Meldung ins HIS nach Verkehrsunfall

HIS Information

Das HIS (Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft) ist eine Auskunftei der Versicherungswirtschaft und soll Versicherungsbetrug verhindern.

Die meisten kommen mit dem HIS erstmals nach einem Verkehrsunfall in Kontakt: die Reparaturkosten, die durch den Verkehrsunfall entstanden sind, sollen fiktiv abgerechnet werden. Das bedeutet, dass die Reparaturkosten an Sie ausgezahlt werden sollen. Und mit dem Abrechnungsschreiben der gegnerischen Versicherung erfolgt eine Mitteilung, dass Ihre Daten in das HIS eingetragen worden sind.

Doch was sind die Folgen eines solchen Eintrages? Was können Sie dagegen machen? Welche Daten werden über sie gespeichert? Wir erklären es Ihnen!

Was ist das HIS?

Das HIS ist ein zentrales Auskunftssystem des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und speicherte Daten über PersonenFahrzeuge und Immobilien im Zusammenhang mit Versicherungsfällen. Dabei wird nicht jeder Versicherungsfall in das HIS gemeldet, nur wenn nach einem nicht weiter nachvollziehbaren Scorering-System Auffälligkeiten des Versicherungsfalls bestehen sollen, erfolgt die ein Meldung in das HIS.

Das HIS fungiert damit als Warnsystem für Versicherungen, ähnlich wie die SCHUFA bei Kreditinstituten.

Wann erfolgt die Meldung in das HIS?

Laut der eigenen Website erfolgt die Meldung in das System abhängig von der Erfüllung folgender Kategorien:

  •  atypische Schadenhäufigkeiten,
  •  besondere Schadenfolgen,
  •  erschwerte Risiken,
  •   Auffälligkeiten im Schaden-/Leistungsfall.

Das Problem dabei: diese Kategorien sind einerseits schwer zu umgrenzen. So soll beispielsweise die fiktive Abrechnung in Kombination einer gewissen Schadenhöhe zu einer besonderen Schadenfolge zählen. Die Festlegung, ab wann diese Kategorien erfüllt sind, nimmt jedoch jede meldenden Versicherungen selbstständig nach einem Scorering System vor. Es ist deshalb kaum nachvollziehbar, wann eine Meldung in das HIS erfolgt und wann nicht.

Was wird im HIS gespeichert?

In der Auskunftei werden, wenn die Kriterien des Scorering Systems erfüllt sind, Schadenfälle über die Versicherungen hinweg gespeichert werden. Ausgenommen sind lediglich private Krankenversicherungen. So zählen Rechtsschutzversicherungen, Hausratsversicherungen oder Kfz Haftpflichtversicherungen hinzu. Damit wird zu der Person ein umfassendes Bild sämtlicher gemeldeter Schadenfälle, die eine gewisse Schwelle überschreiten, gespeichert. Dies kann zu erhöhten Versicherungsbeiträgen oder sogar der Ablehnung einer beantragten Versicherung führen.

Datenschutz und das HIS?

Die Auskunftei war früher in § 28 BDSG geregelt. Seit dem 25. Mai 2018 gilt jedoch das neue Bundesdatenschutzgesetz sowie die Datenschutz Grundverordnung (DSGVO).

Dabei muss im Hinblick auf die DSGVO zur Datenerhebung und Speicherung insbesondere Art. 6 Abs. 1 DSGVO berücksichtigt werden :

Rechtmäßigkeit der Verarbeitung 

1. Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:

a) Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben;

b) die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Antrag der betroffenen Person erfolgen;

c) die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt;

d) die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen;

e) die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem für die Verarbeitung Verantwortlichen übertragen wurde;

f) die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.

Für die Eintragung in das Auskunftssystem HIS nach einem Verkehrsunfall kommt Art. 6 Nummer 1 Buchstabe f der DSGVO infrage. Dabei ist jedoch eine Interessenabwägung zwischen Interessen der angemeldeten Personen und den Interessen der Versicherungswirtschaft vorzunehmen. Ob diese gewarnt worden ist, muss im Einzelfall und unter Berücksichtigung des vorgelagerten Scoreringssystems beurteilt werden.

Selbstauskunft beantragen

Damit Sie möglichst frühzeitig eine Bild über die im HIS gespeicherten Informationen über bzw. Ihr Fahrzeug erhalten, empfiehlt sich eine Selbstauskunft. Diese Selbstauskunft ist einmal jährlich für Sie kostenfrei. Ein solcher Anspruch auf Auskunft besteht gemäß Art. 15 DSGVO :

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informationen:

a) die Verarbeitungszwecke;

b) die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;

c) die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;

d) falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;

e) das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;

f) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;

g) wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;

h) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.

Dabei ist die Auskunft gemäß Art. 13 DSGV unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, zu erteilen.

Die Selbstauskunft ist zu richten an:

informa HIS GmbH

Abteilung Datenschutz

Kreuzberger Ring 68

65205 Wiesbaden

In dem Schreiben müssen folgende Informationen enthalten sein:

  • Nachname und ggf. Geburtsname
  • Vorname(n)
  • Geburtsdatum
  • Aktuelle Wohnanschrift
  • Voranschriften der letzten 5 Jahre (erhöhen die Vollständigkeit der Selbstauskunft).

Wenn Sie gespeicherte Daten Ihres Fahrzeuges erhalten wollen, können Sie Ihre Anfrage um folgende Informationen ergänzen:

  • Fahrzeugidentifikationsnummer Ihres Kfz (zu finden in Ihrer Zulassungsbescheinigung oder am Fahrzeug selbst, meist im Motorraum)
  • Kfz-Kennzeichen
  • Erstzulassungsdatum
  • Hersteller
  • Typ-Angabe
  • einen Nachweis, dass es sich bei Ihrer Person um den Halter, Versicherungsnehmer oder Eigentümer des Fahrzeugs handelt (z.B. durch eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I oder II)

Den Nachweis können Sie soweit schwärzen, dass nur noch die o.g. Informationen enthalten sind.

Nehmen Sie die Selbstauskunft als Ihr Recht regelmäßig war, und verhindern Sie so frühzeitig fehlerhafte Einträge, die Nachteile für Sie bedeuten können.

Sollten Informationen in dem Auskunftssystem falsche Daten über Sie gespeichert sein oder erfolgt die Speicherung dieser Daten unberechtigt, so haben Sie einen Anspruch auf Sperrung und Löschung dieser Daten. Hierzu können Sie sich an einen Rechtsanwalt, der auf Datenschutz spezialisiert ist, wenden. Alternativ können Sie sich auch an den Datenschutzbeauftragten des Landes Hessen wenden. Im letzteren Fall ist wieder mit einer erheblichen Bearbeitungszeit zu rechnen.

Schadenersatz bei falschen Daten im HIS?

Grundsätzlich kennt das deutsche Schadenrecht materielle Schadensersatzansprüche. Das bedeutet, dass ihnen tatsächlich ein Schaden entstanden sein muss. Kann dieser kausal, also auf die falsche Eintragung zurückgeführt werden und der Schaden auch der Höhe nach beziffert werden, so könnten Schadensersatzansprüche vorliegen.

Seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung ist auch bei Datenschutzverstößen ein sogenannter immaterieller Schadensersatzanspruch gem. Art. 82 DSGVO möglich, also auch wenn kein tatsächlicher Schaden entstanden ist, ähnlich wie ein Schmerzensgeld. Bisher gibt es nur wenige Urteile hierzu, die deutsche Rechtsprechung geht jedoch von einer Erheblichkeitsschwelle aus, um einen solchen Schadenersatz zusprechen zu können. Deshalb muss im Einzelfall geprüft werden, ob tatsächlich Anspruch auf Schadenersatz bestehen kann.

Fazit

  • HIS ist eine zentrale Auskunftei der deutschen Versicherungswirtschaft.
  • Gemeldet werden auffällige Versicherungsfälle nach einem nicht weiter nachvollziehbaren Scoreringsystem.
  • Nehmen Sie Ihr Recht auf Selbstauskunft regelmäßig war, um zu prüfen, welche Informationen über sie bzw. ihr Fahrzeug gespeichert sind.
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