[VIDEO] Datenleck bei CHECK24 und Verivox?! Kreditdaten einfach abrufbar
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Die meisten denken nicht viel darüber nach, wie die Daten von Ihnen verwendet werden. Doch in manchen Fällen sollte man unbedingt einen Überblick über die gespeicherten Daten durch Dritte besitzen. Manchmal können diese sogar bei der Anspruchsbegründung von materiellem Schadensersatz oder Schmerzensgeldern behilflich sein.
Grundsätzlich hat jeder Mensch einen Anspruch, Einblicke in seine Patientenakte zu erhalten. Dies stellt sogar ein Grundrecht dar, denn das Recht zu wissen, wer welche Daten über einen speichert, gehört zu dem „Informationellen Selbstbestimmungsrecht“.
Auch in Fällen, in denen ein Schmerzensgeld nach Art. 82 DSGVO zugesprochen wurde, wird häufig ein niedrigerer Betrag gezahlt, als gefordert wird. Dies beweist erneut die große Unsicherheit in der Verknüpfung DSGVO-Verstoß und Schmerzensgeld.