Deshalb sind Prüfberichte für Ihr Schmerzensgeld untauglich

Prüfbericht Schmerzensgeld

Wenn Sie ermitteln möchten, wie hoch ein Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall oder einem Hundebiss ausfallen könnte, werden Sie schnell feststellen müssen, dass es keine mathematische Berechnungsmethode hierfür gibt.

Denn auch wenn die „Schmerzensgeldtabelle“ nach einem stark schematischen Tool zur punktgenauen Berechnung klingt, handelt es sich lediglich um eine Ansammlung tausender Urteile. Und selten sind diese Urteilssammlungen überhaupt öffentlich zugänglich.

Für den Verbraucher wäre es einfacher, wenn eine Tabelle existiert, die jeder Verletzung einen festen Wert zuschreibt.

Beispiel: Bei einem Verkehrsunfall wird Ihnen der Arm gebrochen, zusätzlich erleiden Sie eine Hüftprellung. Eine Tabelle würde festlegen, dass ein gebrochener Arm 900,00 € „wert“ ist, eine Hüftprellung zusätzlich 250,00 € kostet. Sie könnten dann ganz einfach davon ausgehen, dass die gesamten Verletzungen 1.150,00 € kosten sollen.

Dies würde dann schlussendlich zu einem Prüfbericht wie bei einer Autowerkstatt führen. Ein Prüfbericht für ein Schmerzensgeld, der wie ein Kfz-Schadensgutachten aufgebaut ist, scheint auf den ersten Blick also eine gute Idee.

Leider jedoch nur auf den ersten Blick. Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Gründe vor, warum ein Prüfbericht bei Schmerzensgeldern rechtlich und methodisch untauglich ist, selbst wenn sie von externen Firmen wie beispielsweise ACTINEO für Versicherungen angeboten werden.

Was ist ein Prüfbericht für Schmerzensgeld?

Ein Prüfbericht für Ihr Schmerzensgeld stellt eine grobe und schematische Darstellung der Informationen zu Ihren Verletzungen und der Heilbehandlung dar. Der Prüfbericht orientiert sich nur an sogenannten quantifizierbaren Faktoren, als z.B. der Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit oder der Anzahl der Behandlungstage. 

Subjektive Beschwerden, ein zögerlicher Heilbehandlungsverlauf, Einschränkungen in Ihrem Alltag uvm. werden dabei nicht berücksichtigt. 

In dem Prüfbericht wird dann anhand der erfassten Faktoren ein Orientierungswert des Schmerzensgeldes vorgeschlagen. 

Wer erstellt den Prüfbericht zu Ihrem Schmerzensgeld? 

Auch wenn der Anschein einer unabhängigen und damit belastbaren Meinung eines externen Unternehmens erweckt werden soll, so sind die Dienstleister wie z.B. die Firma ACTINEO ausschließlich im Interesse der Versicherung tätig. 

Im Bereich der Kfz-Sachschäden gibt z.B. ControlExpert oder sachcontrol, die die Höhe der Sachschäden möglichst klein rechnen und damit die Höhe Ihres Schadenersatzes reduzieren sollen. 

Der Schmerzensgeld-Prüfbericht soll die Vielzahl der eingereichten Informationen schematisieren und auf Grundlage dieser Daten einen Anhaltspunkt für das zustehende Schmerzensgeld geben. Dieser Orientierungswert wird dann zumeist von der Versicherung übernommen und ausgezahlt. 

Warum darf ein Schmerzensgeld-Prüfbericht überhaupt durch ein Unternehmen wie ACTINEO erstellt werden? 

Bei den Prüfberichten zu Personenschäden werden besonders sensible personenbezogene Daten erfasst und verarbeitet: Ihre Gesundheitsdaten

Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zählen Gesundheitsdaten gem. Art. 9 DSGVO zu den besonderen Kategorien der personenbezogenen Daten. Diese Daten dürfen nur in einem sehr engen Rahmen oder mit Ihrer Einwilligung verarbeitet werden. 

Deshalb raten wir unseren Mandanten uneingeschränkt davon ab, die von der Versicherung bereitgestellten Schweigepflichtenbindungs- und Einwilligungserklärungen zu unterzeichnen.

Ein Beispiel der in diesem Fall von der WGV-Versicherung genutzten Einwilligungserklärung: Entbunden wird die ACTINEO GmbH.

Beispiel_ACTINEO_Prüfbericht_Schmerzensgeld Einwilligung

 

Im Übrigen:  diese Erklärung „gilt auch im Hinblick auf die oben genanten Vorerkrankungen“.

Um Prüfberichte zu Ihrem Schmerzensgeld zu verhindern, sollten Sie deshalb niemals die vorformulierte Einwilligung der gegnerischen Versicherung unterzeichnen. 

Sollte eine Einwilligung nicht von Ihnen erteilt und trotzdem ein derartiger Prüfbericht angefordert worden sein, so handelt es sich um einen schwerwiegenden Datenschutzverstoß, für den Ihnen ein vier- bis fünfstelliges Schmerzensgeld zusteht! 

Um prüfen zu können, ob ein solcher Prüfbericht gleichwohl angefordert worden ist, können Sie eine kostenfreie Auskunft gem. Art 15 DSGVO bei der gegnerischen Versicherung beantragen.

 

Die Untauglichkeit eines Prüfberichts für Schmerzensgeld 

Anhand der oben genannten Punkte dürften sich bereits einige strukturelle Probleme eines Prüfberichts für Schmerzensgeld aufdrängen. Aber bereits in methodischer Hinsicht sind diese Berichte ungeeignet:

Rechtsprechung: keine schematische Ermittlung Ihres Schmerzensgeldes möglich!

Der erste Grund, warum ein schematischer Prüfungsbericht untauglich ist, klingt im ersten Moment verwirrend: Die ständige Rechtsprechung des obersten Zivilgerichts (Bundesgerichtshof) besagt schon seit fast 70 Jahren, dass eine schematische Betrachtung des Schmerzensgeldes absolut unzulässig ist! Bereits im Jahr 1955 entschied der BGH (06.07.1955 (GSZ 1/55), dass eine schematische Betrachtung des Schmerzensgeldes der Natur des Schmerzensgeldes nicht gerecht werden kann.

Ein Schmerzensgeld stellt eine immaterielle Entschädigung für körperliche Schäden dar. Diese sind nicht objektiv greif- oder messbar. Zur Ermittlung eines Schmerzensgeldes muss deshalb immer eine Gesamtschau aller Umstände vorgenommen werden. Zu diesen Umständen gehören sowohl objektive als auch subjektive Faktoren. Während man die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit sehr objektiv ermitteln kann, entziehen sich die subjektiven Umstände der Indexierung.

Um auf das vorhin gemachte Beispiel zurückzukommen:

Bei dem Verkehrsunfall erleiden Sie einen gebrochen Arm und die Hüftprellung. Jedoch ist dies für Sie besonders tragisch, denn Sie sind als Olympionike zwingend auf einen unversehrten Arm angewiesen.

In dem Beispiel müssten jetzt also neben der Verletzungsart auch die Verletzungsfolgen wie nicht erreichte, berufliche Ziele, die besonderen Alltags- und Freizeiteinschränkungen uvm. miteingerechnet werden. Dies kann nicht durch eine Indexierung erfolgen. Denn bereits kleine Abweichungen von einer Eingruppierung können zu einem erheblich höheren oder niedrigeren Schmerzensgeld führen.

 

Orientierungswerte des Prüfberichts – ganz im Sinne der Versicherung

Bei Orientierungswerten stellt sich zuerst die Frage, wer überhaupt legitimiert sein soll, solche Orientierungswerte festzulegen. Wenn eine Haftpflichtversicherung solche Werte festlegen könnte, dann würde sie natürlich nur sehr geringe Maximalgrenzen kennen, während „nach unten“ alles offen wäre.

Auch die Beauftragung von externen Firmen wie ACTINEO führt nicht zu einer Objektivierung und einer Transparenz der Orientierungswerte: ACTINEO arbeitet ausschließlich mit Versicherern zusammen. Verbraucher können ACTINEO nicht beauftragen. Natürlich liegt hier dann die Überlegung nahe, dass sich ACTINEO hinsichtlich der Orientierungswerte eher an den Versicherern orientieren wird. Denn auch auf der Homepage von ACTINEO wird herausgestellt, dass Kostenreduzierung einer der Vorteile der Beauftragung von ACTINEO sei.

Bei der originären Schmerzensgeldtabelle hingegen handelt es sich um eine Vielzahl von Urteilen. Die Höhe des Schmerzensgeldes liegt dabei in der freien Würdigung des Gerichts. Gemäß § 278 ZPO liegt es im Ermessen des Richters, ein angemessenes Schmerzensgeld festzulegen. Als Richter, der mit staatlicher Gewalt ausgestattet wird, kommt diesem auch staatlich-demokratische Legitimität zu.

Datengrundlage des Prüfberichts – ein (zu) kleiner Ausschnitt

Die Faktoren, die erhoben werden müssten, um mithilfe einer – methodisch unzulässigen – schematischen Einordnung zu einer realistischen Bewertung zu gelangen, ist nahezu unendlich. Jeder Schmerzensgeldfall wird sich in (geringen oder umfangreicheren) Details von den vorherigen Fällen unterscheiden. Schmerzensgeldtabellen sind ausdrücklich nur Einordnungshilfen. Sie stellen vor Gericht keine verbindliche Festlegung dar, der Richter ist in seiner Einschätzung frei. 

Deshalb stellen Prüfberichte auch kein Beweismittel vor Gericht dar.

ACTINEO nimmt nach Angaben auf der eigenen Homepage die ICD-10 codierten Werte als Bewertungsgrundlage. Diese sind jedoch für eine Einzelfallbewertung nicht aussagekräftig. Denn bei den ICD-Werten handelt es sich um stark schematisierte Diagnoseeinordnungen. Gerade wenn mehrere Verletzungen zusammenkommen, ist die Nutzung von ICD-Werten kritisch zu sehen. Diese kennen keine „gemischten Diagnosen“. Dies führt dazu, dass einzelne Diagnosen dann „zusammengerechnet“ werden müssen.

Der BGH führte hierzu im Jahr 2019 ausdrücklich aus:

„Bei der Schmerzensgeldbemessung […] verbietet sich eine schematische, zergliedernde Herangehensweise […]. Einzelne Verletzungen und Verletzungsfolgen dürfen nicht gesondert bewertet und die so ermittelnden Beträge nicht addiert werden; […].“ (Urteil vom 09.09.2019, Az. 22 U 35/18)

 

Fazit: Schmerzensgeld besser nicht alleine geltend machen

Aus der vorgenannten Thematik wird deutlich: um sicher und effektiv zu Ihrem Schmerzensgeld zu gelangen, sollten Sie von Beginn an auf professionelle Hilfe setzen. Wir haben uns mit VINQO ausschließlich auf die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen spezialisiert und können Sie deshalb umfassend zu sämtlichen Aspekten fundiert beraten. 

Zusätzlich sollten Sie auch vor unserer Beauftragung keinesfalls die Einwilligung der gegnerischen Versicherung unterzeichnen, damit Ihre Daten nicht durch Dritte Unternehmen verarbeitet werden. 

 

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