Das Google-Business Profil der VINQO Rechtsanwälte wird aktuell täglich mit identischen Fake-Bewertungen angegriffen. Die Inhalte der Fake-Bewertungen sind dabei allesamt identisch und unwahr.
Angriff durch Fake-Bewertungen
Die Personen sind und waren zu keinem Zeitpunkt Mandanten bei den VINQO Rechtsanwälte. Es handelt sich um fiktive Personen.
Auffällig sind dabei auch die Zeitpunkte der Bewertungen. So fanden zwei Bewertungen im Abstand von einer Minute und die weiteren Rezensionen im 24-Stunden-Abstand statt.
. Die Rezensionen wiederholen sich allesamt inhaltlich und spiegeln vermeintlich mehrere Mandate mit falschen Versprechungen und finanziellen Verlusten für die vermeintlichen Mandanten vor.
„Wir haben weder Mandanten mit diesen Namen noch Mandate, die auch nur im Ansatz auf diese Beschreibungen zuträfen. Die Rezensionen sind erkennbar orchestriert, um größtmöglichen Schaden zu verursachen„, so Platner weiter.
Angriff mutmaßlich durch dubiosen Gegner aus dutzenden erfolgreichen Mandaten
„Wir sind bereits strafrechtlich unter Einbindung des Cybercrime-Kompetenzzentrum beim LKA NRW gegen die gezielte Rufschädigung vorgegangen. Wir werden sicherstellen, dass sich die Rezensenten wegen Verleumdung strafrechtlich verantworten müssen und sind sehr zuversichtlich, dass die Täter schnell identifiziert werden“, so Tim Platner, Chief Operating Officer (COO) der VINQO Rechtsanwälte.
Hintergrund der Fake-Bewertungen ist dabei mutmaßlich die Auseinandersetzung eines dubiosen Gegners, gegen den die VINQO Rechtsanwälte eine Vielzahl an Mandanten erfolgreich vertreten. Dieser versucht mutmaßlich aufgrund der durch VINQO Rechtsanwälte unterstützten Presseberichterstattung sich mit strafbaren Fake-Bewertungen zu rächen.
„Die Racheaktion mit Fake-Bewertungen zeigt uns, dass wir unsere Mandanten sehr erfolgreich gegen diesen dubiosen Anbieter vertreten, dass dieser sich zu solchen Aktionen veranlasst sieht. Wir werden an unserer konsequenten Vertretung der geschädigten Kunden nichts ändern und weiterhin systematisch gegen diesen vorgehen. Es wären nicht die ersten Strafanzeigen gegen das dubiose Unternehmen“, so Platner weiter.