Der Versicherungsdienstleister ACTINEO hat seine Statistiken zu den Personenschäden im Jahr 2020 veröffentlicht (Versicherungswirtschaft heute).
ACTINEO fordert nach einem Personenschaden für Versicherer ärztliche Unterlagen an und wertet dieses ergänzend aus – aus Sicht von Geschädigtenvertretern um den Schmerzensgeldanspruch kleinzurechnen.
Während die Zahl der Personenschäden nach einem PKW-Unfall innerhalb der Coronamonate April bis Dezember 2020 um rund 40% zum Vorjahr abnahmen, habe die Zahl der Fahrradunfälle um 15% zugenommen.
Trotz des Rückgangs von verletzten PKW-Insassen bliebe die HWS-Distorsion weiterhin die häufigste Diagnose nach einem Verkehrsunfall – gefolgt von Prellungen des Brustkorbs, des Knies, der Schulter und der Extremitäten.
Die Zahlen des Dienstleisters zeigen deutlich, dass der Personenschaden noch stärker in den Fokus der Schadenregulierung rück. Deshalb ist eine technologische Aufrüstung, wie sie VINQO als bisher einziger Anbieter auf Geschädigtenseite ermöglicht, unverzichtbar, um ein operatives Gleichgewicht zwischen Schädigern und Geschädigten ermöglichen zu können.
Tim Platner, Geschäftsführer VINQO
Und obwohl VINQO eine rund vierstellige Zahl von Personenschäden jährlich bearbeitet, fügt Platner hinzu:
Die Gesundheitsdaten unserer Mandanten tauchen in der Statistik übrigens nicht auf, weil wir die zur Analyse der Gesundheitsdaten erforderliche Einwilligungserklärungen konsequent und ausnahmslos für unsere Kunden abwehren.
Tim Platner, Geschäftsführer VINQO