Mietwagendauer nach Verkehrsunfall: Wir erklären die wichtigsten Punkte!

Mietwagen Verkehrsunfall

Das wichtigste im Überblick

  • Die Mietwagendauer setzt sich aus mehrere Zeiträume zusammen und hängt davon ab, ob es sich um einen Totalschaden oder Reparaturschaden handelt.
  • Die Haftungsprüfung oder Regulierung durch die gegnerische Versicherung darf hierbei nicht berücksichtigt werden. 

Wie bestimmt sich die Mietwagendauer nach einem Verkehrsunfall?

Bei der Mietwagendauer muss zuerst unterschieden werden, ob es sich um einen Reparaturschaden handelt oder um einen wirtschaftlichen Totalschaden. Zudem muss unterschieden werden, ob das Fahrzeug fahrtauglich und verkehrssicher ist oder nicht. 

Im nachfolgenden Video erklären wir Schritt-für-Schritt, wie sich die zulässige und erstattungsfähige Mietwagendauer nach einem Verkehrsunfall zusammensetzt: 

Mietwagendauer bei einem Totalschaden

Die Mietwagendauer bei einem wirtschaftlichen Totalschaden – der durch einen Gutachter festgestellt werden muss – ist zumeist wie folgt zu addieren: 

  • Unfalldatum bis Beauftragung Gutachter: 1 Tag
  • Begutachtung + Erstellung Gutachten: ca. 2-3 Tage
  • Überlegungsfrist, wenn Reparatur bis 130% Schaden möglich: 1-2 Tage
  • Wiederbeschaffungsdauer gem. Gutachten: ca. 10-14 Tage

Hieraus ergibt sich nach einem Totalschaden zumeist eine Mietwagendauer von rund 14 bis 20 Tagen

Mietwagendauer bei einem Reparaturschaden

Die erstattungsfähige Mietwagendauer bei einem Reparaturschaden berechnet sich ähnlich wie beim Totalschaden. Hier ist jedoch eine Überlegungsfrist eher zu verneinen, da Ihnen als Unfallgeschädigter ohnehin nur die Reparatur möglich ist:

  • Unfalldatum bis Beauftragung Gutachter: 1 Tag
  • Begutachtung + Erstellung Gutachten: ca. 2-3 Tage
  • Reparaturdauer: ca. 2 bis 10 Tage

Bei der Reparatur ist zusätzlich das s.g. „Prognoserisiko“ zugunsten des Geschädigten zu berücksichtigen. Die Reparaturdauer kann von der gutachterlich veranschlagten Reparaturdauer z.B. wegen verzögert eingehender Ersatzteile abweichen und sich somit verlängern. 

Hier ist ggfs. ein sogenannter Reparaturablaufplan vorzulegen, um darzulegen, dass die Verzögerung nicht auf ein zu langsames Arbeiten der Werkstatt zurückzuführen ist und der Zeitraum nicht verkürzt werden konnte. 

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