[VIDEO] Forderungsschreiben von der Pressevertriebszentrale (PVZ) erhalten? Das ist zu tun!

PVZ Inkasso Abofalle

Die Pressevertriebszentrale (PVZ) versendet Forderungsschreiben mit streitigen Forderungen, z.B. nach einem vermeintlich auslaufenden Probeabo oder einem Widerruf des Vertrages. 

Wir zeigen in unserem neuen Video, was die PVZ ist, ob die PVZ seriös ist und was Betroffene einer unberechtigten Forderungen tun müssen. 

Was ist die PVZ?

Die Pressevertriebszentrale ist eine umsatzstarke Vertriebsgesellschaften für Zeitschriften und vermittelt Abonnements an Leserinnen und Leser der bezogenen Zeirschriften. 

Weshalb steht die PVZ in der Kritik?

Die PVZ steht in der Kritik, bei telefonischen Vertragsabschlüssen Vertragsdetails zu verschweigen oder über den Umfang des Vertrages zu täuschen. 

Einige Betroffene berichten zudem über „untergeschobene“ Verträge, die sie entweder gar nicht oder jedenfalls so nicht abschließen wollten. 

Dies. zeigt sich auch auf dem Bewertungsportal „Trustpilot“ der Pressevertriebszentrale.. Vor den ggfs. unberechtigten Forderungsschreiben und Mahnungen warnen seit einem Jahr auch explizit die Verbraucherzentralen .

Die PVZ selbst reagiert im Rahmen der negativen Bewertungen und nimmt inhaltlich hierzu wie folgt Stellung:

„die PVZ betreibt keine Werbung. Die PVZ ist ein Dienstleister im Kundenbeziehungsmanagement und verwaltet im Auftrag von Direktmarketingunternehmen Abonnements hinsichtlich Rechnungsstellung und Belieferung. Die vertragliche Gestaltung sowie die Art und Weise der Abo-Werbung obliegt allein den Direktmarketingunternehmen. Vor Beginn der Zeitschriftenzustellung erhält jeder Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung, aus der die persönlichen Angaben und Lieferbedingungen ersichtlich, Kontaktdaten für Rückfragen und eine Widerrufsbelehrung enthalten sind. Sollte Ihr Problem zwischenzeitlich noch nicht geklärt werden können, wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift sowie Ihrer Kundennummer an feedback@pvz.digital.“

Quelle: Trustpilot-Kommentar vom 26.03.2024

Im Februar 2024 wurde zudem durch den Verbraucherzentrale Hessen e.V. eine Unterlassungsklage angestrengt, da die PVZ gegen die gesetzlichen Pflichten des § 312k BGB (Kündigungsbutton) verstoßen haben soll. 

Was können Betroffene tun? 

Wenn Betroffene ein aus ihrer Sicht unberechtigtes Forderungsschreiben erhalten haben, muss gehandelt werden. 

Die PVZ übergibt angemahnte Forderungen andernfalls einem Inkassounternehmen zur Weiterverfolgung – und dies kann bei einer unbestrittenen Forderungen negative Auswirkungen auf die eigene Bonität haben. 

Aktuell sind uns zwei Inkassounternehmen bekannt, die in Verbindung mit den Forderungen der PVZ-Forderungsschreiben tätig sind. 

Betroffene sollten deshalb 

  1. die Forderung explizit und schriftlich bestreiten,
  2. die Anfechtung, den Widerruf und hilfsweise die Kündigung erklären und 
  3. eine Datenauskunft gem. Art. 15 DSGVO anfordern 

Sollte die PVZ dennoch die Forderung an ein Inkassounternehmen abgeben, sollten Sie die Forderung final anwaltlich zurückweisen lassen. 

Auf anwaltliche Abwehrschreiben hin reagiert die PVZ häufig sehr zügig und stellt die unberechtigten Forderungen final und schriftlich ein. Deshalb empfiehlt sich häufig in PVZ-Fällen die frühzeitige Beauftragung eines Rechtsanwalts. 

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