Wieviel Schmerzensgeld steht mir zu?
Diese Frage stellt sich jeder Geschädigte, der bei einem Verkehrsunfall, Fahrradunfall oder einem Hundebiss verletzt worden ist und eine Entschädigung für die erlittenen Schmerzen und Einschränkungen im Alltag erhalten möchte.
Ein Schmerzensgeld zu beziffern ist nicht so leicht, wie es klingt. § 253 BGB gibt lediglich vor, dass es „angemessen“ sein muss. Was das im Einzelfall in Zahlen ausgedrückt bedeutet, bleibt jedoch offen. Deshalb ist das wichtigste Arbeitsmittel für Juristen und Versicherungen zur Orientierung die Schmerzensgeldtabelle.
Schmerzensgeldtabellen beinhalten Urteile mit Schmerzensgeldbeträgen sowie den zugrundeliegenden Verletzungen und bieten damit eine erste Orientierungshilfe. Die Ermittlung der passenden Urteile ist jedoch aufgrund des erforderlichen juristischen und medizinischen Fachwissens für einen Geschädigten zumeist zeitaufwändig und kompliziert.
Für Verbraucher ist es deshalb fast unmöglich, eine richtige Einschätzung ihres eigenen Schmerzensgeldanspruchs zu treffen. Damit werden Verbraucher gegenüber der gegnerischen Versicherungen schutzlos gestellt. Den Versicherungen fällt es damit umso leichter, berechtigte Schmerzensgeldansprüche kleinzureden oder abzuweisen. Sie verlieren so viele hunderte, manchmal sogar tausende Euro Schmerzensgeld.
Abhilfe kann hier ein Schmerzensgeldrechner schaffen.
Auf der anderen Seite ist es ständige Rechtsprechung des BGH, dass ein Schmerzensgeldanspruch nicht „schematisch“ ermittelt werden darf. Eine einfache Rechnung, die verschiedene Verletzungswerte addiert, wird den Ansprüchen des BGH nicht gerecht.
Deutschlands erster Schmerzensgeldrechner
Die Weiterentwicklung von Algorithmen ermöglicht es aber, juristische und medizinische Datensätze so miteinander zu verknüpfen, dass eine automatisierte Bewertung von Verletzungen und – noch wichtiger – Verletzungskombinationen möglich wird.
Durch die intelligente Verknüpfung von Datenbanken arbeitet der Schmerzensgeldrechner wie ein Jurist und nicht wie ein Taschenrechner. Durch die analysierten und verknüpften Urteile können damit Verletzungskombinationen angegeben und abgeglichen werden.
Wir haben die juristische Arbeitsweise mittels eigener Algorithmen und eines dynamischen Scorings durch Software nachgebildet. Innerhalb von Millisekunden ermitteln wir durch die Verbindung juristischer und medizinischer Daten realitätsnahe Ersteinschätzungen des angemessenen Schmerzensgeldes.
-Sebastian Adams, Entwicklungsleiter von VINQO
Wie funktioniert der Schmerzensgeldrechner von VINQO?
Unser Schmerzensgeldrechner kann durch die Verknüpfung von Urteilen der letzten 50 Jahre sowie der konkreten Verletzungen intelligent ermitteln, mit welchem Schmerzensgeld näherungsweise gerechnet werden kann.
Dabei umfasst der Schmerzensgeldrechner über 100.000 Datensätze, die miteinander durch Algorithmen verknüpft werden. Hierdurch kann der Schmerzensgeldrechner eigenständig Schmerzensgeld-Urteile finden, die Ihren individuellen Verletzungen entsprechen bzw. möglichst nahe kommen.
Unser Schmerzensgeldrechner arbeitet dabei ähnlich wie ein juristischer Fachmann. Denn auch Juristen greifen zur Ermittlung eines Schmerzensgeldes auf vergleichbare Urteile zurück.
Als Ergebnis zeigt unser Schmerzensgeldrechner dann einen Orientierungswert für die Auseinandersetzung mit dem Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung an. Dabei wird Ihr Verletzungsbild analysiert und mit unserer Datenbank abgeglichen.
Was kann ein Schmerzensgeldrechner nicht?
Der Schmerzensgeldrechner kann nur eine Ersteinschätzung anhand des Verletzungsbildes liefern. Dabei berücksichtigen wir auch besondere Umstände wie z.B. Behandlungsmethoden, Dauerschäden wie Narben oder Bewegungseinschränkungen uvm.
Der dynamisch ermittelte, inflationsbereinigte Schmerzensgeldbereich gibt dabei in den allermeisten Fällen eine sehr präzise und realistische Einschätzung des Schmerzensgeldes wieder, denn die meisten Verletzungen und Verletzungsfolgen sind in den letzten 50 Jahren bereits einmal aufgetreten und können insoweit zutreffend berücksichtigt werden.
Trotzdem ist jeder Fall individuell und Ihr Schmerzensgeld hängt von Ihren individuellen Einschränkungen, Ihren individuellen Umständen und nicht zuletzt von geschickten Verhandlungen mit der Gegenseite ab.
Unser Schmerzensgeldrechner wird mit jedem Datensatz präziser und genauer. Schon heute kann er Urteile und Verletzungsbilder, Behandlungsmethoden, Dauerschäden uvm. verknüpfen und berücksichtigen, die ein Jurist im Arbeitsalltag leicht übersehen hätte, was insbesondere im Bereich der kleineren bis mittelschweren Verletzungen viele hundert Euro Unterschied ausmachen kann.
- Tim Platner, Geschäftsführer von VINQO
Im Bereich der Personengroßschäden verbietet sich die Anwendung eines Schmerzensgeldrechners. Die tiefen Einschnitte bei schwersten Verletzungen, die das restliche Leben bestimmen und verändern werden, können kaum anhand ähnlicher Urteile adäquat bestimmt werden. Für durchschnittliche bis mittelschwere Verletzungsbilder existiert jedoch eine breite Judikatur, mithilfe dieser das Schmerzensgeld näherungsweise gut bestimmt werden kann:
Natürlich kann man darauf hinweisen, dass ein Schmerzensgeldrechner nie ein zutreffendes Ergebnis liefert, weil es immer auf den Einzelfall ankommt. Man sollte das Schmerzensgeld aber auch umgekehrt nicht stärker als erforderlich mystifizieren und sich vielmehr den umgekehrten Fall vor Augen führen:
Ist eine völlig rationale und datengetriebene Ersteinschätzung, die auf tausenden Urteilen beruht und einen Rahmen als erste Einschätzung umgrenzt, schlechter als ein Anwalt, der in seiner Papiertabelle mühsam nach einem vergleichbaren Urteil sucht? Ich denke nicht.
Von der Ersteinschätzung muss die Geltendmachung unterschieden werden. Bei uns verlässt kein Anspruchsschreiben den Postausgang, ohne dass nicht ein Sachbearbeiter den Fall und alle Umstände individuell geprüft hat.- Tim Platner, Geschäftsführer von VINQO
Wenn Sie Ihren Schmerzensgeldanspruch mit VINQO ohne Kostenrisiko durchsetzen wollen, prüfen wir nach wie vor Ihren individuellen Fall persönlich, um alle Umstände erfassen und berücksichtigen zu können.