Facebook Datenleck – Die ersten Urteile sind da!

Facebook Datenschutz Urteile

Das Wichtigste im Überblick

  • Über 6 Mio. deutsche Facebook Nutzer sind vom Datenleck betroffen.
  • Betroffene haben gem. Art. 82 DSGVO Anspruch auf Schmerzensgeld – und haben geklagt.
  • Die ersten Urteile liegen nun vor und sprechen Betroffenen aktuell bis zu 1.000 € zu. 

Facebook Datenleck vor deutschen Gerichten

Der Facebook-Datenskandal, bei dem über eine habe Milliarde Datensätze – davon über 6 Millionen deutscher Nutzer – kommt juristisch in Fahrt: 

Deutsche Gerichte haben in einer zunehmenden Anzahl an Verfahren Betroffenen Schmerzensgeldbeträge von 250,00 € bis 1.000,00 € zuerkannt.

Denn sind die Daten einmal gescrapt und veröffentlicht, ist der Schaden bereits eingetreten. So hat das Landgericht Stuttgart in dem vor kurzem veröffentlichten Beschluss ein Schmerzensgeld von 1.000,00 € zuerkannt und festgestellt:

Ein der Beklagten zuzurechnender immaterieller Schaden wird vielmehr allein dadurch begründet, dass personenbezogene Daten des Klägers, welche der Beklagten anvertraut worden waren, abgeschöpft und veröffentlicht wurden und somit die Möglichkeit eines Missbrauchs durch Dritte eröffnet wird.

Den aktuellen Stand haben wir in diesem Video zusammengefasst:

Sind Sie auch betroffen?

Ob auch Ihre Daten vom Facebook-Datenleck betroffen sind, können Sie mithilfe unseres Datencheckers in 2 Minuten mit Sofortergebnis herausfinden. 

Geben Sie hierzu einfach Ihre Mobiltelefonnummer, die Sie mit Ihrem Facebook-Account verknüpft haben, ein und erfahren Sie sofort, ob Ihre Daten auch veröffentlicht worden sind. 

Habe ich weitere Ansprüche gegen Facebook?

Ja! Neben dem Anspruch auf Schmerzensgeld gem. Art. 82 DSGVO haben deutsche Gerichte gegen Facebook weitere Ansprüche zuerkannt, so z.B.:

  • Feststellung auf Schadenersatz für alle zukünftigen Schäden, die durch den Missbrauch der veröffentlichten Daten noch entstehen
  • Unterlassungsanspruch hinsichtlich der ungesicherten Speichern, bei der im Wiederholungsfalle Ordnungsgeld und sogar Ordnungshaft gegen die Führungskräfte von Facebook droht
  • Auskunftsansprüche zur Prüfung der eigenen Betroffenheit 

Insbesondere die Ansprüche zukünftiger Schäden sind wichtig, um z.B. Schäden durch den Missbrauch Krimineller weiter gegen Facebook geltend machen zu können. 

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