Rechtsschutzversicherung für Fahrradfahrer

Versicherung für Fahrrad

Pro Tag ereignen sich in Deutschland im Durchschnitt fast 250 Fahrradunfälle. Es lässt sich erahnen: Hierbei besteht dann nicht immer Einigkeit, wer an dem Unfall schuld ist, und wer welchen Schaden zu ersetzen hat.

Fraglich ist also, ob und wie viele Versicherungsprodukte Sie in Anspruch nehmen müssen, um nach einem Fahrradunfall nicht auf einem finanziellen Schaden sitzen zu bleiben, oder Ihre Rechte nicht durchsetzen zu können.

[lwptoc]

Rechtsschutzversicherung – was ist das?

Was leistet eine Rechtsschutz für mich?

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten, der versicherten Rechtsdurchsetzung oder -abwehr.

Dazu gehöre neben den Anwaltskosten auch die Übernahme von Gutachterkosten. Diese Kosten sind aber in der Regel gedeckelt: Beispielsweise bieten manche Versicherer einen Versicherungsschutz nur bis 300.00,00 € an. Wenn der Prozess teurer werden sollte (was zwar nicht häufig der Fall sein wird, aber gerade bei langwierigen Prozessen auch nicht unmöglich ist) müssen Sie den überschießenden Teil selber zahlen.

Besonders teuer kann es übrigens werden, wenn Sie einen sogenannten Anwaltsprozess führen müssen. Die Gerichtsordnung in Deutschland kennt einige Prozesse, bei denen Sie sich zwingend anwaltlichen Rat an Ihre Seite holen müssen. Tun Sie das nicht, verlieren Sie automatisch den Prozess. Dazu gehören auch alle Verfahren vor den Landgerichten, die Zuständig sind, wenn es sich um Streitigkeiten über 5.000,00 € handelt. Dieser Wert ist leicht erreicht, wenn es sich um Verkehrsunfälle mit Sachschaden handelt, in dem beide Parteien Schäden geltend machen.

Rückwirkender Rechtsschutz möglich?

Eine Rechtschutzversicherung können Sie nicht für Fahrradunfälle rückwirkend abschließen. Das bedeutet, dass die Rechtschutzversicherung Ihre Kosten nicht übernimmt, wenn Sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits einen Schadensfall hatten. Häufig besteht auch eine Wartefrist oder Karenzzeit von mindestens 3 bis 6 Monaten nach Vertragsabschluss, in denen noch keine Schadensfälle versichert sind.

Einen rückwirkenden Rechtsschutz bietet bisher nur die ARAG im Mietrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht nach vorheriger Risikoprüfung an. Verkehrsunfälle und Fahrradunfälle sind vom rückwirkenden Rechtsschutz nicht umfasst, da das Kostenrisiko hier im Einzelfall sehr hoch ist.

Verkehrsrechtschutz für Fahrradfahrer sinnvoll?

Es können grundsätzlich verschiedene Pakete gebucht werden, wie zum Beispiel für das Mietrecht oder Arbeitsrecht oder das Verkehrsrecht. 

Durch die gesetzliche Verpflichtung, eine Kfz-Haftpflichtversicherung für das eigene Fahrzeug abzuschließen, hat die Verkehrsrechtsschutzversicherung dabei in erster Linie Bedeutung für Sie als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast in anderen Verkehrsmitteln.

Denn wenn Sie als Fahrzeugführer oder -halter in einen Autounfall verwickelt sind, werden gegen Sie gerichtete Ansprüche von Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen. Werden Sie aufgrund eines Verkehrsunfalls auf Schadenersatz verklagt, so trägt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung auch die Kosten Ihrer Rechtsverteidigung. 

Haben Sie eine private Haftpflichtversicherung, auch Privathaftpflicht genannt, abgeschlossen, so übernimmt diese nicht nur die Schäden, die Sie verursacht haben, sondern auch die Kosten der Rechtsverteidigung, wenn Sie als Fahrradfahrer oder Fußgänger verklagt werden sollten. 

Die Rechtsverteidigung ist damit in Ihrer Haftpflichtversicherung abgedeckt, soweit diese den jeweiligen Tätigkeitbereich umfasst. Fahrradfahrer sind zumeist schon in den günstigsten Basistarifen geschützt.

Anders sieht es hingegen aus, wenn Sie nach einem Fahrradunfall Schadenersatz und Schmerzensgeld als Geschädigter durchsetzen wollen, gleich ob gegen einen Autofahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger. In diesen Fällen der Anspruchsdurchsetzung werden die Kosten der Rechtsdurchsetzung nicht durch eine Haftpflichtversicherung übernommen.

 

Rechtschutzversicherung speziell für Fahrradfahrer?

Maßgeschneiderte Rechtsschutzversicherungen für Fahrradfahrer gibt es bisher nicht. Hier ist dann auf einen Verkehrsrechtsschutztarif zurückzugreifen. 

Nachteile einer Rechtsschutzversicherung sind neben der monatelangen Wartefrist auch relativ hohe Kosten. Ein Rechtsschutztarif liegt bei jährlich zumeist zwischen 100 und 200,00 €, abhängig vom gewählten Tarif. Hinzu kommt zumeist eine Selbstbeteiligung pro Schadensfall hinzu, die im Durchschnitt bei 250,00 bis 300,00 € liegt. 

Wenn Sie nach zwei Jahren in einen Fahrradunfall verwickelt worden sind und Ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen möchten, ergeben sich hieraus folgenden, beispielhafte Kosten: 

  • Kosten für Jahr 1: 150,00 €
  • Kosten für Jahr 2: 150,00 €
  • Selbstbeteiligung: 300,00 €
  • GESAMT: 600,00 €


Dabei ist zu berücksichtigen, dass nur 18 Prozent der Verkehrsunfälle überhaupt vor Gericht landen. Hiervon ist der größte Teil aber Verkehrsunfälle mit Kfz-Beteiligung, nicht mit Fahrrädern. 

Rechtschutzversicherungen gehören zu den Versicherungsprodukten, bei denen verhältnismäßig die meisten Beschwerden bei dem Versicherungsombudsmann (eine Schlichtungsstelle) eingehen. Pro Jahr sind ca. 4000 Beschwerden über allgemeine Rechtsschutzversicherungen eingängig. Dies liegt vor allem daran, dass häufig die Deckungszusage für einen Rechtsstreit nicht gegeben wird, und für den Verbraucher dies wenig transparent vorher ersichtlich war. Die Frustration, mehrere hunderte Euro im Jahr für eine Rechtschutzversicherung auszugeben, nur um am Ende keinen Versicherungsschutz zu erfahren, ist durchaus verständlich.

 

Schadensschutz von VINQO

Der Schadensschutz von VINQO ist eine günstige  und spezialisierte Alternative, wenn Sie Schadenersatz und Schmerzensgeld nach einem Fahrradunfall durchsetzen wollen. Ein Team aus erfahrenen Juristen, das sich ausschließlich auf Unfälle und besonders Fahrradunfälle spezialisiert hat, übernimmt dabei die gesamte Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Hierbei übernimmt VINQO als Prozessfinanzierer nach Prüfung der Erfolgsaussichten für Sie beispielsweise

  • die Kosten der Beratung nach einem Fahrradunfall,
  • die Kosten der außergerichtlichen Vertretung,
  • Kosten für Arztberichte etc. gem. GOÄ,
  • Kosten für die Einsichtnahme der Ermittlungsakte uvm.


Eine Selbstbeteiligung oder Wartezeit entfallen hierbei gänzlich. Auch eine rückwirkende Übernahme ist dank unseres fairen Erfolgshonorars möglich. 

Alternativ können Sie auch Mitglied in unsere Schadenschutz-Community werden, wodurch sogar das Erfolgshonorar gänzlich entfällt. 

Soforthilfe vom Anwalt

Sie haben ein ähnliches rechtliches Problem? Jetzt kostenfreien Rückruf erhalten!

Soforthilfe Anwalt
Ihre Ansprechpartner
Tim Platner

Jurist
Geschäftsführer

Maria Basgal

Rechtsanwältin
Geschäftsführerin

Jan Schlingmann

Rechtsanwalt
Dez. Leiter Vertragsrecht

Sabrina Muth

Rechtsanwältin

Gökalp Artas

Rechtsanwalt

Martin Hermann

Rechtsanwalt