Personenschaden und Datenschutz [QLAIM 01/21]

QLAIM MAgazin

Inhalt

Die Ausgabe 01/21 von QLAIM – DAS VINQO Magazin, behandelt thematisch das Thema „Personenschaden und Datenschutz“ und umfasst aufbereitete Artikel zu folgenden Themen:

 

  • Schmerzensgeldrechner aus Anbietersicht
    Wir stellen als Legal Tech Anbieter von Deutschlands größtem Schmerzensgeldrechner die Erwägungen, Kritikpunkte und den Nutzen für Geschädigte dar und beleuchten, in welchen Bereichen der Schmerzensgeldrechner für Verbraucher hilfreich ist – und in welchen gerade nicht. 
  • Nur eine Unterschrift? – Einwilligungserklärungen bei Personenschäden 
    Tim Platner beleuchtet ein in der Regulierungspraxis häufig unbeachtetes Thema aus Geschädigtensicht: Die Einwilligungserklärungen von Versicherern bei Personenschäden. Der Beitrag stellt die rechtlichen Grundsätze, die dahinterstehenden Erwägungen, Abwehrmöglichkeiten und Folgen für die Mandatsbearbeitung dar.  
  • Die Tücken der Schweigepflichtentbindungserklärung 
    Rechtsanwalt Sven Wilhelmy, Quirmbach & Partner, stellt in seinem Beitrag die für Geschädigten hochrelevanten Aspekte der vorformulierten und versicherungsseitig vorgegebenen Schweigepflichtentbindungserklärungen dar und ergänzt das Praxiswissen mit Erwägungen zur Beauftragung eine spezialisierten Rechtsanwalts bei Personengroßschäden.
  • Was macht ACTINEO? – Die graue Eminenz der Personenschäden?
    Der Artikel beleuchtet die für Geschädigtenvertreter häufig gänzlich unbekannten Tätigkeiten der ACTINEO GmbH bei Personenschäden aus datenschutzrechtlicher und strategischer Hinsicht und stellt die Problematik der wenig transparenten Verwendung der aggregierten Gesundheitsdaten dar.

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QLAIM – DAS VINQO MAGAZIN ist ein monatlich erscheinendes Magazin zur Schadenregulierung und greift, thematisch gebündelt, Aspekte der Schadenregulierung aus Geschädigten-, Anwalts- und Versicherungssicht auf. Der Bezug des Magazins ist mit Anmeldung zu unserem Newsletter kostenfrei. Die Artikel unterliegen einer journalistisch-redaktionellen Gestaltung und dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung der Urheberin verwendet oder verbreitet werden. 

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