Unberechtigte Forderungen von Energieversorgern erhalten?

Unberechtigte Forderung Energievertrag

Das wichtigste im Überblick

  • Unseriöse Energieanbieter behaupten, dass Sie einen Vertrag abgeschlossen hätten.
  • Der Abschluss am Telefon ist unwirksam und nichtig.
  • Die Bewertungen im Internet sind ein wichtiger Indikator für systematisch unberechtigte Forderungen.

Energieanbieter macht unberechtigte Forderung geltend

In der Praxis ist ein Standard- und Dauerthema: Forderungsschreiben von unseriösen Energieanbietern, mit denen Sie vermeintlich einen Vertrag abgeschlossen haben – und das im besten Fall noch am Telefon. 

Was zu tun ist, um sich gegen die Forderungen zur Wehr zu setzen, erklären wir in diesem Video:

Energievertrag am Telefon unwirksam

Der Gesetzgeber hat mit § 41b EnwG vorgeschrieben: 

1) Energielieferverträge mit Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung und deren Kündigung durch den Energielieferanten bedürfen der Textform.

Damit reicht ein mündlich abgeschlossener Vertrag gerade nicht aus, da dieser formunwirksam ist. Denn ein Verstoß gegen die Formvorschrift führt gem. § 125 BGB zur Nichtigkeit des Vertrages. Der Energieanbeiter kann damit nicht die vertraglich vereinbarten Abschläge von Ihnen fordern. 

So sollten Sie sich jetzt verhalten

Wenn Sie den Eindruck haben, dass die Ansprüche entweder dem Grunde nach (kein Vertragsschluss) oder der Höhe nach (nicht vertraglich vereinbarte Verbrauchspreise) unberechtigt erscheinen, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  1. Belege anfordern

Der Energieversorger ist in der Beweislast seiner Ansprüche, sodass Sie Auskunft und ggfs. zusätzlich Rechnungslegung verlangen sollten, um die Forderungen prüfen zu können.

2. Forderung widersprechen
Widersprechen Sie Forderung vorläufig, da hierdurch kein Eintrag bei der SCHUFA oder anderen Auskunfteien erfolgen darf. So verschaffen Sie sich Zeit, die Forderungen in Ruhe prüfen zu können.

3. Anwalt einschalten
Erfahrungsgemäß reagieren Energieversorger erst auf anwaltliche Aufforderungsschreiben. Wenn Ihnen entweder die Belege nicht überlassen worden sind oder überhaupt keine Rückmeldung erfolgt, sollten Sie schnellstmöglich einen Anwalt einschalten, der die gesetzlichen Auskunftsansprüche geltend macht und die Wirksamkeit des Vertragsschlusses bzw. der Preiserhöhungen prüfen kann. a

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