Schnell ist es passiert, eine Unaufmerksamkeit im Straßenverkehr und plötzlich fährt Ihnen ein Fahrzeug in ihr Auto. Nach dem ersten Schock gibt es 1000 Fragen:
- Polizei rufen?
- Wie melde ich den Unfall?
- Habe ich Anspruch auf ein Mietwagen?
- Wo muss ich den Unfall melden?
- Gutachter oder Kostenvoranschlag?
- Was ist mit dem Schmerzensgeld?
Damit Sie diese Fragen nicht alleine recherchieren müssen, um überhaupt zu erfahren, was Ihnen zusteht, empfiehlt es sich nach einem Verkehrsunfall immer rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Denn auf der Seite des Schädigers steht die gegnerische Haftpflichtversicherung, die bemüht ist, jeden Euro an Schadenersatz zu sparen. Auch wenn Sie der Meinung sind, dass Sie den Autounfall selbst regeln können, sollten Sie dies keinesfalls tun. Die gegnerische Haftpflichtversicherung beschäftigt sich jeden Tag mit der möglichst günstigen Abwicklung von Verkehrsunfällen, steht jedoch auf der Seite des Unfallverursachers. Wenn Sie versuchen, alleine ihre Ansprüche durchzusetzen, können Sie nie sicher sein, ob sie alle Ansprüche überhaupt geltend gemacht haben und welche Ansprüche Ihnen zustehen.
Ist der Unfall wirklich unverschuldet?
Der eine Autofahrer behauptet, dass sie noch fuhren, als es zum Unfall kam, Sie behaupten hingegen, gestanden zu haben. Wenn es Aussage gegen Aussage steht, ist die Feststellung, wer „schuld“ hat, schwer zu beurteilen. Selbst wenn sich beide Beteiligten über die Schuld und den Unfallhergang einig sind, bedeutet dies noch lange nicht, dass sie auch den gesamten Schaden ersetzt bekommen:
im komplizierten Verkehrsrecht wird Ihnen nämlich häufig eine Mitschuld – beispielsweise aus „Betriebsgefahr“ – angerechnet und infolgedessen die Ansprüche um 30 % oder sogar 50 % gekürzt. Insbesondere bei Parkplatzunfällen ist ein Alleinverschulden des vermeintlichen Unfallverursachers fast ausgeschlossen.
Auch wenn sie der Auffassung sind, dass der Autounfall unverschuldet ist und sie das Opfer des Unfalls sind, empfiehlt es sich immer rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Tragen Sie ein Mitverschulden am Unfall, sollten Sie unbedingt VINQO einschalten. So können Sie sicher sein, dass Ihnen auch bei Kürzungen keine Kosten mit der Beauftragung enstehen!
Unfall genau dokumentieren
Wenn der Unfallverursacher seine Schuld anerkannt hat, gilt es trotzdem den Unfall genau zu dokumentieren und die Schäden noch vor Ort fotografisch festzuhalten. Auch wenn der Unfallverursacher noch so freundlich wirkt, passiert es nicht selten, dass dieser im Nachgang seiner eigenen Versicherung den Unfall meldet und behauptet, dass sie Schuld gewesen sein und er vor Ort die Schuld auch nicht anerkannt habe.
Sie stehen dann vor der Herausforderung, beweisen zu müssen, dass er den Unfall verursacht hat. Gibt es keine aussagekräftigen Bilder vom Unfallort und den Beschädigungen, so besteht die Gefahr, dass ein Mitverschulden anerkannt wird und die Reparaturkosten anteilig gekürzt werden nur weil sie am Unfallort den unverschuldeten Autounfall nicht genau dokumentiert haben.
Unverschuldeten Autounfall der eigenen Versicherung melden?
Wenn Sie an einem Verkehrsunfall keine Schuld hatten sondern der Unfallgegner, wird häufig angenommen, dass der Unfall der eigenen Kfz – Haftpflicht Versicherung nicht gemeldet werden müsste, da die gegnerische Versicherung die Kosten ohnehin übernehmen wird. Viele Geschädigten sind dann überrascht, wenn der Fragebogen der eigenen Haftpflichtversicherung im Briefkasten liegt und man nun aufwendig viele Seiten Anfragen beantworten muss.
Gemäß der allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen sind Sie zumeist verpflichtet, einen Verkehrsunfall innerhalb eines kurzen Zeitraums ihrer eigenen Haftpflichtversicherung zu melden, auch wenn diese gar nicht in Anspruch genommen wird, weil es sich um einen unverschuldeten Autounfall handelt. Sie haben eine sogenannte „Obliegenheit“, diesen Unfall gleichwohl zu melden. Wenn Sie dies nicht machen sollten, können Ihnen hieraus Nachteile erwachsen, sodass sie diesen Unfall stets melden sollten.
Nach der Unfallmeldung kann es dazu kommen, dass ihre eigene Kfz – Haftpflichtversicherung die Versicherungsbeiträge erhöht, da ein Schaden gemeldet worden ist. Dies führt nicht selten zu Irritationen, insbesondere wenn Sie an dem Unfall keine Schuld hatten. Wenn ihre eigene Kfz – Haftpflicht Versicherung nicht in Anspruch genommen worden ist, da die gegnerische Versicherung den Schadenersatz vollständig geleistet hat, so wird Ihnen am Jahresende der zu viel gezahlte Beitrag von ihrer eigenen Versicherung zurückerstattet. Es handelt sich hierbei um einen normalen Vorgang, über den sie sich nicht wundern müssen.
Unfall der gegnerischen Haftpflichtversicherung melden?
Damit Sie an ihre Ansprüche wie Reparaturkosten Schmerzensgeld, Gutachterkosten, Nutzungsausfallentschädigung etc. kommen, ist es erforderlich, dass Sie Ihren Unfall bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung melden. Diese schreibt nach ihrer Unfallmeldung den eigenen Versicherten an und fordert ihn auf, sämtliche erforderlichen Informationen zu melden, damit die Versicherung im Anschluss prüfen kann, ob sie die Ansprüche anerkennt bzw. ob sie Ansprüche gekürzt.
Dabei sollten Sie stets berücksichtigen, dass es sich um die gegnerische Haftpflichtversicherung handelt. Auch wenn es sich um einen großen Versicherungskonzern handelt, bedeutet das keinesfalls, dass dieser ihre Interessen bei der Regulierung berücksichtigt. Die Versicherung arbeitet nicht unabhängig sondern ausschließlich im eigenen Interesse. Sie steht auf Seiten des Unfallverursachers. Sie kann auch Ansprüche unberechtigt kürzen oder verweigern, um Geld zu sparen, das Ihnen zustünde.
Sie sollten deshalb immer berücksichtigen, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung auch der Gegner der Unfallregulierung ist und auch bei einem unverschuldeten Unfall versuchen wird, möglichst wenig Entschädigung bezahlen zu müssen. Deshalb sollten Sie erst gar nicht versuchen, den Schadenersatz selbst geltend zu machen.
Rechtliche Hilfe nach unverschuldeten Unfall?
Damit sie im Kampf um ihre Schadensersatzansprüche nicht alleine sind und sicher sein können, dass sie einen Gutachter beauftragen können, wie viel Schmerzensgeld Ihnen tatsächlich zusteht und ob sie Anspruch auf einen Mietwagen haben oder nicht, sollten Sie immer rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Wie lange dauert es, bis ich das Geld erhalte?
Wie schnell der gegnerischen Versicherer die Zahlungen an Sie veranlasst, hängt von der Schwierigkeit des Falls und der Versicherungsgesellschaft ab. Grundsätzlich gilt, dass die Versicherung vier bis sechs Wochen Zeit hat, um den Fall zu prüfen. Es handelt sich dabei nicht um eine starre Frist sondern um einen ungefähren Zeitraum, dem man der Versicherung einräumen muss.
Einige Versicherungen, insbesondere solche mit lokalen Zweigstellen, können Ihren Verkehrsunfall innerhalb weniger Tage bearbeiten und abwickeln, andere Versicherungsgesellschaften benötigen ohne Probleme mehrere Monate. Diese Verzögerungen können je nach Einzelfall zu erheblichen Problemen führen.
Beispielsweise wenn das Fahrzeug fahruntüchtig ist und eine Vorfinanzierung der Reparaturkosten finanziell nicht möglich ist. In diesem Fall empfiehlt es sich unbedingt der Versicherung dies mitzuteilen, um der eigenen Schadensminderungspflicht zu genügen.
Damit die Werkstatt mit der Reparatur ihres Fahrzeugs bereits beginnt, noch bevor die Zahlung der Reparaturkosten vorgenommen worden ist, empfiehlt es sich eine sogenannter „Reparaturkostenübernahme Erklärung“ zu verlangen, mit der die gegnerische Versicherung bereits Vorauszahlung erklärt, die Reparaturkosten vollständig zu zahlen.
Insbesondere wenn Sie privat oder beruflich auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, sollten Sie unbedingt einen VINQO mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche aus dem unverschuldeten Verkehrsunfall beauftragen.