vorfall angeben. Wir haben für Sie Muster erstellt, welches Sie nutzen können, um eine Anzeige einfach zu erstatten.

 
 
 Muster Strafanzeige wegen eines Hundebisses bei der Polizei

An die
Polizeibehörde XXX / Staatsanwaltschaft XXX

(Sie können Ihre Anzeige sowohl an Polizei als auch an die Staatsanwaltschaft richten. Es empfiehlt sich jedoch, Ihre Anzeige direkt an die Polizei zu richten.)

 

Ihr Vorname und Nachname
Anschrift
PLZ Ort

Datum

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich 

Strafanzeige und – soweit erforderlich – Strafantrag

wegen aller in Betracht kommender Delikte. 

Der Strafanzeige liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

am XX.XX.2020 gegen XX:xX Uhr wurde ich in der XX-straße ich von einem Hund angegriffen und gebissen, der von folgender Person gehalten / geführt worden ist:

Vorname, Nachname, Anschrift des Hundehalters / Hundeaufsehers

Dem Hundebiss war folgende Situation vorausgegangen:

XX Beschreiben Sie, was Sie gemacht haben und wie Hundehalter und Hund reagiert haben, bevor es zum Biss kam XX

Ich wurde durch den Hund wie folgt verletzt

Der Hundebiss kann durch folgende Personen bezeugt werden:

Zeugen: (Vor- und Nachname sowie Adressen der Zeugen)

Es wird darum gebeten, mir eine Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige zu übermitteln (§ 158 Abs. 1 S. 3 StPO) und mich über den Ausgang des Verfahrens zu unterrichten. 

Sollten weitergehende Informationen erforderlich sein, stehe ich Ihnen hierfür unter den o.g. Kontaktdaten gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Die Unterschrift ist für den Strafantrag sehr wichtig!

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