Schmerzensgeld nach Hundebiss – alles was Sie wissen müssen!

Schmerzensgeld nach Hundebiss erhalten

Nachdem Sie von einem Hund gebissen und verletzt worden sind, haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld. Wie Sie Schmerzensgeld durchsetzen, wie viel Schmerzensgeld Sie bekommen und wer Ihnen das Schmerzensgeld zahlt, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.

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Wann steht mir Schmerzensgeld nach einem Hundebiss zu?

Nach § 253 BGB gelten Verletzungen nach einem Hundebiss als immaterielle Schäden. Darunter fallen Verletzungen des Körpers und Beeinträchtigung der Gesundheit. Können Sie nachweisen, dass die Verletzung durch den Hund des Hundehalters bzw. -aufsehers entstanden ist, haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld.

Sie sollten nach einem Hundebiss, auch wenn die Verletzung harmlos erscheint, immer die Kontaktdaten mit dem Hundehalter austauschen. Sind Zeugen in der Nähe, die den Vorfall beobachtet haben, so sollten Sie auf jeden Fall auch die Kontaktdaten der Zeugen aufnehmen. Bei einer großen Verletzung empfiehlt es sich, die Polizei für die Unfallaufnahme zu rufen. Leugnet der Halter bzw. Besitzer des Hundes den Vorfall oder schildert ihn anders als Sie, sind die Aussagen der Zeugen wichtig. Zusätzlich empfiehlt sich dann auch die Erstattung einer Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung. 

Ob Sie auch Schmerzensgeld nach einem Hundebiss erhalten können, ohne Anzeige bei der Polizei zu erstatten, haben wir hier erklärt.

Um die Verletzung und die Folgen sowie das Ausmaß richtig zu dokumentieren, sollten Sie als erstes die Verletzung von einem Arzt untersuchen lassen. Der kann gegebenenfalls Verletzungen erkennen und untersuchen, die als Laie nicht erkannt werden und diese richtig behandeln. Erhalten Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder andere Belege über Ihre Verletzung, sind diese relevant für die Abwicklung und die Höhe des Schmerzensgeldes.

Zusätzlich können Sie Fotos von der Verletzung machen, diese dokumentieren den Zustand der entstandenen Verletzung durch den Biss sowie den Heilungsprozess. Sollten Komplikationen bei der Heilung auftreten, werden diese beim Schmerzensgeld berücksichtigt. Eine weitere Möglichkeit die Verletzung zu dokumentieren, ist zusätzlich ein Schmerztagebuch zu führen. In diesem Tagebuch notieren Sie jeden Tag, wie ausgeprägt die Schmerzen sind.

Wer zahlt das Schmerzensgeld?

Als sogenannter Anspruchsgegner können Sie sich an folgende Personen wenden:

  • Hundehalter 
  • Hundeaufseher (Person, die mit dem Hund Gassi gegangen ist)
  • Hundehaftpflichtversicherung

Der Hundehalter muss grundsätzlich und unabhängig von einem eigenen Verschulden bei Haustieren immer die Haftung für den Hundebiss übernehmen. Es handelt sich um eine sogenannte Gefährdungshaftung, die in § 833 BGB festgehalten ist.

Eine Hundehaftpflichtversicherung ist nicht in allen Bundesländern verpflichtet. Sie sollten sich bei dem betroffenen Hundehalter erkundigen, ob dieser eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.

Beißt der Hund allerdings zu, weil dieser vorher provoziert wurde, dann trägt das Opfer eine Teilschuld. Nach dem Biss haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz aufgrund der entstandenen Folgen (Verletzung, Arztrechnungen, Arbeitsausfall etc.).

Wie Sie Ihr Schmerzensgeld nach einem Hundebiss erhalten

Ihr Schmerzensgeld erhalten Sie nicht „automatisch“ sondern müssen es aktiv einfordern. Hierzu sollten Sie den Hundehalter und – soweit personenverschieden – auch den Hundebesitzer anschreiben und diese unter Beifügung der Arztberichte etc. dazu aufzufordern, die Haftung für die Verletzungen schriftlich anzuerkennenWichtig: Setzen Sie unbedingt eine Frist.

Sollte die Haftung dem Grunde nach anerkannt worden sind, muss im nächsten Schritt die Höhe des Schmerzensgeldes beziffert werden. Dies erfordert zumeist jahrelange praktische Erfahrung und juristische Expertise, denn es muss berücksichtigt werden, welche Umstände zu einem höheren Schmerzensgeld führen und welche ggfs. zu einem niedrigeren Schmerzensgeld führen können. 

Sie können das Schmerzensgeld auch direkt in einem Schreiben fordern. Zumeist ist es aber so, dass Hundehalter, die nach einem Hundebiss mit einem drei- bis vierstelligen Schmerzensgeldbetrag konfrontiert werden, den Hundebiss abstreiten und so einer Haftung versuchen zu entgehen. Deshalb sollte die Durchsetzung der Ansprüche besser in zwei Schritten erfolgen. Zumeist suchen sich Hundehalter jedoch spätestens wenn Sie Ihr Schmerzensgeld nach dem Hundebiss beziffern, rechtlichen Beistand. Deshalb sollten Sie von Beginn an die Prüfung, Bezifferung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche ebenfalls in die Hände von Profis legen. 

Wichtig: Sollte eine Versicherung des Hundehalters die Abwicklung des Hundebisses übernehmen, müssen Sie besonders vorsichtig sein. Sie haben dann nämlich auf der Gegenseite einen Versicherungskonzern, der versucht, mit Tricks und Urteilsverweisen möglichst viel Geld zu sparen und der entweder gar kein Schmerzensgeld oder ein viel zu geringes Schmerzensgeld zahlt. Deshalb sollten Sie für Waffengleichheit sorgen und einen professionellen Rechtsdienstleister einschalten.

Wie viel Schmerzensgeld Ihnen nach einem Hundebiss zusteht

Für jede Verletzung haben Sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Höhe richtet sich nach der Art, Intensität und Dauer der Verletzungen und deren Folgen und ist im Einzelfall zu ermitteln. Sie ist angelehnt an die geltende Rechtsprechung. Insofern sind die Verletzungen und die Folgen mit solchen Fällen zu vergleichen, die bereits durch Urteil entschieden worden sind.

Der folgenden Tabelle können Sie verschiedene Gerichtsurteile für die Höhe des Schmerzensgeldes entnehmen, das Ihnen zustehen könnte:

Hundebiss an der Schulter und in den Unter­schenkel

AG Ravensburg/­2011
(Az. 13 C 1327/10)

1.200,00 €

Hunde­biss in die Wade

LG Nürn­berg, 22.11.2013 (AZ: 15 S 5611/13)

1.500,00 €

Hunde­biss mit Blut­vergif­tung

AG München, 06.09.2011 (AZ: 261 C 32374/10)

2.000,00 €

Bisswunde am Unterarm durch Kampfhund

AG Mannheim, Urteil vom 11.07.2000, Az. 6 C 241/00

2.000,00 €

vier Bisswunden mit tiefen Weichteilverletzungen am linken Unterschenkel 

Amtsgericht Schwäbisch Hall Urteil vom 5.12.1995 zu AZ 15 C 49/95 

2.000,00 €

                                           Ein Fahrradfahrer war wegen eines freilaufenden Hundes gestürzt

AG Paderborn, Urteil vom 15.06.2005, Az. 11 C 972/04

2.000,00 €

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