Schmerzensgeld bei Tod naher Angehöriger, Hinterbliebenengeld

Hinterbliebenengeldanspruch

Hinterbliebenen steht nach dem Tod eines Angehörigen eine Vielzahl an Ansprüchen zu. Die Regelungen bezüglich des Hinterbliebenengeldes sind jüngerer Natur.

Erst im Jahr 2017 ist der § 844 BGB in Kraft getreten. § 844 BGB, welcher Ersatzansprüche bei der Tötung eines Dritten normiert, hat dabei drei Wirkungen für Hinterbliebene:

  1. Der Tötende muss die Kosten der Beerdigung tragen.
  2. Wenn der Getötete unterhalspflichtig war, muss der Tötende diese Unterhaltsverpflichtung übernehmen.
  3. Und das Hinterbliebenengeld.

844 Abs. 3 BGB formuliert hierbei:

„Der Ersatzpflichtige hat dem Hinterbliebenen, der zur Zeit der Verletzung zu dem Getöteten in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis stand, für das dem Hinterbliebenen zugefügte seelische Leid eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten. Ein besonderes persönliches Näheverhältnis wird vermutet, wenn der Hinterbliebene der Ehegatte, der Lebenspartner, ein Elternteil oder ein Kind des Getöteten war.“

Es handelt sich also beim Hinterbliebenengeld um eine Form des Schmerzensgeldes.

Voraussetzungen für ein Hinterbliebenengeldanspruch

844 Abs. 3 BGB spricht zwar nur von einer Tötung, wichtig ist jedoch hervorzuheben, dass es sich um eine rechtswidrige und auch schuldhafte Tötung handeln muss.

Zur Erläuterung ein Beispiel: Falls sich der Verstorbene beispielsweise durch einen einfahrenden Zug suizidiert, ist dieser Suizid dem Bahnfahrer nicht vorwerfbar. Er hat die Person nicht schuldhaft getötet.

Wenn eine rechtswidrige schuldhafte Tötung vorliegt, muss noch bestimmt werden, ob der Anspruchssteller auch zum berechtigten Personenkreis dazugehört. § 844 Abs. 3 zählt hierzu: Ehegatten, Lebenspartner, Elternteil oder Kinder des Getöteten. Daneben können auch andere Personen einen Anspruch haben, wenn ihre Bindung mit den genannten Personen zum Getöteten vergleichbar war.

Höhe des Hinterbliebenengeldes

Das Hinterbliebenengeld wird wie ein Schmerzensgeld berechnet. Es beruht grundsätzlich auf einem subjektiven Empfinden, nicht auf einem Sachschaden, der mithilfe einer Rechnung beziffert werden kann. Grundsätzlich gilt wie bei der Bemessung eines Schmerzensgeldes § 287 ZPO:

Ist unter den Parteien streitig, ob ein Schaden entstanden sei und wie hoch sich der Schaden oder ein zu ersetzendes Interesse belaufe, so entscheidet hierüber das Gericht unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung.

Wenn ein Schmerzensgeld berechnet werden soll, greift man regelmäßig auf eine sog. Schmerzensgeldtabelle oder einen Schmerzensgeldrechner zurück. Wie erwähnt, ist die Regelung des § 844 Abs. 3 BGB noch relativ jung. Daher gibt es noch nicht viele vergleichbare Urteile, die hier zum Vergleich herangezogen werden können. Die drei wichtigsten zusammengefasst lauten:

  1. Eine Obergrenze soll sich bei ca. 10.000,00 € befinden. Von dieser kann nur in Ausnahmesituationen nach oben abgewichen werden.
  2. Für den Verlust einer Tochter (16 Jahre) wurde beiden Elternteilen jeweils 15.000,00 € zugesprochen. Die Tochter war der Lebensmittelpunkt und der einzige Kontakt zur Außenwelt für die Kläger.
  3. Für den Verlust eines Sohnes wurden 2.000,00 € zugesprochen. Besonderheit: Es war über ein Jahrzehnt keine gelebte Vater-Sohne-Beziehung vorhanden. Der Kontakt war ein Jahr bevor der Sohn verstarb vollständig zum erliegen gekommen.

Unterschied zu Schockschäden

Vom Hinterbliebenengeld bei dem Tod eines Angehörigen ist das Schmerzensgeld nach einem Schock (Schockschaden) zu unterscheiden. Unter einem Schockschaden versteht man die seelische Belastung, dass der Unfall mit angesehen wurde oder dass jemand durch die Nachricht hierüber tief erschüttert wird. In diesem Fall erhält der Dritte einen eigenen Schmerzensgeldanspruch aus § 823 Abs. 1 BGB.  Für ein Hinterbliebenengeld benötigt es keine eigene Gesundheitsschädigung. Es genügt, dass man als naher Angehöriger trauert. Ein Schmerzensgeld aufgrund eines Schockschadens wird nur gezahlt, wenn die aus dem Schock stammende Gesundheitsschädigung ungewöhnlich intensiv, gleichzeitig aber nachvollziehbar ist. Dies liegt beispielsweise vor, wenn ein Elternteil nach dem Tod eines Kindes in eine schwere Depression verfällt.

Unterschied zu Erben des Schmerzensgeldanspruches

Sowohl von Schockschäden als auch vom Hinterbliebenengeld sind Fälle zu unterscheiden, in denen Angehörige einen Schmerzensgeldanspruch des Verstorbenen gegen den Ersatzpflichtigen durchsetzen. Wenn der Getötete durch eine deliktische (also unerlaubte) Handlung nicht direkt verstarb, sondern noch für geraume Zeit vor dem Eintritt des Hirntodes unter Schmerzen litt, hätte er in diesem Moment einen Anspruch auf ein Schmerzensgeld besessen. Wenn der Getötete sodann verstirbt, wird dieser Schmerzensgeldanspruch an seine Erben vererbt, und diese können den Schmerzensgeldanspruch geltend machen.

Haushaltsführungsschaden nach Tod eines Partners / Kindes

Neben dem Hinterbliebenengeld, einem eigenen Schmerzensgeldanspruch und einem vererbten Schmerzensgeldanspruch des Verstorbenen können Sie zudem, wenn Sie mit dem Verstorbenen in einem Haushalt gelebt haben, Anspruch auf einen Ausgleich der nun wegfallenden Haushaltsleistung haben. 

Die Besonderheit beim Haushaltsführungsschaden ist dabei die regelmäßig wiederkehrende Zahlung. Der Ausfall der Mitwirkung im Haushalt wird in Stunden zu Stundensätzen von im Schnitt 9 – 10,00 € monatlich vergütet. Wenn die Haushaltsführung durch den Tod des Angehörigen beispielsweise hälftig entfällt, können Ihnen hierdurch schnell drei- bis vierstellige, monatlich wiederkehrende Ansprüche zustehen. 

FAQ Schmerzensgeld bei Tod von Angehörigen

Erhalte ich als Hinterbliebener Schmerzensgeld?

Als Angehöriger eines Getöteten erhalten Sie bei starker, emotionaler Belastung ein Schmerzensgeld.

Was ist das Hinterbliebenengeld?

Das Hinterbliebenengeld kann bei dem Tod eines nahen Angehörigen geltend gemacht werden und erreicht schnell einen Betrag von 10.000,00 €. Damit soll die Trauer ausgeglichen werden.

Ist der Schmerzensgeldanspruch des Getöteten vererbbar?

Wenn der Verstorbene noch einen Zeitraum an den Verletzungen litt und erst mit einer gewissen Verzögerung verstarb, hatte er auch einen Schmerzensgeldanspruch, der von den Erben geltend gemacht werden kann.

Fazit

Bei Ansprüchen von Hinterbliebenen wie Ehemann, Ehefrau oder Kindern gesteht der Gesetzgebern weitereichende Ansprüche zu. Allerdings stellt die Ermittlung der Ansprüche eine rechtlich komplexe Materie dar, die zudem durch die emotionale Belastung als Angehöriger erschwert wird. 

Deshalb empfiehlt es sich, von Beginn an rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

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