Wo muss ich einen Hundebiss melden? Bei der Polizei? Dem Ordnungsamt? Und wie erhalte ich nach einem Hundebiss ohne Kostenrisiko mein Schmerzensgeld?
[lwptoc]
Anzeige erstatten: Polizei oder Ordnungsamt?
Anzeige bei dem Ordnungsamt nach einem Hundebiss: Schutz für die Zukunft
Anzeige bei der der Polizei: Bestrafung des Gassigängers
Eine Anzeige bei der Polizei setzt ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren, zumeist wegen fahrlässiger Körperverletzung, gegen den Hundehalter in Gang, das auf eine Geldbuße abzielt.
LESETIPP: Ob Sie Anzeige erstatten sollen oder sogar müssen, um Schmerzensgeld nach einem Hundebiss zu bekommen, habe wir in diesem Beitrag zusammengestellt.
Erstatten Sie nach einem Hundebiss Anzeige bei der Polizei, wird dem Hundeaufseher, also dem „Gassigänger“ zumeist nach § 229 StGB fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. § 229 StGB besagt:
Wer kann Anzeige erstatten?
Das bedeutet: ein Verfahren wird ohne Ihren Strafantrag zumeist nur dann weiterverfolgt, wenn ein Strafantrag von Ihnen vorliegt. Ein Muster-Strafantrag haben wir unten formuliert.
Bis wann muss ich eine Anzeige erstatten?
Grundsätzlich gibt es keine Frist, in der eine Anzeige nach einem Hundebiss erstattet werden muss. Wenn Sie also in einem sehr schwerwiegenden Vorfall verwickelt waren und nicht unmittelbar nach dem Vorfall eine Anzeige erstatten können, ist das kein Problem. Ihnen steht frei, wann und ob Sie eine Strafanzeige erstatten. Zu beachten ist jedoch die Verjährungsfrist der Straftat, denn eine Handlung, die gegen das Recht verstößt, kann nicht bis in alle Ewigkeit verfolgt werden. Die Frist für die Verjährung einer Straftat richtet sich nach der Straftat und liegt zwischen 3 und 30 Jahren.
Jedoch sollten Sie immer schnellstmöglich Anzeige erstatten, denn die Ermittlungen werden schwieriger, wenn die Tat länger zurückliegt. Des weiteren werden Sie – und die Zeugen des Vorfalls – viele wichtige Beobachtungen zu dem Vorfall vergessen. Daher sollten Sie nicht zu lange damit warten, eine Anzeige zu erstatten.
Für den Strafantrag gibt es eine dreimonatige Strafantragsfrist. Sie sollten also möglichst zeitnah zum Hundebiss Strafanzeige und Strafantrag erstatten.
Gegen wen kann ich Anzeige erstatten?
Die Anzeige bei der Polizei richtet sich in der Regel gegen den Hundebesitzer und in seltenen Fällen gegen Unbekannt. Eine Anzeige nach einem Hundebiss gegen den Hundehalter kommt nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht, insbesondere dann, wenn er seine Aufsichtspflichten verletzt.
Die Anzeige bei dem Ordnungsamt hingegen richtet sich gegen den Hundehalter, denn hier wird geprüft, ob der Hundehalter den Hund unter strengeren Auflagen halten muss.
Welche Auswirkungen hat eine Anzeige?
Anzeige bei der Polizei
Anzeige bei dem Ordnungsamt
- Zugehörigkeit einer bestimmten Hunderasse (Listenhunde und Kampfhunde)
- Hund ist als besonders aggressiv bekannt
- Hund zeigt unkontrollierte Verhaltensweisen (z. B. Jagen)
- Hund hat eine Person oder ein anderes Tier gebissen
- Landeshundegesetz und Hundeverordnungen stufen bestimmte Hunderassen als gefährlich ein
Wie muss eine Anzeige aussehen? – Muster für Anzeige nach Hundebiss
Für eine Anzeige ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Sie können eine Anzeige mündlich oder schriftlich erstatten und sollten möglichst viele Informationen zu dem Vorfall angeben. Wir haben für Sie Muster erstellt, welches Sie nutzen können, um eine Anzeige einfach zu erstatten.
Muster Strafanzeige wegen eines Hundebisses bei der Polizei
An die
Polizeibehörde XXX / Staatsanwaltschaft XXX
(Sie können Ihre Anzeige sowohl an Polizei als auch an die Staatsanwaltschaft richten. Es empfiehlt sich jedoch, Ihre Anzeige direkt an die Polizei zu richten.)
Ihr Vorname und Nachname
Anschrift
PLZ Ort
Datum
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich
Strafanzeige und – soweit erforderlich – Strafantrag
wegen aller in Betracht kommender Delikte.
Der Strafanzeige liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
am XX.XX.2020 gegen XX:xX Uhr wurde ich in der XX-straße ich von einem Hund angegriffen und gebissen, der von folgender Person gehalten / geführt worden ist:
Vorname, Nachname, Anschrift des Hundehalters / Hundeaufsehers
Dem Hundebiss war folgende Situation vorausgegangen:
XX Beschreiben Sie, was Sie gemacht haben und wie Hundehalter und Hund reagiert haben, bevor es zum Biss kam XX
Ich wurde durch den Hund wie folgt verletzt
- …
- …
Der Hundebiss kann durch folgende Personen bezeugt werden:
Zeugen: (Vor- und Nachname sowie Adressen der Zeugen)
Es wird darum gebeten, mir eine Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige zu übermitteln (§ 158 Abs. 1 S. 3 StPO) und mich über den Ausgang des Verfahrens zu unterrichten.
Sollten weitergehende Informationen erforderlich sein, stehe ich Ihnen hierfür unter den o.g. Kontaktdaten gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Die Unterschrift ist für den Strafantrag sehr wichtig!